Hallo,
die Corona-Sonderzahlung bis 1.500,- Euro an Arbeitnehmer sind ja steuerfrei, der Arbeitnehmer kann sie ohne Abzüge behalten.
Wie sieht es aber auf der Arbeitgeberseite aus?
a) Er kann die Sonderzahlungen absetzen, zahlt z. b. bei 50% Steuern effektiv nur 750,- Euro.
b) Er kann die Sonderzahlung nicht absetzten, zahlt also effektiv 1.500,- Euro
Vielen Dank
Johannes
1.500 Euro Corona Sonderzahlung steuerfrei - Arbeitgeber kann absetzen?
Re: 1.500 Euro Corona Sonderzahlung steuerfrei - Arbeitgeber kann absetzen?
Mein Steuerberater hat gesagt, kann ich direkt vom Gewinn abziehen.
Re: 1.500 Euro Corona Sonderzahlung steuerfrei - Arbeitgeber kann absetzen?
Wie kommst du darauf, daß die Sonderzahlung keine Betriebsausgabe ist?b) Er kann die Sonderzahlung nicht absetzten, zahlt also effektiv 1.500,- Euro
-
- PLUS-Mitglied
- Beiträge: 710
- Registriert: 26. Sep 2016 13:06
- Land: Deutschland
- Wohnort: Sachsen
Re: 1.500 Euro Corona Sonderzahlung steuerfrei - Arbeitgeber kann absetzen?
Gilt das für alle Arbeitnehmer?
- Wolkenspiel
- Beiträge: 10879
- Registriert: 21. Sep 2011 07:13
Re: 1.500 Euro Corona Sonderzahlung steuerfrei - Arbeitgeber kann absetzen?
Nein, nur für die, die letztes Jahr nicht krank waren oder den Chef nicht kritisiert haben.
Natürlich für alle.
-
- PLUS-Mitglied
- Beiträge: 710
- Registriert: 26. Sep 2016 13:06
- Land: Deutschland
- Wohnort: Sachsen
- stbdigital
- PLUS-Mitglied
- Beiträge: 227
- Registriert: 17. Jan 2014 15:53
- Land: Deutschland
- Branche: Steuerberatung
Softwareentwicklung
Mitarbeiteranzahl 40-50 - Kontaktdaten:
Re: 1.500 Euro Corona Sonderzahlung steuerfrei - Arbeitgeber kann absetzen?
Ja, klar kann das als Betriebsausgaben wie jede andere Lohnzahlung an einen Mitarbeiter abgesetzt werden. Bitte nur darauf achten, dass dies nicht einfach nur ausgezahlt wird sondern im Lohnkonto der Lohnbuchhaltung protokolliert wird, also abgerechnet wird.
Re: 1.500 Euro Corona Sonderzahlung steuerfrei - Arbeitgeber kann absetzen?
Gibt es denn den Bonus für 2022?stbdigital hat geschrieben: ↑11. Feb 2022 15:51 Ja, klar kann das als Betriebsausgaben wie jede andere Lohnzahlung an einen Mitarbeiter abgesetzt werden. Bitte nur darauf achten, dass dies nicht einfach nur ausgezahlt wird sondern im Lohnkonto der Lohnbuchhaltung protokolliert wird, also abgerechnet wird.
-
- Beiträge: 1839
- Registriert: 24. Okt 2011 15:39
Re: 1.500 Euro Corona Sonderzahlung steuerfrei - Arbeitgeber kann absetzen?
Bis 31.03.2022 darf ein Arbeitgeber die 1500 insgesamt auszahlen. Arbeitnehmer können die 1500 pro Arbeitgeber bekommen.
- stbdigital
- PLUS-Mitglied
- Beiträge: 227
- Registriert: 17. Jan 2014 15:53
- Land: Deutschland
- Branche: Steuerberatung
Softwareentwicklung
Mitarbeiteranzahl 40-50 - Kontaktdaten:
Re: 1.500 Euro Corona Sonderzahlung steuerfrei - Arbeitgeber kann absetzen?
Nur zur Sicherheit, der Bonus darf aber nur 1x innerhalb von 2020 bis 3/2022 pro Mitarbeiter gezahlt werden
- fossi
- webmaster@sellerforum.de
- Beiträge: 28051
- Registriert: 5. Okt 2007 11:53
- Land: Deutschland
- Firmenname: Sellerforum / Eifel Luftballons / Albatros Int.
Re: 1.500 Euro Corona Sonderzahlung steuerfrei - Arbeitgeber kann absetzen?
Oder gesplittet.
Wenn ein Arbeitgeber letztes Jahr nur 1000 gezahlt hat, dürfte er dieses Jahr noch 500.
Wenn ein Arbeitgeber letztes Jahr nur 1000 gezahlt hat, dürfte er dieses Jahr noch 500.
---
Unterstütze das Sellerforum mit einer Supporter-Mitgliedschaft. Danke!
Unterstütze das Sellerforum mit einer Supporter-Mitgliedschaft. Danke!
-
- PLUS-Mitglied
- Beiträge: 710
- Registriert: 26. Sep 2016 13:06
- Land: Deutschland
- Wohnort: Sachsen
Re: 1.500 Euro Corona Sonderzahlung steuerfrei - Arbeitgeber kann absetzen?
Eine Begründung für die Zahlung muss man dafür auch abliefern, weil sonst die anderen außer der Steuer
vorhandenen Nebekostenhaie die Korrektheit der Zahlung offenbar anzweifeln können und Ihren Anteil
vom Kuchen haben wollen.
Welche unanfechtbare Begründungen für die Zahlung habt Ihr so auf der Rolle?
vorhandenen Nebekostenhaie die Korrektheit der Zahlung offenbar anzweifeln können und Ihren Anteil
vom Kuchen haben wollen.
Welche unanfechtbare Begründungen für die Zahlung habt Ihr so auf der Rolle?
Re: 1.500 Euro Corona Sonderzahlung steuerfrei - Arbeitgeber kann absetzen?
Quelle?CNC-Holzwelt hat geschrieben: ↑12. Feb 2022 13:47 Eine Begründung für die Zahlung muss man dafür auch abliefern, weil sonst die anderen außer der Steuer
vorhandenen Nebekostenhaie die Korrektheit der Zahlung offenbar anzweifeln können und Ihren Anteil
vom Kuchen haben wollen.
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof.
-
- PLUS-Mitglied
- Beiträge: 710
- Registriert: 26. Sep 2016 13:06
- Land: Deutschland
- Wohnort: Sachsen
Re: 1.500 Euro Corona Sonderzahlung steuerfrei - Arbeitgeber kann absetzen?
z.B. hier:
https://www.handwerksblatt.de/betriebsf ... 2-moeglich
Nicht in allen Veröffentlichungen wird speziell darauf hingewiesen:
https://www.handwerksblatt.de/betriebsf ... 2-moeglich
Nicht in allen Veröffentlichungen wird speziell darauf hingewiesen:
Das betrifft diejenigen Arbeitnehmer, welche aufgrund von Corona extra zusätzlich beruflich belastet sind.
Also die Mehrbelastung, in welcher Form auch immer, muss ausschließlich durch Corona bedingt sein.
Der Nachweis ist durch den Arbeitgeber zu erbringen. Eine Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung
wird in den Fällen der Zahlung auf jeden Fall erfolgen, da ja Steuer- und SV-Freiheit vorliegt.
-
- Information
-
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 93 Gäste