Midijob ist das Pflicht?

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gesund
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Midijob ist das Pflicht?

Durch die Erhöung des Übergangsbereich auf 1600 Euro und ab Jahr 2023 sogar 2000 Euro fällt meine 25 Wochenstundenkraft nun in den Midibereich. Bin ich als Arbeitgeber dazu verpflichtet das als Midiojob abzurechnen? Natürlich wäre das aus Arbeitnehmersicht besser da mehr Geld Netto ankommt für mich sind das aber erst mal noch mal mehr Kosten da der Arbeitgeberanteil dann steigt und das in einer Zeit wo es uns nicht so gut geht und ich auch auf jeden Euro achten muss.


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Wolkenspiel
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Re: Midijob ist das Pflicht?

Du wirst nichts daran ändern können, denn diese Berechnungen erfolgen in der Lohnbuchhaltung m.W. ja sowieso automatisch. Man kann sich das nicht aussuchen. Du kannst ja auch nicht einfach einen Minijobber auf eigenen Wunsch anders behandeln, nur weil die Lohnnebenkosten dafür höher sind als bei einem über dieser Grenze.
regalboy
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Re: Midijob ist das Pflicht?

Wolkenspiel hat geschrieben: 16. Okt 2022 16:12 Du wirst nichts daran ändern können, denn diese Berechnungen erfolgen in der Lohnbuchhaltung m.W. ja sowieso automatisch. Man kann sich das nicht aussuchen. Du kannst ja auch nicht einfach einen Minijobber auf eigenen Wunsch anders behandeln, nur weil die Lohnnebenkosten dafür höher sind als bei einem über dieser Grenze.
Seit wann gibt es einen "Minijobberzwang"?

Du kannst doch selbstverständlich jemanden "normal" anstellen, auch wenn er unter 450,- Euro liegt.

Eine 2.000,- Euro Krauft wird doch auch nicht zum Minijobber, wenn sie in einem Monat mit 4 1/2 Wochen 4 Wochen unbezahlten Urlaub nimmt.
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knoge
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Re: Midijob ist das Pflicht?

@regalboy Midi nicht Mini
Lou mi sa.
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Wolkenspiel
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Re: Midijob ist das Pflicht?

regalboy hat geschrieben: 16. Okt 2022 20:31 Seit wann gibt es einen "Minijobberzwang"?
Du kannst also jemanden einstellen, der 520 Euro verdient und ihn komplett sozialversichern? Welchen Grund gäbe es dafür? Mir fällt nur einer ein, nämlich der, dass derjenige dann keine freiwilligen Beiträge für die Krankenversicherung zahlen müsste. Und das kann ich mir nicht vorstellen, dass das geht. Aber ich kann mir vieles nicht vorstellen und es geht dann doch.

Aber einen Mitarbeiter, der die Vorteile eines Midijobs hat, nicht als solchen einzustellen (wenn das ginge), um ein paar Euro zu sparen, finde ich gelinde gesagt strange. Ich als MA würde mich dann nach was anderem umsehen, die haben ja aktuell (noch) die große Auswahl.
regalboy
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Re: Midijob ist das Pflicht?

knoge hat geschrieben: 17. Okt 2022 08:19 @regalboy Midi nicht Mini
Wolkenspiel hat in meinen - sogar in meinem Beitrag zitierten - Beitrag vor meinem Beitrag ausdrücklich Minijobs angesprochen.
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Wolkenspiel
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Re: Midijob ist das Pflicht?

Ich habe jetzt wirklich mal mein Steuerbüro gefragt:
Also einen Midijob kannst du als voll versichert einstellen, das geht. Aber einen Minijobber - das ginge nicht. Man muss über die 520 Euro kommen, um krankenversichert zu sein.
regalboy
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Re: Midijob ist das Pflicht?

Wolkenspiel hat geschrieben: 17. Okt 2022 10:48 Ich habe jetzt wirklich mal mein Steuerbüro gefragt:
Also einen Midijob kannst du als voll versichert einstellen, das geht. Aber einen Minijobber - das ginge nicht. Man muss über die 520 Euro kommen, um krankenversichert zu sein.
https://www.deutsche-handwerks-zeitung. ... en-140961/
Wer Minijobber in seinem Handwerksbetrieb beschäftigt, führt in der Regel pauschal 30 Prozent Sozialabgaben und 2 Prozent Steuern ab. Viele Arbeitgeber führen aus Unwissenheit jedoch die individuelle Lohnsteuer nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsdaten (ELStAM) an Finanzamt ab. Das ist zwar für den Minijobber zwar meist unvorteilhaft, doch der Arbeitgeber verhält sich korrekt.
https://jurarat.de/pauschalsteuer-minij ... rsteuerung
Doch anstatt der Pauschale können Sie als Arbeitnehmer auch eine ganz normale Besteuerung Ihres Minijobs wählen. So spart sich der Arbeitgeber bis zu 108 Euro im Jahr. Dabei sollten die Folgen für Arbeitnehmer im Blick behalten werden. Wenn Sie die „normale“ Besteuerung im Minijob wählen, dann werden Sie nach den Merkmalen auf der elektronischen Steuerkarte besteuert.

Was zunächst aber erst einmal nach einem Nachteil klingt, entpuppt sich im Nachhinein jedoch als Vorteil. Wenn Sie sich „normal“ besteuern lassen, können Sie den Werbungskostenfreibetrag geltend machen, der aktuell bei 1.200 Euro im Jahr liegt (vgl. § 9a EStG). Dies wirkt sich insbesondere beim Wohngeld und bei der Minijob Krankenversicherung positiv aus.
gesund
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Re: Midijob ist das Pflicht?

Danke an alle für die Beiträge. Es ist wohl wirklich nicht verpflichtend in meinem Lohnprogramm gibt es dafür auch extra einen Schalter der erst aktiviert werden muss. Ich habe mich nun trotzdem dazu entschlossen das umzustellen und werde an anderer Stelle sparen.

Frage die mich umtreibt ist darf die dann noch Überstunden machen und ich die ausbezahlen? Letztes Jahr war sie einmal über die 1600 Euro müsste ich dann für den einen Monat normal abrechnen und dann wieder umstellen.
regalboy
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Re: Midijob ist das Pflicht?

gesund hat geschrieben: 18. Okt 2022 18:55 Danke an alle für die Beiträge. Es ist wohl wirklich nicht verpflichtend in meinem Lohnprogramm gibt es dafür auch extra einen Schalter der erst aktiviert werden muss. Ich habe mich nun trotzdem dazu entschlossen das umzustellen und werde an anderer Stelle sparen.

Frage die mich umtreibt ist darf die dann noch Überstunden machen und ich die ausbezahlen? Letztes Jahr war sie einmal über die 1600 Euro müsste ich dann für den einen Monat normal abrechnen und dann wieder umstellen.
Man kann soweit ich weiß 2 Monate drüber verdienen.
Mächschen
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Re: Midijob ist das Pflicht?

Das mit den zwei Monaten drüber war doch beim Minijob und nicht beim Midijob oder?
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KaterManfred
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Re: Midijob ist das Pflicht?

Mächschen hat geschrieben: 31. Okt 2022 07:52 Das mit den zwei Monaten drüber war doch beim Minijob und nicht beim Midijob oder?
Genau so ist es.
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