Sehr geehrter Geschäftspartner,
wie wir bereits Anfang März informiert haben, wurden in Österreich das Abfallwirtschaftsgesetz und die Verpackungsverordnung novelliert. Ein Großteil der Änderungen tritt mit 01.01.2023 in Kraft. Eine wichtige Änderung ist, dass verpflichtete ausländische Unternehmen ohne Firmensitz in Österreich ab dem 01.01.2023 – analog zu den Elektrogeräten und Batterien – auch für den Bereich Verpackungen einen Bevollmächtigten mit Sitz in Österreich einsetzen müssen.
Dies bedeutet, dass eine Lizenzierung von Verpackungen für ein Unternehmen ohne Firmensitz in Österreich nur mehr über die Bestellung eines bevollmächtigten Vertreters in Österreich möglich ist. Wenn man Einwegkunststoffe (Feuchttücher, Luftballons, Tabakprodukte, Fanggeräte) in Österreich in Verkehr bringt, ist ebenfalls eine Systemteilnahme erforderlich, die auch nur über einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen kann.
Über unser Tochterunternehmen profitara austria bilden wir das Service des bevollmächtigten Vertreters in Österreich ab, damit Ihre Verpackungen weiterhin bei Interzero Circular Solutions Europe rechtskonform entpflichtet sind.
Ablauf:
Es ist der profitara-Bevollmächtigtenvertrag zu schließen sowie Ihre Unterschrift auf der im Vertrag enthaltenen Vollmacht notariell beglaubigen zu lassen. Achtung: die Vollmacht kann nur mit notarieller Beglaubigung akzeptiert werden, dies ist in Österreich eine Vorgabe der Behörde!
Die Vertragsbestellung wird über ein Online-Portal möglich sein, das sich derzeit in Fertigstellung befindet. Sobald es zur Verfügung steht, werden wir Sie informieren und den Link zur Internet-Seite übermitteln.
Für Kleinstinverkehrsetzer (max. 1.500kg Haushalts- bzw. Gewerbeverpackungen pro Jahr) bieten wir weiterhin die unkomplizierte Verpackungs-Pauschallösung an. Bei der Pauschallösung entfällt die Abgabe einer Mengenmeldung. Bitte beachten Sie, dass die Verpackungs-Pauschallösung nicht möglich ist, sollte die Bevollmächtigung bei Ihnen beide Bereiche („Hersteller“ und „Versandhändler“) umfassen; die Definitionen dazu finden Sie unten stehend.
Einmal pro Jahr benötigen wir eine Aufstellung Ihrer österreichischen Kunden, für die Sie die Verpackungsentpflichtung übernehmen, mit deren Adressdaten. Ein geeignetes digitales Formular erhalten Sie rechtzeitig. Die Übermittlung Ihrer Kundenliste ist nicht notwendig, wenn Sie ausschließlich über Versandhandel bzw. Fernabsatz an private Letztverbraucher in Österreich Verpackungen bzw. Einwegkunststoffprodukte in Verkehr bringen.
Kosten:
Interzero Lizenzentgelt: je nach gemeldeter Menge wird wie bisher das entsprechende Entgelt nach gültiger Tarifliste verrechnet.
Profitara Entgelt: für die Abwicklung des Bevollmächtigtenmodells fallen Entgelte an wie nachfolgend dargestellt:
Verpackungen:
Entgelt für ausländische Hersteller/Personen: 300€/a
Entgelt für ausländische Versandhändler: 300€/a
Einwegkunststoffprodukte:
Entgelt für ausländische Hersteller: 300€/a
Entgelt für ausländische Fernabsatzhändler: 300€/a
Definitionen:
Ausländischer Hersteller/Person ist jeder, der Verpackungen bzw. Einwegkunststoffprodukte in Österreich an andere als private Letztverbraucher vertreibt und seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hat.
Ausländischer Fernabsatzhändler/Versandhändler ist jeder, der Verpackungen bzw. Einwegkunststoffprodukte in Österreich mit Hilfe der Fernkommunikationstechnik direkt an private Letztverbraucher vertreibt und nicht in Österreich, sondern in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Drittland niedergelassen ist.
Durch Bevollmächtigung der profitara sind Ihre Verpackungen weiterhin rechtskonform in Österreich entpflichtet.
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen / best regards
Ihre Kundenberatung / your customer service
Interzero Circular Solutions Europe GmbH
BIZ ZWEI, Vorgartenstraße 206c
A-1020 Wien
Phone: +43 (1) 714 20 05 7220
E-Mail:
kundenberatung@interzero.at
Web:
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Service Plattform:
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