Das entspricht genau dem, was auch die Vorredner, denen ich mich anschließe, gesagt haben: Es muss auf jeden Fall eingeräumt werden. Dass das jetzt durch schlechte Geschäftsbedingungen passiert sein soll, muss man dann eben geltend machen. Das ist übrigens auch das, was in dem von RepoBeepo verlinkten Urteil steht – man ist da davon ausgegangen, dass ein vertragliches Widerrufsrecht eingeräumt wurde.
Das ist ein wesentlicher Unterschied zu "Gewerbetreibende muss man immer ausschließen". Denn erst so kommt man zu den entscheidenden Punkten. Beispielsweise hat man in dem verlinkten Urteil außerdem angenommen, dass sich nicht bereits aus den Umständen ergeben habe, dass sich die – in jenem Fall/wie es hier beim Zierfisch ist, wissen wir ja noch gar nicht – Belehrung nur an Verbraucher richte (beziehungsweise dass sich überhaupt ergeben hat, dass die Belehrung an alle gerichtet sei). Das heißt, nicht nur hätte man das schon damals leicht anders sehen können – auch das war ja schließlich "nur" ein Amtsgericht, wie hier gern abwertend angedeutet wird Sondern man muss sich auch den konkreten Fall hier ansehen, inwieweit wirklich Gewerbetreibende annehmen durften, ein Widerrufsrecht sei auch ihnen gegenüber eingeräumt gewesen. Des Weiteren die oben angesprochene Frage, wie weit dieses Widerrufsrecht gehen soll.
Und das alles auch noch neben den von anderen angesprochenen Zweifeln, inwieweit dann nicht sogar Wertersatz zu leisten wäre. Da wäre möglicherweise selbst ein wirklicher Verbraucher schlecht beraten, sich auf sein Widerrufsrecht zu beziehen, anstatt schlicht Gewährleistung geltend zu machen, wenn er denn dazu berechtigt ist.
PS: Schöne Grüße an Rotzeplom Ich freue mich zwar über deinen Beitrag ; aber ich glaube, wir kennen uns noch nicht
Verkäufer verweigert Rücknahme
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Re: Verkäufer verweigert Rücknahme
Wenn, dann kennst Du mich unter dem Pseudonym "altersack".Schreiber Ling hat geschrieben: ↑25. Mär 2022 19:54 PS: Schöne Grüße an Rotzeplom Ich freue mich zwar über deinen Beitrag ; aber ich glaube, wir kennen uns noch nicht
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Re: Verkäufer verweigert Rücknahme
Ich muss zugeben, dass der Name mir gar nicht völlig unbekannt vorkommt, und ich wollte dem schon per PN auf den Grund gehen – dummerweise kann ich dir aber nicht direkt schreiben, um das außerhalb des öffentlichen Teils des Forums aufzuklären So oder so, "auf alte Zeiten" … denn ein paar gute Erinnerungen an "früher" hat wohl sowieso jeder parat^^
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Re: Verkäufer verweigert Rücknahme
Das ist so interessant mit anzusehen, der Versuch, "lakonisch" Überlegenheit auszustrahlen Mir ist natürlich auch oben schon nicht das verirrte "Plus" in den Wirren deiner Worte entgangen. Allein, es bleibt dabei, dass man das eben alles prüfen muss. Zumindest ist das aber wirklich ein zielführender Ansatz. Schön, dass du dich dazu entschlossen hast, diesen Aspekt doch noch halbwegs "klarer" auf den Punkt zu bringen (indem du diesmal noch mehr Worte drumherum weggelassen hast zwar aber in Ordnung, so geht es auch ¯\_(ツ)_/¯)
Re: Verkäufer verweigert Rücknahme
Ich schreibe dem TE was gemeint ist. Hier geht es um Lösung seines Problems. Er ist hier Hauptdarsteller.
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Re: Verkäufer verweigert Rücknahme
Kinder!
Ob nun das Widerrufsrecht für gewerbliche Käufer ausgeschlossen ist, wenn die WRB ausdrücklich den Begriff "Verbraucher" NICHT verwendet, ist doch egal.
Wir bewegen uns auf einer Plattform, deren Legislative im Käuferschutzfall zugunsten des Käufers entscheidet, wenn das Tracking der Rücksendung die Zustellung beim VK belegt.
Ich hatte bereits auf den Artikel verlinkt. Kann nun jeder selbst die WRB des VKs analysieren.
eBay Plus macht der VK übrigens nicht.
Zur Info: Bei eBay Plus darf der Widerruf für gewerbliche Käufer nicht ausgeschlossen werden.
Übrigens gab es für die Musterwiderrufsbelehrung seitens diverser Anwaltskanzleien stets den Hinweis, dass eingangs der Passus für Verbraucher aufgeführt sein muss, um das Widerrufsrecht für gewerbliche Käufer explizit auszuschließen.
Da hat sich in den letzten 15 Jahren seit dem Amtsgerichtsurteil wahrscheinlich einiges getan. Und auf Plattformen ist bekanntlich immer alles anders als im "realen" Leben.
Ob nun das Widerrufsrecht für gewerbliche Käufer ausgeschlossen ist, wenn die WRB ausdrücklich den Begriff "Verbraucher" NICHT verwendet, ist doch egal.
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Ich hatte bereits auf den Artikel verlinkt. Kann nun jeder selbst die WRB des VKs analysieren.
eBay Plus macht der VK übrigens nicht.
Zur Info: Bei eBay Plus darf der Widerruf für gewerbliche Käufer nicht ausgeschlossen werden.
Übrigens gab es für die Musterwiderrufsbelehrung seitens diverser Anwaltskanzleien stets den Hinweis, dass eingangs der Passus für Verbraucher aufgeführt sein muss, um das Widerrufsrecht für gewerbliche Käufer explizit auszuschließen.
Da hat sich in den letzten 15 Jahren seit dem Amtsgerichtsurteil wahrscheinlich einiges getan. Und auf Plattformen ist bekanntlich immer alles anders als im "realen" Leben.
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
Re: Verkäufer verweigert Rücknahme
Exakt Plattformen haben eigene AGBs.
Man stimmt diesen zu. Muster AGBs und Widerrufsbelehrungen sind alle falsch? Von allen spezialisierten RA ?
Das Urteil ist 8 Jahre alt. Es ging um ein Urteil. Es gibt noch zig ähnliche von LGs und OLGs die in eine ähnliche Kerbe gehen.
Ich habs schon tausend mal gesagt: Seller helfen hier Sellern. Alles andere ist hier fehl am Platz (ausser small talk)
μολον λαβε!
Man stimmt diesen zu. Muster AGBs und Widerrufsbelehrungen sind alle falsch? Von allen spezialisierten RA ?
Das Urteil ist 8 Jahre alt. Es ging um ein Urteil. Es gibt noch zig ähnliche von LGs und OLGs die in eine ähnliche Kerbe gehen.
Ich habs schon tausend mal gesagt: Seller helfen hier Sellern. Alles andere ist hier fehl am Platz (ausser small talk)
μολον λαβε!
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Re: Verkäufer verweigert Rücknahme
Dass diese Plattformen eigene AGB haben, dagegen sage ich doch gar nichts. Die werden übrigens selbst nicht ohne Weiteres eigener Vertragsbestandteil, sondern sind oft ebenfalls nur bei der Auslegung der eigentlichen Vertragserklärungen zwischen Käufer und Verkäufer heranzuziehen. (Und wie hkhk angesprochen hat, handelt es sich aber sowieso noch nicht mal um einen Plus-Verkäufer.)
Ich finde es sehr gut, dass du als Seller Sellern helfen möchtest. Dass du suggerierst, der oben, nicht nur von mir, gebrachte Hinweis – dass es keineswegs so einfach ist, wie bis zu jener Stelle beschrieben war – wäre "alles andere" als Seller helfen Sellern, finde ich dagegen nicht gut. Du scheinst zu ignorieren, dass ich (um nicht immer für andere zu sprechen, deren Meinung ich mich aber anschließe ) deinem Urteil und den Mustern doch gar nicht so pauschal widerspreche, wie du sie aber pauschal heranziehst. Und selbst wenn der Hinweis im Ergebnis falsch wäre, hätte er sich trotzdem exakt auf die Sache bezogen, um die es hier im Kern geht. Dann wären wir eben eines Bessern belehrt worden; dafür haben wir ja auch genau darum gebeten, dass unter anderem du nobis factum und ius dast.
Danke noch mal und ich meine das wirklich ernst: nichts für ungut
Ich finde es sehr gut, dass du als Seller Sellern helfen möchtest. Dass du suggerierst, der oben, nicht nur von mir, gebrachte Hinweis – dass es keineswegs so einfach ist, wie bis zu jener Stelle beschrieben war – wäre "alles andere" als Seller helfen Sellern, finde ich dagegen nicht gut. Du scheinst zu ignorieren, dass ich (um nicht immer für andere zu sprechen, deren Meinung ich mich aber anschließe ) deinem Urteil und den Mustern doch gar nicht so pauschal widerspreche, wie du sie aber pauschal heranziehst. Und selbst wenn der Hinweis im Ergebnis falsch wäre, hätte er sich trotzdem exakt auf die Sache bezogen, um die es hier im Kern geht. Dann wären wir eben eines Bessern belehrt worden; dafür haben wir ja auch genau darum gebeten, dass unter anderem du nobis factum und ius dast.
Danke noch mal und ich meine das wirklich ernst: nichts für ungut
Re: Verkäufer verweigert Rücknahme
Ich sehe dass Du hier nur ein paar posts hast, deswegen ein Hinweis: Die Leute die diese Diskussion über Rechtslage und Urteile begonnen haben sind hier extrem auffällig und suchen keine objektive Diskussion. Das ist auch der Hinweis zu "sonst nichts". Das ist kein MMA-Club bei dem man gegeneinander antritt.
Re: Verkäufer verweigert Rücknahme
AGB sind doch schon Plural, denn es sind ja doch Bedingung_en_.
Oder gibt es auch eine Allgemeine Geschäftsbedingung, also singular?
Oder gibt es auch eine Allgemeine Geschäftsbedingung, also singular?
Re: Verkäufer verweigert Rücknahme
3 neue Nachrichten in diesem Thread und bedauerlicherweise keine davon für mich lesbar.
- Zierfischprofi
- PLUS-Mitglied
- Beiträge: 1851
- Registriert: 13. Jan 2018 20:19
Re: Verkäufer verweigert Rücknahme
Hätte man den Vertrag nicht wegen Irrtum (z.B. Eigenschaftsirrtum, man dachte, die Pumpe wäre leiser) anfechten können?
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- Beiträge: 1839
- Registriert: 24. Okt 2011 15:39
Re: Verkäufer verweigert Rücknahme
Das ist objektiv falsch. AGB ist bereits der Plural.
Ein „s“ hinzuzufügen ist ein Fehler. Würde dir in juristischen Arbeiten als auch in einem Deutschkurs angestrichen werden!
- fossi
- webmaster@sellerforum.de
- Beiträge: 28051
- Registriert: 5. Okt 2007 11:53
- Land: Deutschland
- Firmenname: Sellerforum / Eifel Luftballons / Albatros Int.
Re: Verkäufer verweigert Rücknahme
War doch zu erwarten, oder?Zierfischprofi hat geschrieben: ↑29. Mär 2022 10:54 Der Verkäufer hat die Pumpe an mich retourniert.
Nicht unbedingt.boden-piloten hat geschrieben: ↑29. Mär 2022 13:10 Ein „s“ hinzuzufügen ist ein Fehler. Würde dir in juristischen Arbeiten als auch in einem Deutschkurs angestrichen werden!
Das "s" ist zwar falsch, hat sich umgangssprachlich überall festgefressen.
Immer mehr Anwälte verwenden es öffentlich in TV- oder Videoformaten und sogar der Duden hat "AGBs" inzwischen aufgenommen.
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