Hallo liebes Forum,
ich habe soeben einen Anruf von meinem Finanzamt erhalten.
Die Dame am Telefon erklärte mir, dass Sie meine EÜR bearbeiten möchte und ihr noch meine Einkommenssteuererklärung, sowie die Umsatzsteuererklärung fehlen.
Einkommenssteuerklärung hatte ich tatsächlich nicht auf dem Schirm. Ich bin Student und habe kein weiteres Einkommen, dass das dem Finanzamt das nicht bekannt ist ist ja eigentlich klar, demnach muss ich diese noch nachreichen.
Die Aussagen bzgl. der Umsatzsteuererklärung verstehe ich jedoch nicht.
Ich meinte, dass ich mir gar nicht bewusst bin, dass ich eine Umsatzsteuererklärung einreichen muss. Ich sei Kleinunternehmer und weise diese ja auch nicht aus.
Die Dame meinte dann jedoch, dass ich ja eine Umsatzsteuer-ID beantragt hätte und demnach dazu verpflichtet bin.
Das ist doch quatsch, oder nicht?
Ich hatte diese lediglich für ebay beantragt, da diese ja seit einigen Monaten verlangt wird. Im Netz hatte ich eigentlich gelesen, dass die jedoch keinen Einfluss auf Kleinunternehmer-Status hat und ich demnach weiterhin keine Mwst / Umsatzssteuer ausweise muss.
Liege ich da falsch? Falls ja, sind ja meine gesamten Rechnungen fehlerhaft....
Vielen Dank und beste Grüße!
Kleinunternehmer: Notwendige Umsatzsteuererklärung durch Beantragung der Umsatzsteuer-ID?
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Re: Kleinunternehmer: Notwendige Umsatzsteuererklärung durch Beantragung der Umsatzsteuer-ID?
Nur weil du eine UST-ID hast, verlierst du deinen Kleinunternehmerstatus nicht, da irrt sich die Dame vom Finanzamt.
Falls du Auslandsgeschäfte hattest musst du aber ggf. tatsächlich bestimmte Umsätze in der Anlage UR der Umsatztsteuererklärung angeben:
https://www.existenzgruender.de/SharedD ... ragen.html
Vielleicht ist es das was die Frau vom Finanzamt meint.
Einkommensteuererklärung musst du zusätzlich zur EÜR abgeben, ist aber kein großes Ding. Du trägst an der richtigen Stelle den Gewinn aus der EÜR ein - ggf noch Vorsorgeaufwendungen die du steuerlich geltend machen kannst (Haftpflicht, KFZ- Haftpflicht, Krankenkasse usw.) und dann bist du wahrscheinlich schon fertig.
Falls du Auslandsgeschäfte hattest musst du aber ggf. tatsächlich bestimmte Umsätze in der Anlage UR der Umsatztsteuererklärung angeben:
https://www.existenzgruender.de/SharedD ... ragen.html
Vielleicht ist es das was die Frau vom Finanzamt meint.
Einkommensteuererklärung musst du zusätzlich zur EÜR abgeben, ist aber kein großes Ding. Du trägst an der richtigen Stelle den Gewinn aus der EÜR ein - ggf noch Vorsorgeaufwendungen die du steuerlich geltend machen kannst (Haftpflicht, KFZ- Haftpflicht, Krankenkasse usw.) und dann bist du wahrscheinlich schon fertig.
Re: Kleinunternehmer: Notwendige Umsatzsteuererklärung durch Beantragung der Umsatzsteuer-ID?
Kann sein, dass es 'ne Null-USt-Erklärung wird, kann auch nicht sein.NeuHier123 hat geschrieben: ↑19. Aug 2022 10:37 Die Aussagen bzgl. der Umsatzsteuererklärung verstehe ich jedoch nicht.
Ich meinte, dass ich mir gar nicht bewusst bin, dass ich eine Umsatzsteuererklärung einreichen muss. Ich sei Kleinunternehmer und weise diese ja auch nicht aus.
Gebetsmühle:
- Unseres Erachtens birgt die Kleinunternehmerregelung grundsätzlich mehr Nachteile als Vorteile. Ihr solltet daher in der Regel gleich als Vollunternehmer starten.
- https://www.taxdoo.com/de/blog/kleinunt ... del-14975/
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Re: Kleinunternehmer: Notwendige Umsatzsteuererklärung durch Beantragung der Umsatzsteuer-ID?
Dann bin ich ja beruhigt, Danke! hatte eben schon dezent Panik.
Habe jetzt eben nochmal bei der Dame angerufen, war wohl ein Missverständnis.
Ich muss anscheinend eine Umsatzsteuererklärung einreichen, muss jedoch weiterhin keine Umsatzsteuer ausweisen.
Muss mir das gleich erstmal anschauen, habe mir den Aufbau dieser Erklärung noch gar nicht angeschaut.
Re: Kleinunternehmer: Notwendige Umsatzsteuererklärung durch Beantragung der Umsatzsteuer-ID?
dein "kann auch nicht sein" versteh ich jetzt nicht.
Ich wäre nämlich auch davon ausgegangen, eine Nullmeldung abzugeben.
Würde man als Kleinunternehmer aber nicht trotzdem die Umsatzsteuer der Marktplatzbetreiber zurückbekommen wenn man eine UST-ID hat? Da bin ich mir aber nicht sicher.
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
Re: Kleinunternehmer: Notwendige Umsatzsteuererklärung durch Beantragung der Umsatzsteuer-ID?
Wenn er aber eine Steuerbefreite Rechnung von eBay/Amazon/etc. bekommt und selber aber nicht zum Steuerabzug registriert ist, muss er das nachversteuern die 19%. Als Vollsteuerunternehmer gleicht sich das aus und ist eine Nullrechnung.
Re: Kleinunternehmer: Notwendige Umsatzsteuererklärung durch Beantragung der Umsatzsteuer-ID?
Da gibt es allerlei Möglichkeiten, vor allem bei Vorgängen mit Business & Auslandsbezug.
- Marktplatzgebühren
- Verkäufe an selbsterklärte "Business"-Kunden
- Einkäufe/Leistungen aus der EU
- etc. pp.
Ohne Details kann man da nicht viel sagen.
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Re: Kleinunternehmer: Notwendige Umsatzsteuererklärung durch Beantragung der Umsatzsteuer-ID?
Klar müssen Sie eine Umsatzsteuererklärung abgeben, dort erklären Sie auch, dass Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchten. Diese können Sie wählen bis Ihre Erklärung veranlagt und die Einspruchsfrist abgelaufen ist. (Kurz ausgerdrückt). Gerade bei unwissenden Onlinehändler führt dies oft bei 0 Meldungen dann zu einem Steuerstrafverfahren wenn im großen Umfang 13b Leistungen nicht versteuert und erklärt wurden. Da die Fragen letztendlich immer gleich sind haben wir dazu ein Video gemacht:
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Re: Kleinunternehmer: Notwendige Umsatzsteuererklärung durch Beantragung der Umsatzsteuer-ID?
Danke für die Info und das verlinkte Video. Die ID hatte ich wie gesagt nur beantragt, da ebay diese seit einiger Zeit verlangt, gekauft habe ich darüber nichts.stbdigital hat geschrieben: ↑22. Aug 2022 21:43 Gerade bei unwissenden Onlinehändler führt dies oft bei 0 Meldungen dann zu einem Steuerstrafverfahren wenn im großen Umfang 13b Leistungen nicht versteuert und erklärt wurden.
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Re: Kleinunternehmer: Notwendige Umsatzsteuererklärung durch Beantragung der Umsatzsteuer-ID?
Dann brauchen Sie sich keine Sorgen machen, mit der Erklärung entscheiden Sie und „erklären“ es gegenüber dem FA dass Sie Kleinunternehmer sein wollen und das war es dann schon. Weiterhin viel ErfolgNeuHier123 hat geschrieben: ↑23. Aug 2022 10:45Danke für die Info und das verlinkte Video. Die ID hatte ich wie gesagt nur beantragt, da ebay diese seit einiger Zeit verlangt, gekauft habe ich darüber nichts.stbdigital hat geschrieben: ↑22. Aug 2022 21:43 Gerade bei unwissenden Onlinehändler führt dies oft bei 0 Meldungen dann zu einem Steuerstrafverfahren wenn im großen Umfang 13b Leistungen nicht versteuert und erklärt wurden.
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