Definition Geschossfläche einer Gewerbehalle

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Bene
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Beiträge: 934
Registriert: 12. Apr 2015 13:31

Definition Geschossfläche einer Gewerbehalle

Hallo Leute.

Das Google Beamtendeutsch hat mich leider nicht auf die Lösung gebracht.
Weis jemand von euch wie die Geschossfläche einer Gewerbehalle berechnet wird?

Bei uns wird eine neue Kläranlage gebaut.
Dementsprechend werden die Grundstücks- und Immobilieneigner zur Kasse gebeten.
Die Grundstücksfläche ist korrekt.
Bei der Geschossfläche komme ich aber auf keinen Nenner mit den Angaben.
Hier werden mir 827,75 qm berechnet.

Incl. Dämmung hat meine Halle 25,24 m x 15,24 m Grundfläche.
Satteldach mit Traufhöhe 7,10 m.
2,5 m sind noch Vordach an der Zugangsseite.
Innen ist ein Ausbau mit 152,4 qm mit einem "zweiten Stockwerk". Das würde ich als Geschoss gelten lassen. Der Rest ist bis zum Dach offen.
Nebst daran ein Anbau "Kalthalle" mit 15,24 m x 7,04 m.

Egal wie ich es rechne, ich komme nicht auf die 827,75 qm.

Selbst wenn ich die Grundfläche + Anbau + Ausbau mit OG1 Aufrechne komme ich nur auf max. 644,35 qm.

Da es um einen Preis von 3,78€ je qm geht würde ich da gerne bei der Stadt vorsprechen.
Aber bevor mir die Unkenntnis zum Verhängnis wird, wäre ich über jede Info Dankbar.

Mit Freundlichen Grüßen Bene


3 Monate gratis Händlerbund
boden-piloten
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Registriert: 24. Okt 2011 15:39

Re: Definition Geschossfläche einer Gewerbehalle

Einfach bei der Stadt die Berechnung anfragen. Wo ist das Problem?!
xMerchant
Beiträge: 3479
Registriert: 24. Mär 2010 19:57
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Re: Definition Geschossfläche einer Gewerbehalle

Das sollte die max. erlaubte Brutto-Grundfläche laut Bebauungsplan sein. Macht bei Infrastrukturmaßnahmen auch Sinn, die Kläranlage oder z.B. auch ein Stromanschluss muss ja auf die max. erlaubte Nutzung und nicht auf die aktuelle Nutzung ausgelegt werden. Die Abgabe ist auch werterhöhend für das Grundstück, da ein späterer Käufer die dann nicht zahlen muss.
Wollomo
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Re: Definition Geschossfläche einer Gewerbehalle

Bei uns zahlt man nach tatsächlicher Größe. Baut man neu, zahlt man eben wieder einen Erschließungsbeitrag.
Hier zählt Geschossfläche + UMGRIFF (ich glaube 350% von der Geschossfläche).
Der Umgriff wird so lange je Gebäude berechnet, bis die Gesamtfläche des Grundstücks erfasst ist. Darüber quasi nichts mehr.
Der Umgriff ist generell günstiger wie das Gebäude selbst.

Dein Beitrag ist aber noch relativ günstig.
Wir haben ca. 1.000m² Geschossfläche und mit Umgriff ca. 16.000€ Anschlussgebühr bezahlt juhu
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