Hallo Forum,
ein Österreicher, der sich mit UST-ID im Shop angemeldet hat, bittet um Erstellung einer Reverse-Charge-Rechnung.
Da ich die automatische Einstufung in die Kundengruppe 'Netto, ohne MwSt.' nach Eingabe einer UST-ID beim Kundenkonto deaktiviert habe wegen Missbrauchs, hat er jetzt also eine Bestellbestätigung bekommen, in der die Österreichische MWSt. mit 20 % ausgewiesen ist.
Ich kapiere nicht, was das mit der Reverse-Charge-Rechnung soll, hatte ich in 15 Jahren noch nicht.
Wer weiß Bescheid?
Österreicher bittet um Reverse Charge-Rechnung
Re: Österreicher bittet um Reverse Charge-Rechnung
Er will ganz einfach eine Nettorechnung, da er die von Dir aus Deutschland (?) aus angewendete Mehrwersteuer nicht als Vorsteuer geltend machen kann.
Bei Warenbewegungen ist die Benennung "steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung" geläufiger als "Reverse Charge".
Eigentlich eine ganz übliche Geschichte ...
Bei Warenbewegungen ist die Benennung "steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung" geläufiger als "Reverse Charge".
Eigentlich eine ganz übliche Geschichte ...
Re: Österreicher bittet um Reverse Charge-Rechnung
Ah,
ja klar, das ist mir bekannt, aber wieso benutzt dieser Idiot dann einen englischen Begriff?
Danke für deine schnelle Antwort!
ja klar, das ist mir bekannt, aber wieso benutzt dieser Idiot dann einen englischen Begriff?
Danke für deine schnelle Antwort!
Re: Österreicher bittet um Reverse Charge-Rechnung
Vermutlich weil er kein Idiot ist und der englische Begriff geläufig ist.
Re: Österreicher bittet um Reverse Charge-Rechnung
Reverse Charge ist ein sehr gängiger und bekannter Begriff der die Umkehr der Steuerschuld vom Verkäufer auf den Käufer beschreibt.
Wundert mich dass Du den Begriff nicht kennt.
Eigentlich ist eine "innergemeinschaftliche Lieferung" quasi die für Warenlieferungen zuständige Variante von Reverse Charge.
In der Praxis sagt man zu Warentransaktionen "innergemeinschaftliche Lieferung", zu Dienstleistungen "Reverse Charge" ... obwohl eigentlich beides in die Abteilung "Reverse Charge" gehört.
Wundert mich dass Du den Begriff nicht kennt.
Eigentlich ist eine "innergemeinschaftliche Lieferung" quasi die für Warenlieferungen zuständige Variante von Reverse Charge.
In der Praxis sagt man zu Warentransaktionen "innergemeinschaftliche Lieferung", zu Dienstleistungen "Reverse Charge" ... obwohl eigentlich beides in die Abteilung "Reverse Charge" gehört.
Re: Österreicher bittet um Reverse Charge-Rechnung
Ist schon lustig, wenn ein deutschsprachiger in einem deutschen Onlineshop was auf Deutsch bestellt und dann den englischen Begriff für "innergemeinschaftliche Lieferung" verwendet, ja ne is schon klar: ganz internäschionäl, nicht?
Mir ist der Begriff in ca. 100.00 Bestellungen noch nicht untergekommen, und ich hab mir vor Jharen mal sogar nen Stempel "innergemeinschaftliche Lieferung" machen lassen. Den kann ich jetzt ja wohl wegwerfen, da das in der EU nicht bekannt ist, oder?
Re: Österreicher bittet um Reverse Charge-Rechnung
Reverse Charge ist ein allgemein üblicher Begriff, wird auch ganz offiziell so in der deutschsprachigen EU-Richtlinie und auch von öffentlichen Stellen im deutschsprachigen Raum verwendet. Und das nicht erst seit gestern, ich schätze dass das seit +/- 10 Jahren ein gängiger Begriff ist.
Im üblichen glaube ich nicht dass Du ein Idiot bist, nur weil Du in dieser Sache nicht am laufenden warst
Sicher internäschionäl, nicht?
Schönen Sonntag noch!
Im üblichen glaube ich nicht dass Du ein Idiot bist, nur weil Du in dieser Sache nicht am laufenden warst
Was ist ein Onlineshop?
Sicher internäschionäl, nicht?
Schönen Sonntag noch!
Re: Österreicher bittet um Reverse Charge-Rechnung
Innergemeinschaftliche Lieferung ist ja das deutsche Wort.
Wir schreiben schon immer bei IgL-Rechnungen den Lieferlandsprachlichen Bruder auf die Rechnung, einfache If/then Regel. Zusammen mit den beiden UIDs.
Re: Österreicher bittet um Reverse Charge-Rechnung
Ich hab bis ca. 2006 Steuersoftware mitentwickelt, da gab es den Begriff schon.
Der englische Begriff hat den Vorteil, dass vermutlich jedes Finanzamt in der EU damit was anfangen kann. Schließlich fakturiern nicht alle Tools in der jeweiligen Sprache des Ziellandes.
Re: Österreicher bittet um Reverse Charge-Rechnung
Das spricht aber nicht gegen den, der ihn kennt und benutzt ...
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Re: Österreicher bittet um Reverse Charge-Rechnung
Ich mach das Thema hier zu. Die Frage ist beantwortet, weitere Diskussionen um die Geläufigkeit bzw. warum jemand den Begriff nicht kennt ist hier nicht hilfreich.
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