steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023
Bei Ebay-Kleinanzeigen wollen die bis Dato nur die Rufnummer von mir. Müssten die dann nicht auch eine Adresse bekommen ?
Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023
Ebay ist überschwemmt mit chin. Acc. Die verstehen das Geschäft und haben sich bestens organisiert (Dropshipping). Für eBay oft schwierig solche Acc zu sperren.
Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023
Liebe Zhilong, ich sehe diese Aussage nicht politisch. Ein politischer Diskurs sollte hier nicht vertieft werden.
Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023
Dein Steuerberater wird dir das sicher erklären. Selbst Fossi muss sich mit dem Thema Steuertransparenzgesetz beschäftigen.
Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023
Bei den ersten Klagen fiebere ich mit. Ich sehe bei diesem Gesetz ein riesiges Datenschutz-Problem.CNC-Holzwelt hat geschrieben: ↑2. Jan 2023 23:23
Bin gespannt auf die ersten Klagen gegen diesen Schwachsinn.
Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023
Ich denke hier wird eher kontrolliert ob gewerbliche Anbieter ihre Einnahmen gewissenhaft versteuern.CNC-Holzwelt hat geschrieben: ↑3. Jan 2023 12:40 Doch es geht um die privaten Anbieter die besteuert werden sollen.
Einfach mal das Gesetz komplett lesen.
Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023
Sowohl als auch, denke ich.
Einerseits die Kontrolle der gewerblichen, andererseits die Idee, den privatgewerblichen auf die Schliche zu kommen.
Aber, wie so oft in diesem Land, nicht zuende gedacht und einige der kleinen Fische wird man bekommen, die großen werden Wege finden, nicht erwischt zu werden.
Und unterm Strich wird der Aufwand in keiner Relation zu den zusätzlichen Einnahmen stehen.
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023
gerade wieder in meinem Bereich gefunden: 1300 Artikel eingestellt / aktiv - 890 Bewertungen in einem Jahr. Wenn davon ausgeht, dass ca 50-75% der Käufer gar nicht bewerten. d.h. wenn ganz schnell rechnet - wird der Bestand 1 x im Jahr gedreht. Es ist doch ein schönes Taschengeld - nicht wahr? Ich habe keine Ahnung wieviele "Private" bei Ebay und auch Ebay KA aktiv sind. Es werden tausende sein. Wie will denn irgendein FA diese Verkäufer alle überprüfen?
Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023
Keine Chance. In Berlin machen die sogar Bürgerämter für 3 Monate zu, um ne Wahl ordentlich über die Bühne zu bringen.Donkeypower hat geschrieben: ↑4. Jan 2023 11:40 Wie will denn irgendein FA diese Verkäufer alle überprüfen?
(https://www.berlin.de/ba-marzahn-heller ... 263787.php)
Da sollen die FAs dann zusätzlich alle Online-Martplätze prüfen ? Illusorisch, die kommen ja jetzt schon nicht klar.
Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023
Du siehst recht einfach im Profil des Verkäufers, wie viele Artikel er verkauft hat.Donkeypower hat geschrieben: ↑4. Jan 2023 11:40 gerade wieder in meinem Bereich gefunden: 1300 Artikel eingestellt / aktiv - 890 Bewertungen in einem Jahr. Wenn davon ausgeht, dass ca 50-75% der Käufer gar nicht bewerten. d.h. wenn ganz schnell rechnet - wird der Bestand 1 x im Jahr gedreht. Es ist doch ein schönes Taschengeld - nicht wahr? Ich habe keine Ahnung wieviele "Private" bei Ebay und auch Ebay KA aktiv sind. Es werden tausende sein. Wie will denn irgendein FA diese Verkäufer alle überprüfen?
Da sind mir auch schon "private" untergekommen mit 5stelliger Verkaufszahl in wenigen Jahren.
DIESE Leute werden in absehbarer Zukunft ganz ganz liebe Post bekommen...
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023
@hkhk - stimmt da hatte ich gar nicht daran gedacht... seit Januar 2022 angemeldet und ca 1500 Verkäufe d.h. pro Woche ca 25-35 Artikel verkauft ist doch schon eine Hausnummer....und mit grösster Sicherheit schön am FA vorbei....und sonstige Stellen die unser Geld wollen...
Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023
Gilt das nun auch für Ebay-Kleinanzeigen ? Weil dort haben sie ja noch keine Adresse. Sie haben dort nur eine Rufnummer
Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023
schau dir doch die Info an, die ein Steuerberater hier eingestellt hat, samt Video.
Es gilt nur für Marktplätze, über die man direkt bezahlen kann.
also wenn, dann könnte EKA nur die Verkäufe melden, die über deren Bezahlservice abgewickelt werden. Das sind aber wohl die aller allerwenigsten.
Es gilt nur für Marktplätze, über die man direkt bezahlen kann.
also wenn, dann könnte EKA nur die Verkäufe melden, die über deren Bezahlservice abgewickelt werden. Das sind aber wohl die aller allerwenigsten.
Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023
Hallo,
grundsätzlich ist das eine gute Sache. Ich begrüße das wirklich!
Ich deale nebenher auf Ebay gewerblich - hauptsächlich im Gebrauchtwarenbereich
- und ärgere mich auch immer wieder über die "privaten Unternehmer".
- und dann gleich noch mal wenn ich meine ganzen Kosten für STB, Steuern, VerpackG, AGBs, usw. sehe und weiß dass die "Kollegen" die Kohle im Sack haben
Ich hab mir jetzt mal ein paar Tage Gedanken gemacht... Mich treibt eine Frage um.
Mal ein Gedankenspiel...
Wie vermutlich jeder gewerbliche Anbieter habe ich ja auch einen privaten Account.
Nehmen wir mal an, ich hab mein neues Handy aus Vertragsverlängerung privat verhöckert - weil ich es nicht benötige.
Und die nicht mehr benötigten Winterkompletträder vom nicht mehr vorhanden Auto verkauft.
Zack - hab ich 1900€ über meinen privaten Account gedreht.
Was passiert, wenn ich jetzt noch z.B. 29 DVDs aus meiner privaten Sammlung
oder - was weiß ich - 2 Jeans / Jacken / die alte Kaffeemaschine / sonst was für 200€ privat irgend wann im Jahr verkaufe.
Ist ja mein Privatbesitz - folglich verkaufe ich das ja auf meinem privaten Account.
Heißt, da über 30 Artikel, bzw. über 2000€ werden die Daten von meinen privaten Account direkt an das Finanzamt übermittelt.
Proaktiv wird vermutlich auch bei 50 Artikeln und 5000 € niemand bei einer Privatperson ohne Verdacht nachforschen - das dürfte nicht die Absicht dieses Gesetzes sein.
Wie schon angesprochen - allein Personell dürfte das unmöglich sein.
ABER: Im Fall einer Betriebsprüfung - es ist doch davon auszugehen, dass, wenn der Finanzagent schon die Möglichkeit hat - und im konkreten Fall
einen Ebay-Händler prüft... der rote Knopf immer gedrückt wird. Zumal wenn die Daten vorliegen - und nicht extra angefragt werden müssen.
Heißt - die von mir gemeldeten Daten stimmen dann nicht mit dem Ergebnis des FA überein weil das Private ja nicht angegeben wird und schon gehts los...
Worauf ich hinaus möchte: Ist es nicht so, das damit auch uns Gewerblichen noch ein Klotz mehr ans Bein gebunden wird? Sprich ich muss tatsächlich auch meine privaten Verkäufe dokumentieren?
Wie verhalte ich mich zukünftig richtig mit meinen wirklich privaten Verkäufen?
Mein Beispiel oben ist ja nicht so abwegig - 2000€ bzw. 30 Transaktionen sind ja schon mal schnell erreicht - auch im wirklich rein privaten Bereich.
grundsätzlich ist das eine gute Sache. Ich begrüße das wirklich!
Ich deale nebenher auf Ebay gewerblich - hauptsächlich im Gebrauchtwarenbereich
- und ärgere mich auch immer wieder über die "privaten Unternehmer".
- und dann gleich noch mal wenn ich meine ganzen Kosten für STB, Steuern, VerpackG, AGBs, usw. sehe und weiß dass die "Kollegen" die Kohle im Sack haben
Ich hab mir jetzt mal ein paar Tage Gedanken gemacht... Mich treibt eine Frage um.
Mal ein Gedankenspiel...
Wie vermutlich jeder gewerbliche Anbieter habe ich ja auch einen privaten Account.
Nehmen wir mal an, ich hab mein neues Handy aus Vertragsverlängerung privat verhöckert - weil ich es nicht benötige.
Und die nicht mehr benötigten Winterkompletträder vom nicht mehr vorhanden Auto verkauft.
Zack - hab ich 1900€ über meinen privaten Account gedreht.
Was passiert, wenn ich jetzt noch z.B. 29 DVDs aus meiner privaten Sammlung
oder - was weiß ich - 2 Jeans / Jacken / die alte Kaffeemaschine / sonst was für 200€ privat irgend wann im Jahr verkaufe.
Ist ja mein Privatbesitz - folglich verkaufe ich das ja auf meinem privaten Account.
Heißt, da über 30 Artikel, bzw. über 2000€ werden die Daten von meinen privaten Account direkt an das Finanzamt übermittelt.
Proaktiv wird vermutlich auch bei 50 Artikeln und 5000 € niemand bei einer Privatperson ohne Verdacht nachforschen - das dürfte nicht die Absicht dieses Gesetzes sein.
Wie schon angesprochen - allein Personell dürfte das unmöglich sein.
ABER: Im Fall einer Betriebsprüfung - es ist doch davon auszugehen, dass, wenn der Finanzagent schon die Möglichkeit hat - und im konkreten Fall
einen Ebay-Händler prüft... der rote Knopf immer gedrückt wird. Zumal wenn die Daten vorliegen - und nicht extra angefragt werden müssen.
Heißt - die von mir gemeldeten Daten stimmen dann nicht mit dem Ergebnis des FA überein weil das Private ja nicht angegeben wird und schon gehts los...
Worauf ich hinaus möchte: Ist es nicht so, das damit auch uns Gewerblichen noch ein Klotz mehr ans Bein gebunden wird? Sprich ich muss tatsächlich auch meine privaten Verkäufe dokumentieren?
Wie verhalte ich mich zukünftig richtig mit meinen wirklich privaten Verkäufen?
Mein Beispiel oben ist ja nicht so abwegig - 2000€ bzw. 30 Transaktionen sind ja schon mal schnell erreicht - auch im wirklich rein privaten Bereich.
Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023
@Tho
Du machst Dir einwenig zuviele Gedenken, denke ich.
Falls das im Zuge einer Betriebsprüfung zur Sprache kommt, kannst das ja ziemlich plausibel erklären (so wie Du es hier gerade gemacht hast).
Im Unterschied zu amerikanischen Marktplätzen handelt es sich beim Finanzamt um eine Behörde bei der Du entsprechende Rechte hast.
Du machst Dir einwenig zuviele Gedenken, denke ich.
Falls das im Zuge einer Betriebsprüfung zur Sprache kommt, kannst das ja ziemlich plausibel erklären (so wie Du es hier gerade gemacht hast).
Im Unterschied zu amerikanischen Marktplätzen handelt es sich beim Finanzamt um eine Behörde bei der Du entsprechende Rechte hast.
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023
Alles völlig problemlos wenn es sich genau so zuträgt. Aber das Handy sollte nicht aus dem Firmenmobilfunkvertrag stammen, die Winterräder nicht vom Firmendienstwagen stammen und dein Onlineshop sollte keine Sektion für DVD's haben. Aber natürlich kannst du als Unternehmer privat Sachen verkaufen.
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023
Genau das glaube ich nicht. Die Bearbeitung Steuererklärung erfolgt jetzt schon fast komplett maschinell.Proaktiv wird vermutlich auch bei 50 Artikeln und 5000 € niemand bei einer Privatperson ohne Verdacht nachforschen -
das dürfte nicht die Absicht dieses Gesetzes sein.
Wie schon angesprochen - allein Personell dürfte das unmöglich sein.
Da etwas an EK Steuer zuzubuchen was von den Portalen gemeldet wird ist sicher möglich.
Wenn das nicht so wäre, brauchte man so ein Gesetz nicht machen. Das wäre sinnlos.
Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023
Die Prüfung ist simpel. Die gemeldeten Daten (müssen elektronisch gemeldet werden) der Plattformentreiber werden ausgelesen z.Bsp. nach Umsatz usw. Bei hohen Umsätzen gibt es dann evtl. eine Meldung an das zuständige FA. Dann folgt die Steuerprüfung.vbc hat geschrieben: ↑4. Jan 2023 11:56Da sollen die FAs dann zusätzlich alle Online-Martplätze prüfen ? Illusorisch, die kommen ja jetzt schon nicht klar.Donkeypower hat geschrieben: ↑4. Jan 2023 11:40 Wie will denn irgendein FA diese Verkäufer alle überprüfen?
Persönlich hatte ich schon die Erfahrung dass eBay mich für ~1 Woche gesperrt hatte. Neue Geschäftsadresse. Beim Gewerbeamt umgemeldet, bei eBay vergessen zu ändern. Zack war mein Acc gesperrt.
Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023
Das Steuertransparenzgesetz gilt für alle Plattformen auf Geld verdient wird. Könnte auch dein Google- Insta- Twitter Acc sein wenn du Werbung schaltest oder mit Tweets Geld verdienst. Bei eBay Klein bist du schon mit deiner Tel.Nr verifiziert.
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