Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage bezüglich der Buchhaltung für Kleinstbetriebe, insbesondere in Hinblick auf die GOBD und darauf vor einer Betriebsprüfung dann keine Angst haben zu müssen.
Ich plane nebenberuflich einen Ebay-Shop zu eröffnen und jedes Jahr unter der 22.000,00 - Euro Grenze zu bleiben und natürlich mich dann von der Umsatzsteuer zu befreien.
Hauptberuflich bin ich Vollzeit-Arbeitnehmer.
Es werden dabei virtuelle Güter aus Videospielen verkauft. Der Preis liegt immer zwischen 1,00 Euro und 10,00 Euro.
Meines Kenntnisstandes nach bin ich durch die niedrigen Beträge dann nicht Rechnungpflichtig.
Ich rechne mit ca. 100-200 Verkäufen pro Monat.
Da ich lediglich mit einem jährlichen Gewinn von ca. 2000 - 4000 Euro rechne, möchte ich gerne auf eine Buchhaltungssoftware verzichten, da ich von der Bedienung
keine Ahnung habe + das ganze mit monatlichen Kosten verbunden ist (Auch nach späterer Gewerbeaufgabe, da man die Unterlagen ja 10 Jahre noch aufbewahren muss).
Meine Frage für den Fall, dass ich mal eine Betriebsprüfung bekommen sollte ist, ob es ausreicht, dass ich für jedes Steuerjahr:
- Die Monatlichen Ebay-Abrechnungen auf eine DVD-R packe
- Zu den einzelnen Ebay-Verkäufen jeweis den "Verkaufsbericht" als PDF speichere und ebenfalls auf eine DVD-R packe
- Sämtliche lückenlose Kontoauszüge meines Gewerbekontos und sogar die meines Privatkontos ebenfalls auf die DVD-R packe
Würde das ausreichen, um eine Betriebsprüfung anständig zu überstehen?
Man liest halt so vieles über die GOBD, dass jede Kleinigkeit schon ausreichen kann, dass man vom Finanzamt geschätzt wird und dann die Existanz auf dem Spiel steht.
Viele Schreiben, dass Betriebsprüfer es nicht anerkennen, wenn die Unterlagen auf einfachen Speicher-Medien gespeichert sind, da sie dann "veränderbar wären,
und, dass man dann mit hohen Hinzuschätzungen rechen muss. Ist dies tatsächlich so?
Gibt es auch Speichermedien wie USB-Sticks oder Ähnliches die jede Art von Veränderungen un-löschbar protokollieren und somit GOBD-Konform sind?
Denn wenn es wirklich so hart ist wie es im Internet oft erzählt wird, dann macht ein Kleinstbetrieb ja gar keinen Spaß mehr :/
Ich dachte ich frage mal die Profis oder zumindest die, die aufgrund Ihres Berufes/Ihrer Selbstständigkeit bereits Erfahrungen haben
Vielen Dank im Voraus !
Buchhaltungspflichten bei Kleinstbetrieben - GOBD und mögliche Betriebsprüfung
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 28. Mai 2022 15:34
- Land: Deutschland
- Firmenname: merlin
Re: Buchhaltungspflichten bei Kleinstbetrieben - GOBD und mögliche Betriebsprüfung
Da bin ich doch neulich über das hier gestolpert. Dem ist m.E. nichts weiter hinzuzufügen.
(ganz unten)
von https://www.taxdoo.com/de/blog/kleinunt ... del-14975/Irrtümlicherweise denken viele Kleinunternehmer, dass sie durch die Kleinunternehmerregelung von allen anderen Steuerpflichten befreit sind. ... Alle anderen Steuerpflichten bleiben für Euch bestehen. ...
Unseres Erachtens birgt die Kleinunternehmerregelung grundsätzlich mehr Nachteile als Vorteile. Ihr solltet daher in der Regel gleich als Vollunternehmer starten.
(ganz unten)
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 28. Mai 2022 15:34
- Land: Deutschland
- Firmenname: merlin
Re: Buchhaltungspflichten bei Kleinstbetrieben - GOBD und mögliche Betriebsprüfung
MrChad hat geschrieben: ↑28. Mai 2022 18:04 Da bin ich doch neulich über das hier gestolpert. Dem ist m.E. nichts weiter hinzuzufügen.
von https://www.taxdoo.com/de/blog/kleinunt ... del-14975/Irrtümlicherweise denken viele Kleinunternehmer, dass sie durch die Kleinunternehmerregelung von allen anderen Steuerpflichten befreit sind. ... Alle anderen Steuerpflichten bleiben für Euch bestehen. ...
Unseres Erachtens birgt die Kleinunternehmerregelung grundsätzlich mehr Nachteile als Vorteile. Ihr solltet daher in der Regel gleich als Vollunternehmer starten.
(ganz unten)
Okay, vielen Dank schonmal.
Aber sehe ich es zumindest richtig, dass in meinem Fall als Kleinstbetrieb:
- Die "vereinfachte Buchführung" gillt
+ Dass die monatlichen "Verkaufsübersichten" + die einzelnen "Verkaufsberichte" aus Ebay für den Einnahmen-Nachweis ausreichen
(Da meine Waren immer unter der 250,00-Euro Grenze sein werden)?
Oder habe ich auch das falsch verstanden? :/
Re: Buchhaltungspflichten bei Kleinstbetrieben - GOBD und mögliche Betriebsprüfung
Davon abgesehen dass es quasi alle Spielehersteller verbieten dass virtuelle Gegenstände verkauft werden dürfen. Machst du das dann sogar gewerblich wirds spannend.
Re: Buchhaltungspflichten bei Kleinstbetrieben - GOBD und mögliche Betriebsprüfung
Ich glaube nicht, dass sich für 2000-4000 EUR Jahresgewinn ein Betriebsprüfer in Bewegung setzt, aber ich würde mir noch mal überlegen, ob ich mir für diesen Mini-Gewinn 100-200 Verkäufe im Monat antun würde. Bleibt die Sache so gewinnarm, arbeitest du - realistisch gerechnet - für erheblich weniger als den Mindestlohn. Gehen die Verkäufe plötzlich durch die Decke, kannst du mit dieser Marge keine Automatisierung finanzieren, dann arbeitest du noch viel mehr Zeit für weniger als den Mindestlohn.
Und noch dazu sind In-Game-Items etwas, das ich auf den ersten Blick als schwierige Kategorie einschätzen würde. Da hat man ja in der Regel nicht Ärzte und Professoren als Kunden, sondern genau die RTLII-Kundschaft, die einem bei eBay Kleinanzeigen auf den Sack geht.
Und noch dazu sind In-Game-Items etwas, das ich auf den ersten Blick als schwierige Kategorie einschätzen würde. Da hat man ja in der Regel nicht Ärzte und Professoren als Kunden, sondern genau die RTLII-Kundschaft, die einem bei eBay Kleinanzeigen auf den Sack geht.
Re: Buchhaltungspflichten bei Kleinstbetrieben - GOBD und mögliche Betriebsprüfung
@fuzzy
Ich schließe mich voll an. Für diesen Gewinn. Lass es. Am Gewerbe hängen Zuviele Risiken die das nicht aufwiegen. Eher ein 450 € Job dann suchen.
Ich schließe mich voll an. Für diesen Gewinn. Lass es. Am Gewerbe hängen Zuviele Risiken die das nicht aufwiegen. Eher ein 450 € Job dann suchen.
Re: Buchhaltungspflichten bei Kleinstbetrieben - GOBD und mögliche Betriebsprüfung
Viele Computerspiele und Gaming-Plattformen haben inzwischen sogar eigene Marktplätze für den Handel mit virtuellen Gegenständen.Davon abgesehen dass es quasi alle Spielehersteller verbieten dass virtuelle Gegenstände verkauft werden dürfen. Machst du das dann sogar gewerblich wirds spannend.
Die Zeiten als das verboten war, sind in vielen Spielen lange vorbei.
Seit die Spielehersteller entdeckt haben, das Spieler für reine Kosmetik, die keinen Vorteil im Spiel bringt zu zahlen bereit sind springt einer nach dem andere auf den Zug auf.
- stbdigital
- PLUS-Mitglied
- Beiträge: 227
- Registriert: 17. Jan 2014 15:53
- Land: Deutschland
- Branche: Steuerberatung
Softwareentwicklung
Mitarbeiteranzahl 40-50 - Kontaktdaten:
Re: Buchhaltungspflichten bei Kleinstbetrieben - GOBD und mögliche Betriebsprüfung
Zu den GoBD, hier hoch ein kleiner Blogeintrag von uns. Hier haben wir mal dargestellt wer welche Art von Fibu benötigt wird und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Bezüglich des „Kleinunternehmer“, das ist eigentlich ein Begriff aus der Umsatzsteuer. Hier ein kleiner Verweis auf die FAQ hier im Forum der von uns mal zusammengestellt wurde.
Ich finde es übrigens immer klasse sich unternehmerisch zu betätigen, man lernt viel und es ergeben sich später ggf. Möglichkeiten wo man mehr draus machen kann.
https://stb-digital.de/gobd/
Viel Spaß bei Deiner Umsetzung und viel Erfolg
Ich finde es übrigens immer klasse sich unternehmerisch zu betätigen, man lernt viel und es ergeben sich später ggf. Möglichkeiten wo man mehr draus machen kann.
https://stb-digital.de/gobd/
Viel Spaß bei Deiner Umsetzung und viel Erfolg
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 28. Mai 2022 15:34
- Land: Deutschland
- Firmenname: merlin
Re: Buchhaltungspflichten bei Kleinstbetrieben - GOBD und mögliche Betriebsprüfung
Hey, vielen Dank schonmal für die ganzen Antworten.
Die Videospiel-Branche in der ich plane zu verkaufen wird bereits seit 5 Jahren vom Entwickler geduldet.
Also ich selbst bin bei meiner Suche noch auf die Formulierung des aktuellsten BMF-Schreibens gestoßen bezüglich der GOBD:
Siehe auch:
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... onFile&v=9
"Bei Kleinstunternehmen, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrech-
nung ermitteln (bis 17.500 Euro Jahresumsatz), ist die Erfüllung der Anforderungen an
die Aufzeichnungen nach den GoBD regelmäßig auch mit Blick auf die Unterneh-
mensgröße zu bewerten."
Steht bei Randziffer 15.
Leider ist das natürlich keine Garantie und etwas schwammig formuliert.....
Das habe ich mir auch angesehen. Vielen Dank dafür.
Bei den ersten Beiden sehr einfachen Varianten (Ausschließliche Verbuchung der Bank + Verbuchung der Ausgangsrechnungen mit Zuordnung der Zahlung über Verrechnungskonto) steht ja:
"Nicht GoBD-Konform und damit nicht nutzbar für Bilanzierer, es scheitert schon an den allgemeinen Anforderungen der GoBD 3.1, Randzeichen 31 sowie Randzeichen 37 etc."
=> Bedeutet das, dass es nur für Bilanzierer nicht GoBD-Konform ist, dafür aber für EÜR-Rechner? Oder ist es für ALLE nicht GoBD-Konform?
Die Videospiel-Branche in der ich plane zu verkaufen wird bereits seit 5 Jahren vom Entwickler geduldet.
Also ich selbst bin bei meiner Suche noch auf die Formulierung des aktuellsten BMF-Schreibens gestoßen bezüglich der GOBD:
Siehe auch:
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... onFile&v=9
"Bei Kleinstunternehmen, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrech-
nung ermitteln (bis 17.500 Euro Jahresumsatz), ist die Erfüllung der Anforderungen an
die Aufzeichnungen nach den GoBD regelmäßig auch mit Blick auf die Unterneh-
mensgröße zu bewerten."
Steht bei Randziffer 15.
Leider ist das natürlich keine Garantie und etwas schwammig formuliert.....
stbdigital hat geschrieben: ↑29. Mai 2022 10:32 Zu den GoBD, hier hoch ein kleiner Blogeintrag von uns. Hier haben wir mal dargestellt wer welche Art von Fibu benötigt wird und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Bezüglich des „Kleinunternehmer“, das ist eigentlich ein Begriff aus der Umsatzsteuer. Hier ein kleiner Verweis auf die FAQ hier im Forum der von uns mal zusammengestellt wurde.
Ich finde es übrigens immer klasse sich unternehmerisch zu betätigen, man lernt viel und es ergeben sich später ggf. Möglichkeiten wo man mehr draus machen kann.
https://stb-digital.de/gobd/
Viel Spaß bei Deiner Umsetzung und viel Erfolg
Das habe ich mir auch angesehen. Vielen Dank dafür.
Bei den ersten Beiden sehr einfachen Varianten (Ausschließliche Verbuchung der Bank + Verbuchung der Ausgangsrechnungen mit Zuordnung der Zahlung über Verrechnungskonto) steht ja:
"Nicht GoBD-Konform und damit nicht nutzbar für Bilanzierer, es scheitert schon an den allgemeinen Anforderungen der GoBD 3.1, Randzeichen 31 sowie Randzeichen 37 etc."
=> Bedeutet das, dass es nur für Bilanzierer nicht GoBD-Konform ist, dafür aber für EÜR-Rechner? Oder ist es für ALLE nicht GoBD-Konform?
- stbdigital
- PLUS-Mitglied
- Beiträge: 227
- Registriert: 17. Jan 2014 15:53
- Land: Deutschland
- Branche: Steuerberatung
Softwareentwicklung
Mitarbeiteranzahl 40-50 - Kontaktdaten:
Re: Buchhaltungspflichten bei Kleinstbetrieben - GOBD und mögliche Betriebsprüfung
Nach bisheriger Rechtssprechung unterliegen die Gewinnermittlungen nach EÜR nicht der GoBD. Ich würde diesem Thema an Ihrer Stelle tatsächlich nicht eine so große Bedeutung geben. Ihre Fibu sollte, gerade wenn man kein Kleinunternehmer nach dem USt-Recht ist, einfach nachvollziehbar sein. Alleine schon aus eigenem Interesse damit man nicht versehentlich zu viel verstreut weil man seine eigenen Daten nicht mehr nachvollziehen konnte. Letzteres möchte ja auch das Finanzamt, es möchte nachvollziehen können ob Sie alles versteuert haben. Es ist dann immer unglücklich wenn man von den Buchungsdaten nicht mehr auf den Geschäftsvorfall (Verkauf, Einkauf etc.) schließen kann und umgekehrt.
Insbesondere ist bei der Umsatzsteuer wichtig, dass alle Eingangsrechnungen sowie Ausgangsrechnungen formal korrekt sind, da das Umsatzsteurrecht sehr formal aufgebaut ist und eher die größere Aufmerksamkeit bekommen sollte.
Insbesondere ist bei der Umsatzsteuer wichtig, dass alle Eingangsrechnungen sowie Ausgangsrechnungen formal korrekt sind, da das Umsatzsteurrecht sehr formal aufgebaut ist und eher die größere Aufmerksamkeit bekommen sollte.
Re: Buchhaltungspflichten bei Kleinstbetrieben - GOBD und mögliche Betriebsprüfung
Ist es eigentlich nötig bei EÜRlern das man einen Einkauf nachweisen muss das man ihn verkauft hat?
Ein Handwerkerkollege heftet an seine Ausgangsrechnungen immer alle Lieferscheine dran. Ich meine das ist unnötig, oder?
Ein Handwerkerkollege heftet an seine Ausgangsrechnungen immer alle Lieferscheine dran. Ich meine das ist unnötig, oder?
- online-beobachter
- Beiträge: 1885
- Registriert: 13. Okt 2007 16:25
- Land: Deutschland
- Kontaktdaten:
Re: Buchhaltungspflichten bei Kleinstbetrieben - GOBD und mögliche Betriebsprüfung
Ich denke nicht, aber dadurch entstehen dir ja nur evt. ein unnötig hoher Gewinn der zu versteuern ist.
Der Handwerker macht das sicher nur um zum Auftrag einen überblick zu haben auch wenn er keine passende Software benutzt.
- stbdigital
- PLUS-Mitglied
- Beiträge: 227
- Registriert: 17. Jan 2014 15:53
- Land: Deutschland
- Branche: Steuerberatung
Softwareentwicklung
Mitarbeiteranzahl 40-50 - Kontaktdaten:
Re: Buchhaltungspflichten bei Kleinstbetrieben - GOBD und mögliche Betriebsprüfung
Das muss man nicht, Lieferscheine gehören an eine Rechnung wenn die Rechnung nicht alle umsatzsteuerlichen Merkmale für den Vorsteuerabzug enthält wie bspw. das Lieferdatum von Waren. Wenn die Rechnung aber auf einen Lieferschein verweist und dieser das Datum dann enthält wird beides benötigt und muss zusammengeheftet werden. Damit wird aber der Lieferschein an die Eingangsrechnung geheftet und nicht an die Ausgangsrechnung was überhaupt keinen steuerlichen Sinn macht. Viele Handwerker kaufen ja auch aufs Lager und später wird das eingebaut. Es gibt keinen steuerlichen Grund das zu tun.
- Fotoshooter
- PLUS-Mitglied
- Beiträge: 1697
- Registriert: 25. Okt 2016 13:46
Re: Buchhaltungspflichten bei Kleinstbetrieben - GOBD und mögliche Betriebsprüfung
Trotz allem Dir viel Erfolg bei Deinem Vorhaben. Und halte uns hier auf dem aktuellen Stand. Lass Dich nicht von Rückschlägen oder zu negativen Stimmungen runterziehen. Dieses Feedback ist zwar wichtig und sind auch Erfahrungswerte, aber wenn man immer nur darauf hört, entsteht eben auch nichts mehr neues.
Toll ist es auf jeden Fall, dass Du Dir vorher schon Gedanken über Eventualitäten machst. Das zeigt, dass die Selbstständigkeit eventuell nicht so verkehrt ist. Viele starten blauäugig und wundern sich dann warum das schief geht.
Toll ist es auf jeden Fall, dass Du Dir vorher schon Gedanken über Eventualitäten machst. Das zeigt, dass die Selbstständigkeit eventuell nicht so verkehrt ist. Viele starten blauäugig und wundern sich dann warum das schief geht.
Re: Buchhaltungspflichten bei Kleinstbetrieben - GOBD und mögliche Betriebsprüfung
Mein EÜR Programm nervt mich mit GoBD, aber nur vierteljährlich.
Re: Buchhaltungspflichten bei Kleinstbetrieben - GOBD und mögliche Betriebsprüfung
Ja manche Plattformen haben einen Markplatz dabei wo privat gehandelt werden kann, das eignet sich aber ganz und gar nicht für kommerziellen Handel (du kriegst nicht mal eine REechnungsanschrift des Kunden), und bei praktisch allen Spielen ist der kommerzielle(!) Handel ohnehin untersagt.koshop hat geschrieben: ↑29. Mai 2022 08:45Viele Computerspiele und Gaming-Plattformen haben inzwischen sogar eigene Marktplätze für den Handel mit virtuellen Gegenständen.Davon abgesehen dass es quasi alle Spielehersteller verbieten dass virtuelle Gegenstände verkauft werden dürfen. Machst du das dann sogar gewerblich wirds spannend.
Die Zeiten als das verboten war, sind in vielen Spielen lange vorbei.
Seit die Spielehersteller entdeckt haben, das Spieler für reine Kosmetik, die keinen Vorteil im Spiel bringt zu zahlen bereit sind springt einer nach dem andere auf den Zug auf.
Und davon abgesehen blüht der Itemhandel meist bei ebay&co bei denjenigen Spielen die das eigentlich verbieten (Diablo als Beispiel).
Als Geschäftsmodell meiner Meinung nach in Deutschland gänzlich ungeeignet.
-
- Information
-
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 73 Gäste