Hallo zusammen,
Darf man ein Notausgang Schild entfernen, wenn die Tür immer verschlossen bleibt? Wir haben jetzt die Räumlichkeiten vom Vermieter übergeben bekommen und ich frag mich, ob es irgendwelche Konsequenzen haben könnte...
Es gibt eine Eingangstür und die bleibt natürlich offen.
Hier geht es um eine Zusatztür, welche unter anderem auch als Schaufenster dienen soll
Notausgang Schild entfernen bei geschlossener Tür
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Re: Notausgang Schild entfernen bei geschlossener Tür
Ich denke als erstes fragt macht sich:
Ist diese - angebliche - Notausgangstür überhaupt zurecht (nicht öffenbar?) verschlossen?
Also ist dieser Notausgang 'notwendig'?
Es wird ja irgendwelche Unterlagen/Pläne/Konzepte geben in denen die relevanten Punkte (Notausgänge, Fluchtwege, Feuerlöscher etc.) festgelegt sind.
Und diese Festlegung ergibt sich aus diversen Gesetzen/Richtlinien/Verordnungen.
Und wenn sich daraus ergibt dass dieser Notausgang notwendig ist, dann soll er ohnehin nicht verschlossen sein (ausg. Panikschloss o.ä.).
Ist diese - angebliche - Notausgangstür überhaupt zurecht (nicht öffenbar?) verschlossen?
Also ist dieser Notausgang 'notwendig'?
Es wird ja irgendwelche Unterlagen/Pläne/Konzepte geben in denen die relevanten Punkte (Notausgänge, Fluchtwege, Feuerlöscher etc.) festgelegt sind.
Und diese Festlegung ergibt sich aus diversen Gesetzen/Richtlinien/Verordnungen.
Und wenn sich daraus ergibt dass dieser Notausgang notwendig ist, dann soll er ohnehin nicht verschlossen sein (ausg. Panikschloss o.ä.).
Re: Notausgang Schild entfernen bei geschlossener Tür
Andersrum kannst du auch davon ausgehen, dass dieser Notausgang seine Daseinsberechtigung hat, sonst wäre ja nie ein entsprechendes Schild angebracht worden, oder?
Und die Gesetze haben sich dahingehend nicht unbedingt gelockert.
Wo liegt denn die Notfalltür?
Genau auf der anderen Seite des Raums als die Eingangstür?
Und die Gesetze haben sich dahingehend nicht unbedingt gelockert.
Wo liegt denn die Notfalltür?
Genau auf der anderen Seite des Raums als die Eingangstür?
Re: Notausgang Schild entfernen bei geschlossener Tür
Sehe ich ähnlich wie die beiden anderen Kollegen auch. Nur weil der Vermieter die Türe verschlossen hat, bedeutet das noch lange nicht, dass das auch seine Berechtigung hat! Der Notausgang muss nicht mal zwangsweise einfach nur gegenüber der normalen Eingangstür sein, häufig wird einfach nur ein zweiter Fluchtweg gefordert. Sollte es also hinter den normalen Eingang brennen, haben die Personen eben noch immer die Möglichkeit über den zweiten Fluchtweg das Gebäude oder den Raum zu verlassen.
Problematisch wird es im Fall der Fälle - Gnade dir Gott wenn hier ein Notausgang versperrt ist.
Es gibt aber auch einfache Türsicherungen die bei Öffnungen einen Alarm geben. Das wäre eine Alternative zur wahrscheinlich nicht regelkonformen Verschließung einer Notausgangstür
Problematisch wird es im Fall der Fälle - Gnade dir Gott wenn hier ein Notausgang versperrt ist.
Es gibt aber auch einfache Türsicherungen die bei Öffnungen einen Alarm geben. Das wäre eine Alternative zur wahrscheinlich nicht regelkonformen Verschließung einer Notausgangstür
Re: Notausgang Schild entfernen bei geschlossener Tür
Du kannst nicht einfach einen Notaugang wegmachen. Dazu gibt es ein Brandschutzkonzept der Feuerwehr oder eines Gutachters. Auch gibt es ein nachgelagerten Fluchtwegkonzept. Beides muss eingehalten werden. Zum Beispiel 35m max. Fluchtweg, 1lx Beleuchtung, etc.
Re: Notausgang Schild entfernen bei geschlossener Tür
Du weißt nicht was ein Notausgang ist ? Das Wort an sich ist doch schon selbsterklärend.
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Re: Notausgang Schild entfernen bei geschlossener Tür
Wie vorstehend ja schon geschrieben, sollte vor dem Verschließen des Notausgangs geprüft werden, ob dieser notwendig ist. Notwendig ist er (baurechtlich) immer dann, wenn er als zweiter Rettungsweg gemäß Bauordnung vorgesehen ist (hierzu sollte in der Baugenehmigung bzw. Nutzungsgenehmigung des Bauamtes etwas stehen). Je nach Gebäude und Nutzung kann auch ein Brandschutzkonzept vorliegen, welches dann auch Bestandteil der Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung ist. Der Vermieter sollte hier Auskunft geben können, und im Zweifel auch das Bauamt.
Weiterhin gibt es auch Vorgaben der Berufsgenossenschaften bzw. aus dem Arbeitsschutzbereich bzgl. der Rettungswege/Notausgänge (z.B. ASR A2.3).
Etwas Off-Topic: Sofern die Räume neu bezogen werden, und vorher eine andere Nutzung darin gewesen ist, kann es sowieso notwendig werden, einen Antrag auf Nutzungsänderung beim Bauamt zu stellen. Die Vermieter sagen einem zwar immer. das sei alles kein Problem, aber die Bauämter (zumindest bei mir in der Umgebung) sehen das nicht mehr so locker, da hier in der Vergangenheit leider zu viel schief gelaufen ist.
Weiterhin gibt es auch Vorgaben der Berufsgenossenschaften bzw. aus dem Arbeitsschutzbereich bzgl. der Rettungswege/Notausgänge (z.B. ASR A2.3).
Etwas Off-Topic: Sofern die Räume neu bezogen werden, und vorher eine andere Nutzung darin gewesen ist, kann es sowieso notwendig werden, einen Antrag auf Nutzungsänderung beim Bauamt zu stellen. Die Vermieter sagen einem zwar immer. das sei alles kein Problem, aber die Bauämter (zumindest bei mir in der Umgebung) sehen das nicht mehr so locker, da hier in der Vergangenheit leider zu viel schief gelaufen ist.
Re: Notausgang Schild entfernen bei geschlossener Tür
Wenn die Tür ein Notausgang ist, müsste sie eigentlich ein Panikschloss haben (also auch wenn sie abgeschlossen ist, lässt die sich von innen öffnen). Was steht den im Mietvertrag zum Brandschutz. Idr. Ist erstmal der Vermieter für Brandschutz zuständig und der sollte auch halbwegs aktuell sein (Fluchtwegpläne, Feuerlöscher, Beschilderung, Brandschutztüren und Brandschutzwände müssen dicht sein, etc.) Außer im Vertrag steht, dass du dafür zuständig bist. Dann frag nach dem letzten Brandschutz Gutachten und schau, dass die Sachen umgesetzt sind oder im schlimmsten Falle musst du das neu aufrollen was ziemlich teuer werden kann, (kann ich ein Lied von singen, auch wenn der Vermieter in unserem Fall sich darum kümmern müsste)
Grundsätzlich müssen die Fluchtwege funktionieren und dürfen nicht zugestellt sein.
Grundsätzlich müssen die Fluchtwege funktionieren und dürfen nicht zugestellt sein.
Re: Notausgang Schild entfernen bei geschlossener Tür
Dieses Schild darfst du definitiv nicht weg machen.
In der Bundeszentrale für Notausgänge im Keller des Kanzleramtes würde es dann sofort einen gewaltigen Alarm geben und morgen steht dann in der Bild neben der Schlagzeile "Sack Reis in China umgefallen" - "Kleines Schild wurde entfernt".
Das geht absolut nicht.
Zumal ja dann kein Mensch mehr weiß wo er raus soll wenn es mal brennt. Alle würden also verbrennen weil sie einfach nicht wussten was zu tun ist... und dass alles nur weil du ein kleines Schild entfernt hast..
Sorry aber diese Ironie Bombe musste jetzt sein.
In der Bundeszentrale für Notausgänge im Keller des Kanzleramtes würde es dann sofort einen gewaltigen Alarm geben und morgen steht dann in der Bild neben der Schlagzeile "Sack Reis in China umgefallen" - "Kleines Schild wurde entfernt".
Das geht absolut nicht.
Zumal ja dann kein Mensch mehr weiß wo er raus soll wenn es mal brennt. Alle würden also verbrennen weil sie einfach nicht wussten was zu tun ist... und dass alles nur weil du ein kleines Schild entfernt hast..
Sorry aber diese Ironie Bombe musste jetzt sein.
Re: Notausgang Schild entfernen bei geschlossener Tür
Das finde ich nicht. Im Gegenteil. Sondern komplett unangemessen und überflüssig, da noch nicht einmal ansatzweise witzig.
Re: Notausgang Schild entfernen bei geschlossener Tür
Wegen mangelnden Brandschutz werden Betriebe auch gerne Mal einfach geschlossen. Ein blöder Mitbewerber, eine Anzeige beim Gewerbe-Amt, und Zack hat du eine Nutzungs Verbot. Wir durften 2 Jahre lang 150qm Büro Fläche nicht nutzen.
So viel zu einem Sack Reis.
So viel zu einem Sack Reis.
Re: Notausgang Schild entfernen bei geschlossener Tür
Ich bin seit Jahrzehnten Fachkraft für Notbeleuchtungssysteme und habe immer mal mit Brandschützern zu tun. Grad heute wieder ein Schulungszentrum, das die Eröffnung zum 1.3.verschieben musste, da es Mängel im Brandschutz gab. U.a. weil ein Fluchtweg zu viele Türen hat. Oder weil der Flur keine 1lux hat.
Nervig. Oder weil ein Solarmodul zu weit am Dachrand ist und bei Lösch- und Rettungsarbeiten stören könnte.
Oder weil die Behindertenkloschüssel auf der einen Seite zur Wand nur 75cm statt 90 hat. Nicht genug Platz fürn Rolli - Keine Betriebserlaubnis.
Nervig. Oder weil ein Solarmodul zu weit am Dachrand ist und bei Lösch- und Rettungsarbeiten stören könnte.
Oder weil die Behindertenkloschüssel auf der einen Seite zur Wand nur 75cm statt 90 hat. Nicht genug Platz fürn Rolli - Keine Betriebserlaubnis.
Re: Notausgang Schild entfernen bei geschlossener Tür
Aber nochmal zum Thema: man darf das Schild nicht einfach wegmachen wenn es ein ausgewiesener Notausgang ist. Wir sind nicht in einer thailändischen Disco hier.
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Re: Notausgang Schild entfernen bei geschlossener Tür
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