Mail vom Kartellamt: "Händlerbefragung im Verfahren Amazon § 19a GWB"

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MrChad
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Mail vom Kartellamt: "Händlerbefragung im Verfahren Amazon § 19a GWB"

heute reingekommen:
Willkommen zum Dritthändler-Fragebogen im Verfahren Amazon § 19a GWB

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen Amazon zur Feststellung einer überragenden marktübergreifenden Bedeutung für den Wettbewerb nach Maßgabe der neuen kartellrechtlichen Vorschrift des § 19a GWB eingeleitet (vgl. Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 18. Mai 2021). Unternehmen, für die eine solche überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb festgestellt worden ist, unterliegen strengeren kartellrechtlichen Verhaltensanforderungen. Das Bundeskartellamt kann dann wettbewerblich kritische Verhaltensweisen von Amazon leichter aufgreifen. Für die Feststellung einer überragenden marktübergreifenden Bedeutung für den Wettbewerb sind verschiedene Kriterien zu berücksichtigen. Dazu gehören u.a. eine marktbeherrschende Stellung des Unternehmens auf einem oder mehreren Märkten und die Bedeutung seiner Tätigkeit für den Zugang Dritter zu Beschaffungs- und Absatzmärkten sowie sein damit verbundener Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter.
In Rahmen dieses Verfahren führt das Bundeskartellamt eine Online-Befragung von Dritthändlern durch, die auf amazon.de Waren in den Produktkategorien
 Fashion und Accessoires
 Elektronik und Computer
 Spielzeug und Babywaren
anbieten. Dafür haben wir von Amazon die Kontaktdaten aller in diesen Produktkategorien auf amazon.de tätigen Dritthändler angefordert und nach vordefinierten Kriterien eine Gruppe von mehr als 400 Händlern für die Befragung ausgewählt.
Das Bundeskartellamt kann die mit der Befragung erbetenen Auskünfte im vorliegendem Verfahren gemäß § 59 GWB verlangen. Auf der Homepage unter www.bundeskartellamt.de bei „Aktuelle Meldungen“ finden Sie eine Mitteilung über diese Befragung. Auch der Händlerbund, der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (BEVH) und der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) sind über die Befragung informiert worden.
Die im Fragebogen erbetenen Informationen sind insbesondere für die Beurteilung der Marktstellung des Amazon-Marktplatzes und seiner Bedeutung für den Zugang zu den Einzelhandelsmärkten sehr wichtig. Wir bitten Sie daher den Fragebogen so umfassend wie möglich zu beantworten, insbesondere die Fragen zu Ihren Umsätzen in den unterschiedlichen Vertriebskanälen (über Marktplätze, über den eigenen Online-Shop usw.). Den Fragebogen finden Sie auf der folgenden Seite:

https://www.fragebogen-bundeskartellamt.de/

Ihr Login lautet: .........
Ihr Passwort lautet: ..........

Bitte füllen Sie den Fragebogen spätestens bis zum 8. November 2021.

Ihre Antworten werden über eine sichere Verbindung direkt an das Bundeskartellamt übermittelt. Das Bundeskartellamt ist zudem gesetzlich verpflichtet, Ihre Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren. Die im Fragebogen erbetenen Umsatzangaben und weitere Angaben betrachtet das Bundeskartellamt als Geschäftsgeheimnisse (siehe letzte Seite des Fragebogens) und wird den Verfahrensbeteiligten oder Dritten insoweit keine Akteneinsicht gewähren. Wenn Sie darüber hinaus andere Angabe als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis ansehen, geben Sie dies bitte in der Tabelle am Ende des Fragebogens an. Die Ergebnisse der Befragung werden in einer Entscheidung des Bundeskartellamts in jedem Fall ausschließlich in aggregierter und anonymisierter Form verwendet.
Falls Sie inhaltliche Fragen haben oder Ihnen die Beantwortung einzelner unserer Fragen Probleme bereitet, kontaktieren Sie uns bitte umgehend, und per E-Mail an B2-5521@bundeskartellamt.bund.de unter dem Betreff „B2-55/21 Händlerbefragung“ oder per Telefon unter der Nummer: 0228 94992793.
Falls Sie technische Fragen oder Schwierigkeiten mit dem Beantworten der Fragen haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an fms@bundeskartellamt.bund.de unter dem Betreff „B2-55/21 Händlerbefragung“. Ein/e mit dem Verfahren befasste/r Mitarbeiter/in wird Ihre Anfrage dann schnellstmöglich beantworten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!


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MrChad
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Re: Mail vom Kartellamt: "Händlerbefragung im Verfahren Amazon § 19a GWB"

und wie es dann im "Neuland" immer so ist:
- sämtliche Fragen beziehen sich auf eine Kategorie, in der wir gar nicht aktiv sind.
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martin_the_joiner
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Re: Mail vom Kartellamt: "Händlerbefragung im Verfahren Amazon § 19a GWB"

Und Du bist Dir sicher, dass das Kartellamt und das Fragebogen-Kartellamt zusammengehören?
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Re: Mail vom Kartellamt: "Händlerbefragung im Verfahren Amazon § 19a GWB"

Das SSL-Zertifikat für die Website ist vom ITZBund. Das ist schon ein starker Hinweis, dass die Website von einer Bundesbehörde ist.
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Re: Mail vom Kartellamt: "Händlerbefragung im Verfahren Amazon § 19a GWB"

MrChad hat geschrieben: 19. Okt 2021 13:27 und wie es dann im "Neuland" immer so ist:
- sämtliche Fragen beziehen sich auf eine Kategorie, in der wir gar nicht aktiv sind.
Dann teile das dem Bundeskartellamt mit. Amazon musste dem Bundeskartellamt alle Händler nennen, die in den betroffenen Kategorien verkaufen. Wenn ihr da nie verkauft habt, dann ist das ja auch schon eine entsprechende Aussage. Liegt also nicht am Neuland.
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fonprofi
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Re: Mail vom Kartellamt: "Händlerbefragung im Verfahren Amazon § 19a GWB"

Die Frage ist doch, ob es sich bei der Kategorie um die Warengruppe als solches handelt oder um die Amazon-Kategorie wo Ware falsch eingruppiert wurde. Bei uns sind öfters mal Telefone bei zb Bettwaren, weil ein Händler nicht mit der csv hantieren kann.
xmluser2k
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Re: Mail vom Kartellamt: "Händlerbefragung im Verfahren Amazon § 19a GWB"

Hab ich auch mal bekommen, hab da richtig reingepfeffert :D
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fossi
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Re: Mail vom Kartellamt: "Händlerbefragung im Verfahren Amazon § 19a GWB"

fonprofi hat geschrieben: 19. Okt 2021 16:53 Die Frage ist doch, ob es sich bei der Kategorie um die Warengruppe als solches handelt oder um die Amazon-Kategorie wo Ware falsch eingruppiert wurde.
So ist es. Häufig passt die Kategorie nur sehr bedingt und wenn dann Fragen zu bestimmten Warengruppen kommt, wirds natürlich knifflig.
Hoffentlich passt der Fragebogen wenigstens bei ein paar Händlern.
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MrChad
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Re: Mail vom Kartellamt: "Händlerbefragung im Verfahren Amazon § 19a GWB"

Antwort vom Kartellamt:

Sehr geehrte..........,
vielen Dank für Ihre Anfrage und die Bereitschaft, uns bei unserer Händlerbefragung zu unterstützen.
Die Ziehung Ihres Unternehmens in der Stichprobenauswahl erfolgte anhand der Angaben von Amazon, dass ASINs in der Kategorie „.....“ auf amazon.de von Ihrem Unternehmen angeboten werden. Könnten Sie bitte überprüfen, ob Sie in dieser Kategorie Waren anbieten? Bitte richten Sie sich dabei nach der Kategorisierung von Amazon auf amazon.de („....“), die für Endkunden ersichtlich ist. Falls Sie weiterhin der Ansicht sind, dass Sie keine Antworten in der Kategorie „....“ geben können bzw. möchten, bitten wir um eine kurze Benachrichtigung. Die Beantwortung des Fragebogens erfolgt auf freiwilliger Basis. Leider ist es uns nicht möglich, Sie in eine andere Produktkategorie einzuordnen, da die Ziehung der Händler zufällig erfolgte. Sie können mich dazu gerne auch telefonisch erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Und meine Antwort darauf:
Guten Tag,
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Es tut mir leid, zu Ihrer Umfrage können wir nicht sinnvoll beitragen, da wir in dieser Kategorie seit Jahren nicht tätig sind. Möglicherweise gibt es ein paar wenige Katalog-"Leichen" oder auf Amazon-Seite falsch eingeordnete Artikel.
Man kann leider annehmen, dass andere von Ihnen angesprochene Händler sich in ähnlicher Situation wiederfinden. Ich befürchte daher und bedaure, dass die Kategorie-Vorfestlegung die Aussagekraft Ihrer Umfrage stark verwässern wird. Möglicherweise liefern Sie damit Amazon genau den willkommenen "Escape", den sie jetzt brauchen. Schade.

Mit freundlichen Grüßen,
Slater
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Re: Mail vom Kartellamt: "Händlerbefragung im Verfahren Amazon § 19a GWB"

Vielleicht ist es ja das Ziel der Umfrage, dass sich letzendlich keiner beschwert.
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Re: Mail vom Kartellamt: "Händlerbefragung im Verfahren Amazon § 19a GWB"

Wie ich gelesen haben wurden 400 Händler zu der Umfrage eingeladen, also wer ne Einladung erhalten hat sollte mitmachen.
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fossi
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Re: Mail vom Kartellamt: "Händlerbefragung im Verfahren Amazon § 19a GWB"

Ja, steht doch im Eingangsposting.

" Dafür haben wir von Amazon die Kontaktdaten aller in diesen Produktkategorien auf amazon.de tätigen Dritthändler angefordert und nach vordefinierten Kriterien eine Gruppe von mehr als 400 Händlern für die Befragung ausgewählt. "



Vermutlich ist einer von drei Händlern garnicht mehr aktiv, der zweite Händler bekommt Fragen zu einem fremden Sortiment und jeder dritte Händler versteht nur chinesisch -> Niemand antwortet auf die Umfrage = keine vorliegenden Beschwerden = Alles gut. So einfach ist das. :)
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clarius
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Re: Mail vom Kartellamt: "Händlerbefragung im Verfahren Amazon § 19a GWB"

Ich möchte die Diskussion mal "nach oben schieben". Hintergrund: es gab inzwischen eine zweite Aussendung von Einladungen, weil zu wenige Händler teilnehmen. :gruebel:
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fossi
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Re: Mail vom Kartellamt: "Händlerbefragung im Verfahren Amazon § 19a GWB"

Aber warum nehmen zu wenige teil?
Unpassende Fragen, Angst vor Amazon, oder handeln die angeschriebenen Händler vielleicht garnicht mehr da?
Kurios.
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roman
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Re: Mail vom Kartellamt: "Händlerbefragung im Verfahren Amazon § 19a GWB"

fossi hat geschrieben: 2. Nov 2021 12:41 Kurios.
Es wird keinen Bedarf geben.

Laut der amazoninternen Händlerbefragungen ist die Zufriedenheit der "Partner" mit deren Plattform recht gut und falls es vereinzelt doch zu "Herausforderungen" kommt, können diese stets im gemeinsamen Dialog auf Augenhöhe zur Zufriedenheit aller gelöst werden.

Hat, ungefähr so, zumindest letztens irgendwo ein Amazon-Sprecher gesagt.
clarius
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Re: Mail vom Kartellamt: "Händlerbefragung im Verfahren Amazon § 19a GWB"

fossi hat geschrieben: 2. Nov 2021 12:41 Aber warum nehmen zu wenige teil?
Unpassende Fragen, Angst vor Amazon, oder handeln die angeschriebenen Händler vielleicht garnicht mehr da?
Kurios.
Die Fragen beziehen sich auf Umsatzangaben aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 sowie deren Verteilung auf verschiedene Verkaufskanäle, wieviele von den angebotenen ASIN auch Amazon anbietet und ein paar Einschätzungen zu Marketing- und Absatzmöglichkeiten. Der Fragebogen wußte, daß ich nur in einer Kategorie verkaufe, es kann sein, daß Händler, die in mehreren Kategorien verkaufen oder Markeninhaber sind, ein paar Fragen mehr beantworten müssen.

Der Fragebogen wird online ausgefüllt und es gibt eine Möglichkeit, den Stand abzuspeichern und später fortzusetzen. Der Umfang ist aber so, daß der Fragebogen schnell ausgefüllt werden kann und man keine Stunden oder gar Tage damit beschäftigt ist.
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MrChad
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Re: Mail vom Kartellamt: "Händlerbefragung im Verfahren Amazon § 19a GWB"

fossi hat geschrieben: 2. Nov 2021 12:41 Unpassende Fragen ?
Sie fragen im Wesentlichen nach Umsatzzahlen auf Amazon im Vergleich zu anderen Kanälen. Es geht ihnen um die Monopol-Frage / marktbeherrschende Stellung.
fossi hat geschrieben: 2. Nov 2021 12:41 Angst vor Amazon, oder handeln die angeschriebenen Händler vielleicht garnicht mehr da?
Das, in Kombination mit einem ungeschicktes Auswahlverfahren.

Und zum guten Schluss:
Das Kartellamt hat in der Vergangenheit meist den zahnlosen Tiger gespielt und sich nicht besonders mit Ruhm bekleckert. Selbst wenn sie es diesmal ernst meinen sollten, wird sich so mancher Händler die Mühe mit der Umfrage schenken.
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