Hallo allerseits
Sagt mal, inwiefern darf ein Chef einem Mitarbeiter Aufgaben erteilen, die mit dem eigentlichen Unternehmen nichts zu tun haben?
Z.B. der Chef des Unternehmens A gibt dem dazugehörigen Mitarbeiter A die Aufgabe, bestimmte Büroarbeiten für Unternehmen B zu übernehmen. Die Aufgaben werden im Unternehmen A am Computer durchgeführt.
Obwohl die Firmen A und B bis auf den gemeinsamen Chef nichts miteinander zu tun haben, da komplett unterschiedliche Bereiche.
Mit welchen Behörden könnte es Schwierigkeiten geben (mal von DSGVO abgesehen)? Schließlich wird ja Mitarbeiter A von Unternehmen A bezahlt und nicht von B.
Was denkt ihr?
Mitarbeitern unternehmensfremde Aufgaben zuteilen?
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Mitarbeitern unternehmensfremde Aufgaben zuteilen?
Zuletzt geändert von aDarkGod am 24. Feb 2023 11:44, insgesamt 1-mal geändert.
- Wolkenspiel
- Beiträge: 10879
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Re: Mitarbeitern unternehmensfremde Aufgaben zuteilen?
Reden wir jetzt von einer GmbH? Oder einem Einzelunternehmer? Bei letzterem fallen mir jetzt nur zwei Dinge ein: einmal ist das für die Aufschlüsselung der Gewerbesteuer wichtig, falls es verschiedene Standorte sind. Ob das versicherungstechnisch eine Rolle spielt, weiß ich nicht, bei Büroarbeiten wohl eher weniger.
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Re: Mitarbeitern unternehmensfremde Aufgaben zuteilen?
Ich würde beim Arbeitsvertrag anfangen:
https://hire.workwise.io/hr-praxis/arbe ... definition
Zudem kommt noch hinzu, wenn in der Tätigkeitsbeschreibung des Arbeitnehmer steht, dass nur Aufgabe 1, 2 und 3 gemacht werden müssen, kann der Arbeitnehmer Aufgabe 4, 5 und 6 "ablehnen".
https://hire.workwise.io/hr-praxis/arbe ... definition
Zudem kommt noch hinzu, wenn in der Tätigkeitsbeschreibung des Arbeitnehmer steht, dass nur Aufgabe 1, 2 und 3 gemacht werden müssen, kann der Arbeitnehmer Aufgabe 4, 5 und 6 "ablehnen".
Re: Mitarbeitern unternehmensfremde Aufgaben zuteilen?
Unternehmen A ist eine GmbH und Unternehmen B ein Einzelunternehmen.
Letztendlich kann ich mir nicht wirklich vorstellen, dass es da keine Konsequenzen geben könnte.
Die Frage ist halt nur, welche es sein könnten ...
@Andre
Okay, nehmen wir mal an, dem Mitarbeiter ist es egal. Der kann außen vorgelassen werden.
Edit: Achso, ein finanzieller Ausgleich zwischen Unternehmen A und B findet auch nicht statt.
Letztendlich kann ich mir nicht wirklich vorstellen, dass es da keine Konsequenzen geben könnte.
Die Frage ist halt nur, welche es sein könnten ...
@Andre
Okay, nehmen wir mal an, dem Mitarbeiter ist es egal. Der kann außen vorgelassen werden.
Edit: Achso, ein finanzieller Ausgleich zwischen Unternehmen A und B findet auch nicht statt.
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Re: Mitarbeitern unternehmensfremde Aufgaben zuteilen?
Die Konstellation ist ja nun wirklich häufig anzutreffen. Ich würde mir da nicht so viele Gedanken machen, wenn der Mitarbeiter eh keine Probleme damit hat.
- Wolkenspiel
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Re: Mitarbeitern unternehmensfremde Aufgaben zuteilen?
Ein Sozialversicherungsbetrug liegt ja auch nicht vor, weil die Abgaben ja gemacht werden. Ob das jetzt in A oder B ist, sollte in diesem Falle egal sein.
Re: Mitarbeitern unternehmensfremde Aufgaben zuteilen?
Ich verstehe euren Aspekt, total.
Nehmen wir an, ihr wärt das Unternehmen C in der gleichen Branche wie Unternehmen B.
Dadurch, dass Unternehmen B Kosten einspart, weil Unternehmen A indirekt die Arbeitsleistung zahlt, kann Unternehmen B letztendlich die Produkte günstiger anbieten als ihr.
Was wäre, wenn es nicht nur ein Mitarbeiter wäre, sondern gleich 10?
Somit wird die Konstellation doch wiederum interessant, oder?
Nehmen wir an, ihr wärt das Unternehmen C in der gleichen Branche wie Unternehmen B.
Dadurch, dass Unternehmen B Kosten einspart, weil Unternehmen A indirekt die Arbeitsleistung zahlt, kann Unternehmen B letztendlich die Produkte günstiger anbieten als ihr.
Was wäre, wenn es nicht nur ein Mitarbeiter wäre, sondern gleich 10?
Somit wird die Konstellation doch wiederum interessant, oder?
- Wolkenspiel
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Re: Mitarbeitern unternehmensfremde Aufgaben zuteilen?
Sehe ich nicht so. Was für Kosten werden denn gespart? WER im Endeffekt den Lohn bezahlt, ist doch wurscht. In diesem Falle ist es ja sogar ein und dieselbe Person (wenn man mal den Punkt GmbH auslässt). Und selbst wenn: seit wann ist es Unternehmen verboten, kostengünstig zu wirtschaften? Das geht doch keinen etwas an und ist auch nicht verwerflich.
Mir kann doch auch keiner an den Karren pissen, wenn ich die Ware günstiger einkaufe als Unternehmen C. Ist halt sein Pech, soll er doch auch die Kosten entsprechend einsparen, wenn er kann.
Mir kann doch auch keiner an den Karren pissen, wenn ich die Ware günstiger einkaufe als Unternehmen C. Ist halt sein Pech, soll er doch auch die Kosten entsprechend einsparen, wenn er kann.
Re: Mitarbeitern unternehmensfremde Aufgaben zuteilen?
Vielleicht schreibt die A-GmbH dem B eine Rechnung, welche auch bezahlt wird.
Re: Mitarbeitern unternehmensfremde Aufgaben zuteilen?
Gibt auch noch das Konstrukt eines "Gemeinschaftsbetriebs":
https://www.oppenhoff.eu/de/news/detail ... tsgericht/
https://www.oppenhoff.eu/de/news/detail ... tsgericht/
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Re: Mitarbeitern unternehmensfremde Aufgaben zuteilen?
Nein:
Ansonsten das, was Anne sagtEdit: Achso, ein finanzieller Ausgleich zwischen Unternehmen A und B findet auch nicht statt.
Re: Mitarbeitern unternehmensfremde Aufgaben zuteilen?
Okay.
Womöglich habt ihr sogar recht.
Vielen lieben Dank für euer Feedback.
Womöglich habt ihr sogar recht.
Vielen lieben Dank für euer Feedback.
Re: Mitarbeitern unternehmensfremde Aufgaben zuteilen?
Ich denke steuerlich kann es da schon Probleme geben. Es müsste schon eine Rechnung von A an B ausgestellt werden. Ansonsten kann auf diese Weise ja der Gewinn von einem Unternehmen zum anderen verschoben werden. Und da eine GMBH anders versteuert wird als ein Einzelunternehmen kann das große (unrechtmäßige) steuerliche Vorteile bringen.
Ich denke das Schlagwort in dem Zusammenhang ist "Fremdüblichkeit"
Edit:
https://www.artus.at/blog/fremdueblichkeit/
Ist zwar eine Seite aus AT aber wird in DE wohl ähnlich sein
Ich denke das Schlagwort in dem Zusammenhang ist "Fremdüblichkeit"
Edit:
https://www.artus.at/blog/fremdueblichkeit/
Ist zwar eine Seite aus AT aber wird in DE wohl ähnlich sein
Das Beispiel ist zwar anders, aber das Ergebnis ist das selbeBei einer verdeckten Ausschüttung handelt es sich um jeden Vorteil, den eine Gesellschaft absichtlich außerhalb der offenen Gewinnverteilung und der Einlagenrückzahlung an den Gesellschafter zuwendet.
Beispiel: Die Gesellschaft zahlt ein unangemessen hohes Honorar für eine Beratungsleistung des Gesellschafters.
Folge: Das überhöhte Honorar ist keine Betriebsausgabe und ist als Ausschüttung mit 25% KESt. zu versteuern.
Von einer verdeckten Einlage wird gesprochen, wenn der Gesellschafter seiner Gesellschaft Vermögensteile zuwendet, die äußerlich nicht als Einlage in Erscheinung treten.
Beispiel: Gewährung eines Darlehens an die Gesellschaft ohne oder mit niedrigster Verzinsung. Die Gesellschaft wird dadurch bereichert.
Folge: Es fällt für die Einlage in Höhe des Zinsvorteiles 1% Gesellschaftssteuer an.
Re: Mitarbeitern unternehmensfremde Aufgaben zuteilen?
Also über was sich die Leute so Gedanken machen ist schon lustig
Soll jetzt aber nicht böse gemeint sein
Ich sehe da kein Problem, wenn der Mitarbeiter es macht ist doch ok und wer bzw welche "Behörde" sollte sich hier bitte beschweren?
Woher sollte eine "Behörde" hier überhaupt irgendwie erfahren.
Die wissen doch nicht wer da am PC sitzt und letztendlich kannst du denen doch alles erzählen...
Sollte sich im extrem unwahrscheinlichen Fall der Fälle wirklich eine "Behörde" melden, dann erstellst du halt Fix einen Vertrag zwischen GmbH und Einzelunternehmen (also mit dir selbst) und Datierst den von mir aus so lange zurück wie nötig für die neugierige Behörde.
Aber mal ehrlich... wie abwegig ist das bitte?
Soll jetzt aber nicht böse gemeint sein
Ich sehe da kein Problem, wenn der Mitarbeiter es macht ist doch ok und wer bzw welche "Behörde" sollte sich hier bitte beschweren?
Woher sollte eine "Behörde" hier überhaupt irgendwie erfahren.
Die wissen doch nicht wer da am PC sitzt und letztendlich kannst du denen doch alles erzählen...
Sollte sich im extrem unwahrscheinlichen Fall der Fälle wirklich eine "Behörde" melden, dann erstellst du halt Fix einen Vertrag zwischen GmbH und Einzelunternehmen (also mit dir selbst) und Datierst den von mir aus so lange zurück wie nötig für die neugierige Behörde.
Aber mal ehrlich... wie abwegig ist das bitte?
- Wolkenspiel
- Beiträge: 10879
- Registriert: 21. Sep 2011 07:13
Re: Mitarbeitern unternehmensfremde Aufgaben zuteilen?
Das ist halt Sellerforum. Hier machen sich einige wegen nix ins Hemd.
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- Beiträge: 3858
- Registriert: 3. Jan 2011 11:48
Re: Mitarbeitern unternehmensfremde Aufgaben zuteilen?
Ich finde es nicht schlecht grundsätzlich die Rechtslage genau zu kennen. Wie man es dann in der Praxis handhabt ist ja dann die andere Sache. Kann man sich natürlich auch drüber lustig machen
Ist wie bei Datenlöschungs Anfragen, rechtssicher (oder korrekt) reicht es - wie oft vorgeschlagen- nicht mit einem Einzeiler zu antworten das es erledigt wird/ist. Kann man natürlich mal probieren weil es 99% der Anfragen erledigt und kaum Arbeit ist aber wenn ein Kunde daraufhin Stunk macht ist es durchaus gut zu wissen wie man diese Anfrage 100% richtig beantwortet.
Re: Mitarbeitern unternehmensfremde Aufgaben zuteilen?
Ja, ich weiß.
Zugegeben klingt die Frage schon recht trivial und vielleicht auch sogar etwas lächerlich.
Leider müsste ich mehr ins Detail gehen, damit die Frage auch mehr Sinn für euch ergeben würde.
Aber das wäre wiederum nicht so sinnvoll ...
Danke euch allen nochmal.
Re: Mitarbeitern unternehmensfremde Aufgaben zuteilen?
Ich finde, dieser Artikel beschreibt sehr schön die Abgrenzung zur Leiharbeit: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbei ... _node.html.
Davon abgelöst, ich habe bereits vor mehr als zehn Jahren mit inhabergeführten Firmen zu tun gehabt, die sich pauschal eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (gemäß AÜG) eingeholt und das auch in den Arbeitsverträgen hinterlegt haben – obwohl der Geschäftszweck das routinemäßig eigentlich nicht vorsieht. Die Idee, sich rechtssicher für Saure-Gurken-Zeiten fernab der Kurzarbeit Handlungsoptionen offen zu halten und bei Bedarf zu ziehen, ist ganz charmant.
Man kann nämlich so im Zweifel eingearbeitetes Personal halten, das später unwiderruflich weg wäre. Restaurants zu Corona-Zeiten wären so ein Beispiel. Es konnte damals innerhalb weniger Tage gar nicht schnell genug gehen, langjährige MA zu feuern – heute haben sich die Geschassten bessere Branchen gesucht, und es geht die Heulerei los, dass Fachkräfte fehlen. Positives Beispiel: https://www.mcdonalds.com/de/de-de/Germ ... rtner.html.
Davon abgelöst, ich habe bereits vor mehr als zehn Jahren mit inhabergeführten Firmen zu tun gehabt, die sich pauschal eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (gemäß AÜG) eingeholt und das auch in den Arbeitsverträgen hinterlegt haben – obwohl der Geschäftszweck das routinemäßig eigentlich nicht vorsieht. Die Idee, sich rechtssicher für Saure-Gurken-Zeiten fernab der Kurzarbeit Handlungsoptionen offen zu halten und bei Bedarf zu ziehen, ist ganz charmant.
Man kann nämlich so im Zweifel eingearbeitetes Personal halten, das später unwiderruflich weg wäre. Restaurants zu Corona-Zeiten wären so ein Beispiel. Es konnte damals innerhalb weniger Tage gar nicht schnell genug gehen, langjährige MA zu feuern – heute haben sich die Geschassten bessere Branchen gesucht, und es geht die Heulerei los, dass Fachkräfte fehlen. Positives Beispiel: https://www.mcdonalds.com/de/de-de/Germ ... rtner.html.
Re: Mitarbeitern unternehmensfremde Aufgaben zuteilen?
In der Baubranche ist das total üblich. Da hat ein Unternehmer verschiedene Firmen, und die Mitarbeiter werden nach Ihren Fähigkeiten unterschiedlich eingesetzt. So werden die Mitarbeiter effektiv eingesetzt und stehen nicht unnötig rum.
Re: Mitarbeitern unternehmensfremde Aufgaben zuteilen?
AÜG und verdeckte Entnahme/verdeckte Einlage sind hier die beiden wichtigsten rechtlichen Themen.
Fallkonstellation liegt bei uns auch so vor.
Fallkonstellation liegt bei uns auch so vor.
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