Habe folgende eMail über das ebay Nachrichten-System erhalten:
>>>>am 29.01.2022 habe ich folgendes Bestellt am 29. Jan 2022, 12:11 Bestellnummer 23-08190-60190 Gesamt EUR 70,85 (2 Artikel)
Verkauft von XXXX. Beide Geräte haben jetzt leider den Geist aufgegeben und sind kaputt. Das heißt sie laufen noch, sind aber so laut, dass wir selber mit den Nachbarn Ärger bekommen. Ich mache hiermit meinen Garantieanspruch geltend. Ein Video mit ton kann ich ihnen gerne zusenden, wenn sie mir eine Mailadresse übermitteln.<<<<
Da ich in den Ruhestand gehe habe die "Duo Pro Pestrepeller" nicht mehr am Lager.
Welche Rechte hat der Kunde? Was soll ich Antworten. Danke.
Garantiefall
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Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
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Re: Garantiefall
Hast du mit Garantie geworben? bzw. kannst du beim Hersteller Garantie in Anspruch nehmen?
Wenn nicht, bist du gebissen.
Zum 1.1.2022 hat sich die Gewährleistung dahingehend geändert, dass die Beweislastumkehr von 6 auf 12 Monate verlängert wurde.
Das heißt: DU müsstest beweisen, dass das Gerät zum Lieferzeitpunkt einwandfrei war und der nun auftretende Mangel kein verdeckter Fehler war, sondern aufgrund falscher Bedienung / falschen Gebrauchs aufgetreten ist.
Wirst du vermutlich nicht können.
Da du keinen Ersatz liefern kannst, bleibt dir nichts anderes übrig, als den Betrag zu ersetzen oder evtl. einen Preisnachlass zu gewähren, sofern der Käufer diesem zustimmt.
Bei Vollerstattung würde ich mir aber vorher das Gerät zwecks Prüfung zurückschicken lassen.
PS: Auch wenn der Kunde von "Garantie" schreibt: Garantie und Gewährleistung werden (nicht nur von Verbrauchern) gleichgesetzt. Spielt keine Rolle bei einer Reklamation innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.
Wenn nicht, bist du gebissen.
Zum 1.1.2022 hat sich die Gewährleistung dahingehend geändert, dass die Beweislastumkehr von 6 auf 12 Monate verlängert wurde.
Das heißt: DU müsstest beweisen, dass das Gerät zum Lieferzeitpunkt einwandfrei war und der nun auftretende Mangel kein verdeckter Fehler war, sondern aufgrund falscher Bedienung / falschen Gebrauchs aufgetreten ist.
Wirst du vermutlich nicht können.
Da du keinen Ersatz liefern kannst, bleibt dir nichts anderes übrig, als den Betrag zu ersetzen oder evtl. einen Preisnachlass zu gewähren, sofern der Käufer diesem zustimmt.
Bei Vollerstattung würde ich mir aber vorher das Gerät zwecks Prüfung zurückschicken lassen.
PS: Auch wenn der Kunde von "Garantie" schreibt: Garantie und Gewährleistung werden (nicht nur von Verbrauchern) gleichgesetzt. Spielt keine Rolle bei einer Reklamation innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
Re: Garantiefall
Ja Roemer, diese Häme macht mich auch fassungslos.
Zuletzt geändert von colfax am 15. Okt 2022 20:58, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Garantiefall
Nun, als handelnder Unternehmer sollte man nicht nach den Rechten eines Kunden fragen. Das sollte eigentlich Grundwissen sein.
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Re: Garantiefall
Würde mir die defekten Geräte vom Kunden zuschicken lassen und nach Prüfung falls zutreffend den Betrag erstatten. Alternativ könntest du versuchen die Geräte anderweitig nachzukaufen und dem Kunden als Ersatz zur Verfügung zu stellen.
Sehr viele Optionen gibt es ja nicht.
Sehr viele Optionen gibt es ja nicht.
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Re: Garantiefall
Du bist hier über 13 Jahre registriert und mit der Abwicklung eines Gewährleistungfalls überfordert .....
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