Also wenn man in so einem Fall erstattet oder z.B. bei unbegründeten Ansprüchen trotzdem nachbessert sollte man dem Gegner auf jeden Fall mitteilen, dass die Erstattung kulanzhalber und "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" erfolgt.Wenn ich nachgeben würde, um Ruhe zu haben....wer kommt bis hierher für die Anwaltskosten und die Kosten des Mahnbescheides auf? Wird dies irgendwie als Schuldeingeständnis gewertet?
https://www.sekada.de/organisation/rech ... n-handeln/