Hallo zusammen,
ich habe seit über einen 10 Jahren einen Onlineshop. Nennen wir ihn mal abcdef.de. Seit nunmehr 2 Jahren tauch plötzlich ein Onlineshop aus dem Niederlanden auf, das gleiche Produkte vertreibt unter dem Namen abc-def.de (also mit Bindestrich). Da das Unternehmen wohl unsauber arbeitet, habe ich andauernd seine Kunden am Telefon. Meint Ihr das eine Chance besteht rechtlich irgendwas zu machen ?
Viele Grüße
Daniel
Namensverwechselung der Onlineshops.
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- Wolkenspiel
- Beiträge: 10879
- Registriert: 21. Sep 2011 07:13
Re: Namensverwechselung der Onlineshops.
Ich könnte mir vorstellen, dass man da ohne Markeneintragung nichts machen kann.
Re: Namensverwechselung der Onlineshops.
Es gibt durchaus Markenschutz ohne Markeneintragung, https://www.legalsmart.de/blog/aeltere- ... r-gewinnt/
Wenn Du für deinen spezifischen Fall eine halbwegs verlässliche Aussage möchtest, wende dich an einen spezialisierten Anwalt, der sich auskennt.
Wenn Du für deinen spezifischen Fall eine halbwegs verlässliche Aussage möchtest, wende dich an einen spezialisierten Anwalt, der sich auskennt.
Re: Namensverwechselung der Onlineshops.
Der Link nimmt auf eine andere Fallkonstellation Bezug. Ich würde mithilfe eines auf Markenrecht spezialisierten Fachanwalts mal besprechen, ob du Titelschutz für Unternehmenskennzeichen gemäß § 5 MarkenG aufgrund von Vorbenutzung geltend machen kannst.
Re: Namensverwechselung der Onlineshops.
Es kommt doch darauf an, ob der Name ein Gattungsbegriff ist?
Also Autoverkauf.xyz kann doch gegen Auto-Verkauf.xyz nichts unternehmen.
Aber Subidodibu.xyz etwas gegen Subido-dibu.xyz.
Also Autoverkauf.xyz kann doch gegen Auto-Verkauf.xyz nichts unternehmen.
Aber Subidodibu.xyz etwas gegen Subido-dibu.xyz.
Re: Namensverwechselung der Onlineshops.
Dass der Hauch eines Werktitelcharakters vorliegt, wäre natürlich schon die Voraussetzung.
Re: Namensverwechselung der Onlineshops.
Wenn man deinen Firmennamen googelt stößt man ja relativ schnell auf den Shop um den es geht.
Ich persönliche denke nicht das du etwas unternehmen kannst, da es sich meines Erachtens nach um einen Gattungsbegriff bzw. zumindest um einen sehr geläufigen Begriff handelt.
Ich persönliche denke nicht das du etwas unternehmen kannst, da es sich meines Erachtens nach um einen Gattungsbegriff bzw. zumindest um einen sehr geläufigen Begriff handelt.
- H.Bothur
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- Firmenname: Hermann Jürgensen GmbH
Re: Namensverwechselung der Onlineshops.
Das würde ich einem Anwalt zeigen - vor allem weil auch der Bindestrich-Shop teilweise den Begriff ohne Bindestrrich nutzt.
Aber ohne spezialisierten Anwalt kommt man da nicht voran.
Hans
Aber ohne spezialisierten Anwalt kommt man da nicht voran.
Hans
Re: Namensverwechselung der Onlineshops.
das wird vor allem eines... sehr teuer
Da du ja einen Deutschen Anwalt brauchst und einen in den Niederlanden und beide musst du bezahlen.
Es sei denn du findest vielleicht einen Anwalt in den Niederlanden der Deutsch kann...
Da du ja einen Deutschen Anwalt brauchst und einen in den Niederlanden und beide musst du bezahlen.
Es sei denn du findest vielleicht einen Anwalt in den Niederlanden der Deutsch kann...
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Re: Namensverwechselung der Onlineshops.
Das bestätigt aber wieder den Punkt, dass man sich nicht nur die gewünschte Domain sichern sollte, sondern auch eben solche mit / ohne Bindestrich bzw. gedrehten Wörtern. Das sind nur ein paar Euro im Jahr und man hat Ruhe. Und wenn die schon belegt sind, würde ich ggf. auf einen andere Domain ausweichen.
mein Bastelshop: basteln-selbermachen.de
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Re: Namensverwechselung der Onlineshops.
Ohne davon Ahnung zu haben, denke ich aber das es nicht schwierig sein sollte einen deutschsprechenden Anwalt in den Niederlanden zu finden.
Außerdem haben deutsche Kanzleien Partnerpools in allen/vielen Ländern die das dorthin weiterleiten.
Unser RA hat nach AT und CH delegiert ohne das ich je Kontakt mit dem Deputy gehabt hatte. Die Adresse stand nur auf der Vollmacht drauf, die mal per Fax unterschrieben werden musste.
Außerdem haben deutsche Kanzleien Partnerpools in allen/vielen Ländern die das dorthin weiterleiten.
Unser RA hat nach AT und CH delegiert ohne das ich je Kontakt mit dem Deputy gehabt hatte. Die Adresse stand nur auf der Vollmacht drauf, die mal per Fax unterschrieben werden musste.
- RA Peter Kraus
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Re: Namensverwechselung der Onlineshops.
Die Antworten der Forenmitglieder hier gehen schon in die richtige Richtung, insbesondere:
- möglicherweise Recht aus nicht-eingetragenem Unternehmenskennzeichenrecht, § 5 MarkenG (TugAlk),
- allerdings Frage, ob schutzunfähiger Gattungsbegriff (Regalboy) und
- Niederlande praktisch kein Problem (Fonprofi).
- möglicherweise Recht aus nicht-eingetragenem Unternehmenskennzeichenrecht, § 5 MarkenG (TugAlk),
- allerdings Frage, ob schutzunfähiger Gattungsbegriff (Regalboy) und
- Niederlande praktisch kein Problem (Fonprofi).
Re: Namensverwechselung der Onlineshops.
das alles rettet einen am Ende aber nicht davor, dass die Kunden fälschlich anrufen.
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