Liebes Forum,
Vorab: Ich bin ein noch relativ unerfahrener Amazon-Händler und daher auch nach Rücksprache mit einem Anwalt in folgender Angelegenheit sehr unsicher wie ich hier reagieren soll.
Vor kurzem wurde ich von einem Händler aufgefordert, den Verkauf von Produkten der Marke XY sofort einzustellen, da er die Exklusivrechte dieser Marke habe und somit kein anderer Händler befugt sei, diese Marke zu vertreiben. Daraufhin habe ich die Angebote zunächst deaktiviert. Als ich meinem Anwalt den Fall schilderte, meinte er (ohne den Fall in der Tiefe geprüft zu haben), dass die Forderung des Händlers aus folgenden Gründen haltlos sei:
Ware die wir im EWR legal einkaufen, dürfen wir grundsätzlich zu unseren Konditionen weiterverkaufen. Wir als Reseller sind an das Vertriebssystem des Markeninhabers nicht vertraglich gebunden.
Nachdem ich dem "Rechteinhaber" nun mitgeteilt habe, dass wir den Verkauf aus o.g. Gründen fortsetzen werden, drohte er eine Beschwerde bei Amazon einzureichen und dies würde zur Deaktivierung/ Schließung meines Verkäuferkontos führen. Er hätte darin Erfahrung, weil er so jeden Monat 2-3 Verkäuferkontos schließen lassen würde.
Hat hier jemand mit diesem Thema Erfahrung?
Wir würdet Ihr jetzt reagieren?
Viele Grüße
Marcel
Händler fordert mich auf den Verkauf zu unterlassen
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Re: Händler fordert mich auf den Verkauf zu unterlassen
Wenn du 100% sicher gehen willst lass es tiefgründig von deinem Anwalt prüfen. In der Regel ist es aber so, dass du (mit wenigen Ausnahmen wie zB Luxus Marken ) alles was du legal gekauft hast auch legal verkaufen darfst. Wenn dann könnte sowieso der Rechteinhaber dagegen vorgehen ,eher weniger ein Konkurrent ..
- arnego2
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Re: Händler fordert mich auf den Verkauf zu unterlassen
Bei Amazon anfragen geht nicht?
Das wäre die verlässlichste Auskunft IMHO.
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- fossi
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Re: Händler fordert mich auf den Verkauf zu unterlassen
So exklusiv kann er das Zeug nicht haben, sonst kämen die anderen Händler ja nicht so einfach da dran.
Oder wird die Ware bei ihm bestellt und teurer weiterverscheuert? Wohl kaum.
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Re: Händler fordert mich auf den Verkauf zu unterlassen
Im Grund ehat er sich doch damit schon selbst verraten - wenn er schriebt, dass er damit Erfahrung hätte , jeden Monat 2- 3 Verkäuferkonten schließen zu lassen.
Ich würde mir über den Anwalt mal eine Kopie des "Exklusivvertrages" anfordern, denn er müsste ja diese Behauptung auch nachweißen können - man könnte auch von Anwalt einfach mal bei dem Markeninhaber nachfragen, ob es z.B. für DE so einen Exklusivvertrag überjaupt gibt - es kann durchaus dann schons ein, dass man dann hier eine unerwartet überraschende Antwort erhält.
@ btmn79
Verkaufst Du auch über andere Marktplätze, eigenen Shop ?
Hat er hier nur in Bezug auf Amazon mit dem Verkauf bzw. der Sperrung des Accounts gedroht?
Gruß Dirk
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Re: Händler fordert mich auf den Verkauf zu unterlassen
Im Zweifel macht er sich ja sogar Schadensersatzpflichtig durch so eine Nummer. Die Drohung mit einer unrechtmäßigen Sperrung durch scheinbar falsche Angaben bei Amazon könnte man auch als strafrechtlich relevant Einschätzen, wenn man sich die Tatbestandsmerkmale der Erpressung mal genau anschaut. Wenn mir jemand soetwas schreiben würde, würde ich durchaus darüber nachdenken, der Staatsanwaltschaft den Sachverhalt zu schildern und sie darum bitten, zu prüfen, ob eine strafbare Handlung vorliegen könnte. Zusätzlich dem Händler mitteilen, dass man ihn bei einer Sperrung haftbar machen wird.
- fossi
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Re: Händler fordert mich auf den Verkauf zu unterlassen
Schadensersatz? Staatsanwalt? Klingt fast wie ein Tipp vom Kunden.
Selbst das Thema "Sperrung" ist doch nur Theorie.
Niemand bekommt bei Amazon einfach so eine Sperrung von kompletten Fremdaccounts hin, ohne Irgendwas in der Hand zu haben.
Selbst mit einer hinterlegten Marke bekommst du nur einzelne unbeliebte Angebote von Fremdanbietern weg, aber eben keine ganzen Accounts.
Selbst das Thema "Sperrung" ist doch nur Theorie.
Niemand bekommt bei Amazon einfach so eine Sperrung von kompletten Fremdaccounts hin, ohne Irgendwas in der Hand zu haben.
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Re: Händler fordert mich auf den Verkauf zu unterlassen
Wenn uns ein Mitbewerber bewusst rechtswidrig in eine Sperrung (egal ob Konto oder Artikel) treibt, würde ich mit den entgangenen Gewinn zurückholen - oder es zumindest versuchen. Rein aus Prinzip. Denn das ist kein fairer Wettbewerb.
Re: Händler fordert mich auf den Verkauf zu unterlassen
Wow, vielen Dank für die Resonanz und die angeregte Diskussion, vor allem aber für den freundlichen, informativen Ton im Vergleich zu anderen Foren!
@Doppel
Ich verkaufe nur über Amazon.
Den "Exklusivvertrag" hat er mir gleich im Anschluss an seinen Anruf auf mein Verlangen per Email geschickt. Allerdings sehr fragwürdig ob dieser auch echt ist, da in relativ einfachem Englisch mit einigen Rechtschreibfehlern formuliert. Ich werde mich morgen mit dem Markeninhaber in Verbindung setzen und dort mal nachhaken.
Schönen Abend an alle
Marcel
@Doppel
Ich verkaufe nur über Amazon.
Den "Exklusivvertrag" hat er mir gleich im Anschluss an seinen Anruf auf mein Verlangen per Email geschickt. Allerdings sehr fragwürdig ob dieser auch echt ist, da in relativ einfachem Englisch mit einigen Rechtschreibfehlern formuliert. Ich werde mich morgen mit dem Markeninhaber in Verbindung setzen und dort mal nachhaken.
Schönen Abend an alle
Marcel
Re: Händler fordert mich auf den Verkauf zu unterlassen
Exklusivvertrag hin- und her: Eine interessante Frage wäre auch, inwiefern der Erschöpfungsgrundsatz im Markenrecht bei der Konstellation greift (oder auch nicht), vgl. https://www.internetrecht-rostock.de/ma ... epfung.htm. Das kann sicherlich der Anwalt des Threaderstellers besser beurteilen.
Re: Händler fordert mich auf den Verkauf zu unterlassen
Ich glaube hier wird ein bissl verzettelt.
Das ganze ist eigentlich relativ überschaubar:
Wenn die von Dir vertriebenen Einheiten im EWR in Verkehr gebracht wurden, dann ist das rechtlich weitgehend gegessen (mal von irgendwelchen Spezieafällen abgesehen die aber im Regelfall nicht vorliegen).
Was anderes wäre es natürlich, wenn Du die Ware z.B. selbst aus den USA importierst, dann ist der Vertrieb im EWR durchaus problematisch.
Welche Verträge zwischen A und B existieren, ist für Dich (C) ebenso nicht wirklich relavant.
Von daher gehe ich davon aus dass Dir der Hersteller, oder gar einer seiner Händler, den Vertrieb nicht untersagen kann.
Das Thema Amazon (oder jede andere Plattform) ist jedoch davon unabhängig zu sehen:
Auch wenn der Vertrieb eines Produkts legal ist, hat Amazon die Möglichkeit Dir den Vertrieb dieses Produkts nicht zu erlauben.
Konkret bei Amazon wird das vor allem über die hinterlegte Markt gespielt: Einige Marken bei Amazon benötigen eine Freischaltung. Ist man nicht freigeschaltet, kann man das Zeugs nicht verkaufen.
Bei den Marken die eine Freischaltung benötigen, ist diese oft sehr einfach zu bekommen und eher nur eine Formsache zwischen Amazon und Händler.
Es soll aber auch Freischaltungen geben, die man als Händler kaum ohne Unterstützung des Herstellers bzw. der Marke meistern kann.
Für die Hersteller dürfte es aber nicht trivial sein solche "komplexeren" Freischaltprozedere zu bekommen, denn bei überraschend vielen Marken sind diese nicht nötig (und das sicherlich nicht deswegen weil die Hersteller von Amazon so begeistert sind).
Das ganze ist eigentlich relativ überschaubar:
Wenn die von Dir vertriebenen Einheiten im EWR in Verkehr gebracht wurden, dann ist das rechtlich weitgehend gegessen (mal von irgendwelchen Spezieafällen abgesehen die aber im Regelfall nicht vorliegen).
Was anderes wäre es natürlich, wenn Du die Ware z.B. selbst aus den USA importierst, dann ist der Vertrieb im EWR durchaus problematisch.
Welche Verträge zwischen A und B existieren, ist für Dich (C) ebenso nicht wirklich relavant.
Von daher gehe ich davon aus dass Dir der Hersteller, oder gar einer seiner Händler, den Vertrieb nicht untersagen kann.
Das Thema Amazon (oder jede andere Plattform) ist jedoch davon unabhängig zu sehen:
Auch wenn der Vertrieb eines Produkts legal ist, hat Amazon die Möglichkeit Dir den Vertrieb dieses Produkts nicht zu erlauben.
Konkret bei Amazon wird das vor allem über die hinterlegte Markt gespielt: Einige Marken bei Amazon benötigen eine Freischaltung. Ist man nicht freigeschaltet, kann man das Zeugs nicht verkaufen.
Bei den Marken die eine Freischaltung benötigen, ist diese oft sehr einfach zu bekommen und eher nur eine Formsache zwischen Amazon und Händler.
Es soll aber auch Freischaltungen geben, die man als Händler kaum ohne Unterstützung des Herstellers bzw. der Marke meistern kann.
Für die Hersteller dürfte es aber nicht trivial sein solche "komplexeren" Freischaltprozedere zu bekommen, denn bei überraschend vielen Marken sind diese nicht nötig (und das sicherlich nicht deswegen weil die Hersteller von Amazon so begeistert sind).
Re: Händler fordert mich auf den Verkauf zu unterlassen
Ich hatte ein ähnliches Problem.
Mich hatte damals ein bekannter Lautsprecherhersteller (B**e) angeschrieben, dass ich die Ware nicht verkaufen dürfe, weil ich keine Vertriebsrechte für die Marke hätte.
Selbst die Hersteller versuchen es mit der Einschüchterungstaktik.
Ich würde mir da keine Gedanken machen, solange du keine Importware verkaufst und das Zeug vor allem legal in DE erworben hast.
Mich hatte damals ein bekannter Lautsprecherhersteller (B**e) angeschrieben, dass ich die Ware nicht verkaufen dürfe, weil ich keine Vertriebsrechte für die Marke hätte.
Selbst die Hersteller versuchen es mit der Einschüchterungstaktik.
Ich würde mir da keine Gedanken machen, solange du keine Importware verkaufst und das Zeug vor allem legal in DE erworben hast.
Re: Händler fordert mich auf den Verkauf zu unterlassen
Deine Produkte sind aber nachweislich Originale? Habe nämlich einen fast gleichartig gelagerten Fall wo nur Fälschungen verkauft werden.Vor kurzem wurde ich von einem Händler aufgefordert, den Verkauf von Produkten der Marke XY sofort einzustellen, da er die Exklusivrechte dieser Marke habe und somit kein anderer Händler
Re: Händler fordert mich auf den Verkauf zu unterlassen
Das könnte möglicherweise der Knackpunkt sein. Nur weil man es in Europa/Deutschland von einem "Händler" erworben hat, bedeutet das noch lange nicht, dass es in Deutschland auch verkauft werden darf.
Re: Händler fordert mich auf den Verkauf zu unterlassen
Das sagt Dein Anwalt "Ware die wir im EWR legal einkaufen, dürfen wir grundsätzlich zu unseren Konditionen weiterverkaufen. Wir als Reseller sind an das Vertriebssystem des Markeninhabers nicht vertraglich gebunden."
Und dem ist nichts hinzuzufügen.
Und wer bei Amazon verkauft, begibt sich ohnehin in einen rechtsfreien Raum, indem immer Amazon gewinnt.
Und dem ist nichts hinzuzufügen.
Und wer bei Amazon verkauft, begibt sich ohnehin in einen rechtsfreien Raum, indem immer Amazon gewinnt.
Zuletzt geändert von Roemer am 11. Aug 2022 09:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Händler fordert mich auf den Verkauf zu unterlassen
Tut mir leid, das zu hören. Haben Sie schon einmal einen Wiederverkäufervertrag mit diesem Unternehmen abgeschlossen? Gibt es irgendwelche Bedingungen für die Dauer der Zusammenarbeit oder für die Beendigung des Vertrags? Sie sollten den Vertrag sorgfältig prüfen, um festzustellen, ob das Unternehmen gegen irgendwelche Bestimmungen verstoßen hat.
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Re: Händler fordert mich auf den Verkauf zu unterlassen
Marcel,btmn79 hat geschrieben: ↑10. Aug 2022 22:22 Den "Exklusivvertrag" hat er mir gleich im Anschluss an seinen Anruf auf mein Verlangen per Email geschickt. Allerdings sehr fragwürdig ob dieser auch echt ist, da in relativ einfachem Englisch mit einigen Rechtschreibfehlern formuliert. Ich werde mich morgen mit dem Markeninhaber in Verbindung setzen und dort mal nachhaken.
dann hast Du es doch einfach:
Nimm diesen zugesendeten Vertrag, lege diesen deinem Anwalt vor, dass dieser Ihn beim Markeninhaber / Hersteller prüfen lässt, ob dieser überhaupt dort existiert.
Ein "Ja, der ist gültig" oder ein "Nein, der Vertrag ist nicht von uns" - wird dein Anwalt schon erhalten können - da braucht sich der Markeninhaber auch nicht hinter einem Datenschutz zu verstecken oder so.
Gruß Dirk
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Re: Händler fordert mich auf den Verkauf zu unterlassen
Mich wundert, dass solche Verträge auf Nachfrage so offenherzig an Dritte durchgereicht werden. Ist das so üblich?
Was ich leider nicht ganz blicke: Was spielt der Exklusivvertrag im Lichte des Erschöpfungsgrundsatzes (MarkenG) für unbeteiligte Dritte (Händler) eigentlich in diesem Fall für eine Rolle, wenn der Threadersteller doch gar Teil des Vertriebssystems ist und auch nicht werden möchte (Gruppenfreistellung und andere Luxusmarken-Sonderlocken mal außen vor gelassen)?
Was ich leider nicht ganz blicke: Was spielt der Exklusivvertrag im Lichte des Erschöpfungsgrundsatzes (MarkenG) für unbeteiligte Dritte (Händler) eigentlich in diesem Fall für eine Rolle, wenn der Threadersteller doch gar Teil des Vertriebssystems ist und auch nicht werden möchte (Gruppenfreistellung und andere Luxusmarken-Sonderlocken mal außen vor gelassen)?
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