Aus der Onlinehilfe der Elster EÜR:
"Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Zeile 84)
Kosten für die betriebliche Nutzung eines privaten Kraftfahrzeuges können entweder pauschal mit 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der ersten 20 Kilometer und mit 0,35 Euro für jeden weiteren vollen Kilometer oder mit den anteiligen tatsächlich entstandenen Aufwendungen angesetzt werden. Dagegen sind Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte in Höhe der Entfernungspauschale in Zeile 86 einzutragen."
Edit: Beleidigungen entfernt
Die Wahrheit über die Kilometerpauschale
Re: Die Wahrheit über die Kilometerpauschale
RLV bereichert mit seiner Ausdrucksweise dieses Forum im keinster Weise.
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
Re: Die Wahrheit über die Kilometerpauschale
In jedem Fall mehr. als die Gestalten mit unnötigen Kommentaren. Wer Probleme mit Tatsachen hat, muss meine Beiträge ja nicht lesen.
Re: Die Wahrheit über die Kilometerpauschale
Ich glaube deine Beiträge will hier keiner lesen mit dieser Ausdrucksweise.
Re: Die Wahrheit über die Kilometerpauschale
RLV, kannst Du da nicht einfach Frieden geben? Ihr seid aneinandergeraten, aber dass war es dann auch schon. Kein Grund noch Tage danach ihm eins auswischen zu wollen.
Re: Die Wahrheit über die Kilometerpauschale
In einem Diskussionsforum, welches weder in China noch in Russland gehostet wird, darf jeder unterschiedlicher Meinung sein, solange die Form und der Anstand gewahrt bleiben. Dass es unterschiedliche Meinungen gibt, ist normal in einer nicht gleichgeschalteteten Gesellschaft. In einer zivilisierten Gesellschaft kann man seine Meinungsverschiedenheiten gesittet widergeben. Wer das nicht kann, darf sich gerne einen Telegram Kanal suchen.
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
Re: Die Wahrheit über die Kilometerpauschale
Huh, sorry wenn ich hier die Lügen so mancher aufdecke. Es geht hier nämlich nicht um Meinungen, sondern um Tatsachen. Denn es ist nunmal eine Tatsache, dass in der EÜR Fahrtkosten ab dem 21. km mit 35/38 ct abgerechnet werden. Ganz egal wie die Meinung eines bestimmten Forenmitglieds ist. Und da derjenige ganz groß im Beleidigen ist, muss er sich nicht wundern, wenn es genauso aus dem Wald herausschallt.
Re: Die Wahrheit über die Kilometerpauschale
Es ist schon eine immer mehr zu beobachtende Unart geworden, dass einige auch zu Themen die sie scheinbar nicht interessieren, dennoch immer Ihren Senf dazuquaken müssen. Es gibt auch Randthemen die vielleicht nur 3 von 100 Usern interessieren. Der Großteil der Anderen ist auch vernünftig, aber es finden sich immer wieder welche die durch Ihr querschießen dann das Thema bis zur Unlesbarkeit zumüllen oder zur Eskalation beitragen.
Ich finde es immer noch ein sehr interessantes Thema, welches wir hier bitte abschließend klären können. Ein Thema muss ja auch nicht "ungelöst" geschlossen werden, nur weil sich 2 Diskussionsteilnehmer auf persönlicher Ebene nicht grün sind.
Wie ist denn nun die Sachlage, kann jemand hier zu einer grundsätzlichen Auflösung beitragen?
@RLV hast du diese Info direkt aus den Ausfüllhinweisen zur Anlage EÜR?
Man findet selbst bei intensiven Googeln nichts wirklich spezielles zu der Thematik Kilometerpauschale:
Also die einfache Entfernungspauschale/Pendlerpauschale erhöht wurde ist klar.
Zu einer ebenfalls Erhöhung der Kilometerpauschale bei Reisekosten finde ich nichts, auf den Ratgeberseiten haufe.de usw. sind es aber meist auch ältere Beiträge von vor 2021 welche die Thematik Kilometerpauschale bei Reisekosten betrachten.
Ich finde es immer noch ein sehr interessantes Thema, welches wir hier bitte abschließend klären können. Ein Thema muss ja auch nicht "ungelöst" geschlossen werden, nur weil sich 2 Diskussionsteilnehmer auf persönlicher Ebene nicht grün sind.
Wie ist denn nun die Sachlage, kann jemand hier zu einer grundsätzlichen Auflösung beitragen?
@RLV hast du diese Info direkt aus den Ausfüllhinweisen zur Anlage EÜR?
Man findet selbst bei intensiven Googeln nichts wirklich spezielles zu der Thematik Kilometerpauschale:
Also die einfache Entfernungspauschale/Pendlerpauschale erhöht wurde ist klar.
Zu einer ebenfalls Erhöhung der Kilometerpauschale bei Reisekosten finde ich nichts, auf den Ratgeberseiten haufe.de usw. sind es aber meist auch ältere Beiträge von vor 2021 welche die Thematik Kilometerpauschale bei Reisekosten betrachten.
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Re: Die Wahrheit über die Kilometerpauschale
Erfahrungsgemäß müssen wir das auch bald nicht mehr lesen.
Re: Die Wahrheit über die Kilometerpauschale
Wieso den ganzen Post nicht so editieren, dass er rein sachlich ist? (falls es noch geht). Letztendlich sind Fakten wie Steuergesetzgebung nicht wirklich ausdiskutierbar (in diesem Fall wohl nicht).
So wirkt dass nur wie "immer noch sauer und Du Typ kriegst jetzt auf die Nuss".
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Re: Die Wahrheit über die Kilometerpauschale
Hier ein aktueller Beitrag dazu von 2022:
https://blog.circula.com/kilometerpausc ... en-muessen
So wie ich das sehe ist die Kilometerpauschale für PKWs nach wie vor bei 0,30€ je km
https://blog.circula.com/kilometerpausc ... en-muessen
So wie ich das sehe ist die Kilometerpauschale für PKWs nach wie vor bei 0,30€ je km
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Re: Die Wahrheit über die Kilometerpauschale
RLV hat zwar Recht dass das so dort steht. Ich glaube aber trotzallem immer noch dass das nicht richtig ist. Und frage daher nochmals wo das in welchem Gesetzt steht? Ich denke da hat sich in der Anleitung ein Fehler eingeschlichen. Das würde ja dann heissen das ein Unternehmer die Fahrten höher absetzen kann als der Arbeitnehmer. Das würde mit ziemlicher Sicherheit gegen den Gleichheitsgrundsatz verstossen. Oder darf der Arbeitgeber dann pauschal mehr absetzen weil er tendenziell die dickere Karre fährt?
Daher nochmals die Frage wo in welchem Gesetzt das steht?
Im ESTG kanns ja nicht stehen da du Unternehmer bist. Komisch die EÜR ist gerade im ESTG geregelt:
Die Rechtsgrundlage für die EÜR ist § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Hier nochetwas grundsätzliches zu Werbungskosten:
Das sind die ersten 2 Sätze in §9 ESTG:
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind.
Ich habe desweiteren keine Ahnung wie rechtlich bindend die Elster Ausfüllhinweise sind und habe halt selber in die Gesetze geschaut. Meiner Meinung nach gibt der Gesetztext die 35 cent nicht her. Ich lasse mich aber wie gesagt immer noch gerne eines besseren belehren. Aber nicht weil jemand Ausfüllhinweise findet und alle anderen Quellen die These nicht stützen muss das ja richtig sein.
Hier noch ein paar Quellen zum Thema die aber natürlich keine Gesetzte sind und genauso falsch liegen können die aber zumindest meine These stüzen:
https://www.haufe.de/personal/entgelt/e ... 32080.html
https://www.steuertipps.de/lexikon/k/kilometerpauschale
https://www.finanztip.de/reisekosten-absetzen/
Folgendes https://www.finanztip.de/reisekosten-absetzen/ ist etwas älter aber ich ziele vorallem auf folgende Aussage ab:
Die hier dargestellten Prinzipien für den Abzug der Reisekosten als Werbungskosten bei Arbeitnehmern gelten analog für Betriebsausgaben bei Selbstständigen. Die in den geschäftlichen Reisekosten enthaltene Umsatzsteuer ist als Vorsteuer abziehbar.
Gesetzlich geregelt sind die Reisekosten in Paragraf 9 des Einkommensteuergesetzes. Erläuterungen der Finanzverwaltung kannst Du in R 9.4. bis R 9.8 der Lohnsteuer-Richtlinien sowie im Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 25. November 2020 nachlesen.
Hier noch etwas offizielles:
Lohnsteuerrichtlinien 2021 hier sind insbesondere
R9.5 H9.5 R9.5 und H9.6 wichtig https://lsth.bundesfinanzministerium.de ... 49b43e7910
@RLV wenn du meine Beiträge usw. bis jetzt gelesen hättest wüsstest du das ich mitnichten irgendetwas mit Querdenker oder ähnlichem am Hut habe.
Daher nochmals die Frage wo in welchem Gesetzt das steht?
Im ESTG kanns ja nicht stehen da du Unternehmer bist. Komisch die EÜR ist gerade im ESTG geregelt:
Die Rechtsgrundlage für die EÜR ist § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Hier nochetwas grundsätzliches zu Werbungskosten:
Das sind die ersten 2 Sätze in §9 ESTG:
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind.
Ich habe desweiteren keine Ahnung wie rechtlich bindend die Elster Ausfüllhinweise sind und habe halt selber in die Gesetze geschaut. Meiner Meinung nach gibt der Gesetztext die 35 cent nicht her. Ich lasse mich aber wie gesagt immer noch gerne eines besseren belehren. Aber nicht weil jemand Ausfüllhinweise findet und alle anderen Quellen die These nicht stützen muss das ja richtig sein.
Hier noch ein paar Quellen zum Thema die aber natürlich keine Gesetzte sind und genauso falsch liegen können die aber zumindest meine These stüzen:
https://www.haufe.de/personal/entgelt/e ... 32080.html
https://www.steuertipps.de/lexikon/k/kilometerpauschale
https://www.finanztip.de/reisekosten-absetzen/
Folgendes https://www.finanztip.de/reisekosten-absetzen/ ist etwas älter aber ich ziele vorallem auf folgende Aussage ab:
Die hier dargestellten Prinzipien für den Abzug der Reisekosten als Werbungskosten bei Arbeitnehmern gelten analog für Betriebsausgaben bei Selbstständigen. Die in den geschäftlichen Reisekosten enthaltene Umsatzsteuer ist als Vorsteuer abziehbar.
Gesetzlich geregelt sind die Reisekosten in Paragraf 9 des Einkommensteuergesetzes. Erläuterungen der Finanzverwaltung kannst Du in R 9.4. bis R 9.8 der Lohnsteuer-Richtlinien sowie im Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 25. November 2020 nachlesen.
Hier noch etwas offizielles:
Lohnsteuerrichtlinien 2021 hier sind insbesondere
R9.5 H9.5 R9.5 und H9.6 wichtig https://lsth.bundesfinanzministerium.de ... 49b43e7910
@RLV wenn du meine Beiträge usw. bis jetzt gelesen hättest wüsstest du das ich mitnichten irgendetwas mit Querdenker oder ähnlichem am Hut habe.
Re: Die Wahrheit über die Kilometerpauschale
Deine Probleme hätte ich gerneInsolvenz-Pro hat geschrieben: ↑15. Apr 2022 19:31 RLV hat zwar Recht dass das so dort steht. Ich glaube aber trotzallem immer noch dass das nicht richtig ist. Und frage daher nochmals wo das in welchem Gesetzt steht? Ich denke da hat sich in der Anleitung ein Fehler eingeschlichen. Das würde ja dann heissen das ein Unternehmer die Fahrten höher absetzen kann als der Arbeitnehmer. Das würde mit ziemlicher Sicherheit gegen den Gleichheitsgrundsatz verstossen. Oder darf der Arbeitgeber dann pauschal mehr absetzen weil er tendenziell die dickere Karre fährt?
Daher nochmals die Frage wo in welchem Gesetzt das steht?
Im ESTG kanns ja nicht stehen da du Unternehmer bist. Komisch die EÜR ist gerade im ESTG geregelt:
Die Rechtsgrundlage für die EÜR ist § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Hier nochetwas grundsätzliches zu Werbungskosten:
Das sind die ersten 2 Sätze in §9 ESTG:
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind.
Ich habe desweiteren keine Ahnung wie rechtlich bindend die Elster Ausfüllhinweise sind und habe halt selber in die Gesetze geschaut. Meiner Meinung nach gibt der Gesetztext die 35 cent nicht her. Ich lasse mich aber wie gesagt immer noch gerne eines besseren belehren. Aber nicht weil jemand Ausfüllhinweise findet und alle anderen Quellen die These nicht stützen muss das ja richtig sein.
Hier noch ein paar Quellen zum Thema die aber natürlich keine Gesetzte sind und genauso falsch liegen können die aber zumindest meine These stüzen:
https://www.haufe.de/personal/entgelt/e ... 32080.html
https://www.steuertipps.de/lexikon/k/kilometerpauschale
https://www.finanztip.de/reisekosten-absetzen/
Folgendes https://www.finanztip.de/reisekosten-absetzen/ ist etwas älter aber ich ziele vorallem auf folgende Aussage ab:
Die hier dargestellten Prinzipien für den Abzug der Reisekosten als Werbungskosten bei Arbeitnehmern gelten analog für Betriebsausgaben bei Selbstständigen. Die in den geschäftlichen Reisekosten enthaltene Umsatzsteuer ist als Vorsteuer abziehbar.
Gesetzlich geregelt sind die Reisekosten in Paragraf 9 des Einkommensteuergesetzes. Erläuterungen der Finanzverwaltung kannst Du in R 9.4. bis R 9.8 der Lohnsteuer-Richtlinien sowie im Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 25. November 2020 nachlesen.
Hier noch etwas offizielles:
Lohnsteuerrichtlinien 2021 hier sind insbesondere
R9.5 H9.5 R9.5 und H9.6 wichtig https://lsth.bundesfinanzministerium.de ... 49b43e7910
@RLV wenn du meine Beiträge usw. bis jetzt gelesen hättest wüsstest du das ich mitnichten irgendetwas mit Querdenker oder ähnlichem am Hut habe.
Du weißt dass RLV recht hat, dennoch hättest du es gerne andersrum also schreibst du einen Wall of text und hoffst dass das was genau ändert?
Re: Die Wahrheit über die Kilometerpauschale
@Rex: Ja, direkt in Elster.
Schon bezeichnend, dass der Insolvente selbst der eindeutigsten Quelle nicht GLAUBT...
Edit: Persönliche Angriffe entfernt
Schon bezeichnend, dass der Insolvente selbst der eindeutigsten Quelle nicht GLAUBT...
Edit: Persönliche Angriffe entfernt
Re: Die Wahrheit über die Kilometerpauschale
Die eindeutigste Quelle ist ein Gesetz, ein Schreiben vom BMF, ein Urteil, etc. Die Ausfüllhinweise sehe ich nicht als "eindeutige Quelle".
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Re: Die Wahrheit über die Kilometerpauschale
Im Prinzip sollte das auch jeder Steuerberater in Erfahrung bringen können und die aktuelle Gesetzesgrundlage dazu liefern. Die haben Zugriff auf alle gesetzlichen Änderungen und Urteile im steuerrelevanten Bereich.
Fachbetrieb für Classic-Ersatzteile und Lichtmaschinenteile
Re: Die Wahrheit über die Kilometerpauschale
Das glaubst du doch wohl selbst nicht? Rechtsprechung ist schließlich keine exakte Wissenschaft, sonst gäbe es zu gleichen Fällen von unterschiedlichen Gerichten auch keine unterschiedlichen Urteile, Berufungen, Revisionen wären unnötig.
Ich bin doch SEHR SICHER, dass das FA eine Angabe anerkennen wird, wenn man belegen kann, dass man sich an die Ausfüllhilfe gehalten hat. Der Insolvente behauptet ja, dass alle die das in diesem Fall tun Steuerhinterzieher sind...
Re: Die Wahrheit über die Kilometerpauschale
Ersetzen wir "Urteil" durch "höchstinstanzliches Urteil"
Für mich liegt in dem Thema ordentlich Geld, ich habe einen Mitarbeiter, der wöchentlich aus Polen zu unseren Baustellen in D fährt. Da würden 5 Cent je Kilometer nochmal richtig was bringen.
Schöner wäre es, wenn es ohne persönliche Seitenhiebe laufen könnte.
Für mich liegt in dem Thema ordentlich Geld, ich habe einen Mitarbeiter, der wöchentlich aus Polen zu unseren Baustellen in D fährt. Da würden 5 Cent je Kilometer nochmal richtig was bringen.
Schöner wäre es, wenn es ohne persönliche Seitenhiebe laufen könnte.
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Re: Die Wahrheit über die Kilometerpauschale
Thema entschärft.
Bitte bleibt doch einfach sachlich, ohne euch zu beleidigen.
Auch nicht über PM.
Bitte bleibt doch einfach sachlich, ohne euch zu beleidigen.
Auch nicht über PM.
Re: Die Wahrheit über die Kilometerpauschale
Die Kilometerpauschale richtet sich laut §9 Absatz 4a Einkommensteuergesetz nach dem Bundesreisekostengesetz. Im Gegensatz zur Pendlerpauschale die in §9 Absatz 4 direkt geregelt ist.
Im Bundesreisekostengesetz stehen eindeutig nur 30 Cent.
https://www.gesetze-im-internet.de/brkg ... 10005.html
Das die 35 Cent nicht für die Kilomterpauschale für Geschäftsreisen gelten können kann man indirekt aus einer einfachen Überlegung ableiten: Die 35 Cent aus §9 Absatz 4 gelten nämlich nur für die einfache Wegstrecke, d.h. für die Entfernung zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte. Das geht eindeutig aus dem Gesetz hervor:
Insofern ist die Ausfüllhilfe wohl falsch. Ob man die Ausfüllhilfe als verbindliche Auskunft des Finanzamts sehen kann, kann ich nicht beurteilen. Aber wer sich daran hält würde wohl kaum als Steuerhinterzieher gelten, denn für Steuerhinterziehung ist Vorsatz notwendig. Den kann man jemandem der sich an die Ausfüllhilfe des Finanzamts gehalten hat wohl kaum nachweisen.
Im Bundesreisekostengesetz stehen eindeutig nur 30 Cent.
https://www.gesetze-im-internet.de/brkg ... 10005.html
Das die 35 Cent nicht für die Kilomterpauschale für Geschäftsreisen gelten können kann man indirekt aus einer einfachen Überlegung ableiten: Die 35 Cent aus §9 Absatz 4 gelten nämlich nur für die einfache Wegstrecke, d.h. für die Entfernung zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte. Das geht eindeutig aus dem Gesetz hervor:
Die 30 Cent aus dem Bundesreisekostengesetz gelten aber für die komplett gefahrene Strecke, d.h. für Hin- und Rückweg:Nach § 3 Nummer 37 steuerfreie Sachbezüge mindern den nach Satz 2 abziehbaren Betrag nicht; § 3c Absatz 1 ist nicht anzuwenden. 8Zur Abgeltung der Aufwendungen im Sinne des Satzes 1 ist für die Veranlagungszeiträume 2021 bis 2026 abweichend von Satz 2 für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der ersten 20 Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von 0,30 Euro und für jeden weiteren vollen Kilometer
a) von 0,35 Euro für 2021 bis 2023,
D.h. wir haben hier 30/35 Cent für die Entfernung vs. 30 Cent für die zurückgelegte Streckehttps://www.gesetze-im-internet.de/brkg ... 10005.html
(2) Besteht an der Benutzung eines Kraftwagens ein erhebliches dienstliches Interesse, beträgt die Wegstreckenentschädigung 30 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke. Das erhebliche dienstliche Interesse muss vor Antritt der Dienstreise in der Anordnung oder Genehmigung schriftlich oder elektronisch festgestellt werden.
Insofern ist die Ausfüllhilfe wohl falsch. Ob man die Ausfüllhilfe als verbindliche Auskunft des Finanzamts sehen kann, kann ich nicht beurteilen. Aber wer sich daran hält würde wohl kaum als Steuerhinterzieher gelten, denn für Steuerhinterziehung ist Vorsatz notwendig. Den kann man jemandem der sich an die Ausfüllhilfe des Finanzamts gehalten hat wohl kaum nachweisen.
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