Jetzt mal ein neues Thema neben OSS.
Ich habe heute einen großen Auftrag vermittelt bekommen. Dem Vermittler, einer Privatperson, würde ich gerne eine Vermittlungsprovision geben. Soweit ich gesehen habe kann der Empfänger einer Provision bis 256 € diese steuerfrei bekommen.
Bedeutet das für mich dass diese Vermittlungsprovision eine Betriebsausgabe ist, auch steuerfrei gezahlt wird.
Hast Jemand schon mal so eine Konstellation gehabt?
Danke!
Vermittlungsprovisionen und die liebe Steuer
Re: Vermittlungsprovisionen und die liebe Steuer
Meinst du jetzt mit "steuerfrei" die Einkommensteuer oder die "Umsatzsteuer".
Da es eine Privatperson ist, wäre die Vermittlungsprovision ja ohne Umsatzsteuer.
Ansonsten würde ich denken, dass es für dich eine Betriebsausgabe ist (natürlich ohne Vorsteuerabzug) und der Empfänger die Provision ggf. in seiner Einkommensteuererklärung angeben muss.
Mit irgendwelchen Freigrenzen kenne ich mich nicht aus, das wäre aber auch das Problem des Empfängers.
Da es eine Privatperson ist, wäre die Vermittlungsprovision ja ohne Umsatzsteuer.
Ansonsten würde ich denken, dass es für dich eine Betriebsausgabe ist (natürlich ohne Vorsteuerabzug) und der Empfänger die Provision ggf. in seiner Einkommensteuererklärung angeben muss.
Mit irgendwelchen Freigrenzen kenne ich mich nicht aus, das wäre aber auch das Problem des Empfängers.
Re: Vermittlungsprovisionen und die liebe Steuer
Die Freigrenze ist wohl 256,- für den Empfänger. Selbst wenn er versteuert ist es immer noch leicht verdientes Geld.
Und für mich wohl eine Betriebsausgabe, natürlich ohne Vst. Und natürlich per Beleg und Banküberweisung
Und für mich wohl eine Betriebsausgabe, natürlich ohne Vst. Und natürlich per Beleg und Banküberweisung
- stbdigital
- PLUS-Mitglied
- Beiträge: 227
- Registriert: 17. Jan 2014 15:53
- Land: Deutschland
- Branche: Steuerberatung
Softwareentwicklung
Mitarbeiteranzahl 40-50 - Kontaktdaten:
Re: Vermittlungsprovisionen und die liebe Steuer
Wenn du im Hauptberuf abhängig beschäftigt bis, darfst du nebenbei freiberuflich oder gewerblich Einkünfte bis zu 410 Euro pro Jahr erzielen, ohne dass Steuern fällig werden (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Unter Einkünften wird dabei der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten verstanden.
Re: Vermittlungsprovisionen und die liebe Steuer
Danke.
Ich habe nun eine Vermittlungsprovision 4-stellig überwiesen:
Vermittlungsprovision zu Auftrag 21xxxxx / Kundenname
Achtung: Proviosion ist Einkommenssteuerpflichtig
Und er hat einen Beleg zur Provision bekommen, auf dem auch nochmal das mit der Steuer steht und er hat den unterschrieben.
Ich habe nun eine Vermittlungsprovision 4-stellig überwiesen:
Vermittlungsprovision zu Auftrag 21xxxxx / Kundenname
Achtung: Proviosion ist Einkommenssteuerpflichtig
Und er hat einen Beleg zur Provision bekommen, auf dem auch nochmal das mit der Steuer steht und er hat den unterschrieben.
Re: Vermittlungsprovisionen und die liebe Steuer
Wir zahlen seit Jahrzehnten teilweise sehr hohe Honorare an Privatpersonen - auch ins Ausland und haben Compliance-mäßig schon alles durch.
Bei uns ist es leider Pflicht, dass wir die private Steuernummer nebst Heimatfinanzamt genannt bekommen, bevor ausgezahlt wird. Mir behagte das immer nicht so, weil:
a) Nicht jeder diese Angabe sofort parat hat.
b) Zumindest früher die private Steuernummer so eine Art Passwort für Elster und andere Dinge war. Kurzum, man kann damit eine Menge Quatsch machen, wenn man es drauf anlegt.
c) Die Leute mit ihrer Expertise nicht Schlange stehen, und ich diesen nicht noch auf die Nerven gehen wollte.
Unsere Wettbewerber handhaben das aber genauso, weswegen die Honorarempfänger das relaxt sehen.
Wir haben so ein Formular, das in Form eines Ankreuzfelds abfragt, ob der Honorarempfänger mehrwertsteuerpflichtig ist (also in Unternehmereigenschaft unterwegs ist und Umsatzsteuererklärungen abgibt). Das trifft auf mehr Nebenbei-Freiberufler "Privatleute" zu, als man gemeinhin denkt, die Beglückten denken da oft selbst nicht dran. Dann folgt die Abfrage der Steuernummer sowie das Heimatfinanzamt und am Ende noch der wohlformulierte sinngemäße Hinweis, dass wir Rückforderungen durchreichen, wenn das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagt. Zum Schluss wird das Ganze noch unterschrieben.
Eigene Hinweise, dass Honorare zu versteuern sind, machen wir nicht, weil die Situation des Einzelnen viel zu speziell ist - das muss jeder selber regeln. So ist z. B. nicht jede Provision einkommenssteuerpflichtig, weil nicht jeder Honorarempfänger Einkommenssteuer zahlt. Manch Provision muss womöglich überhaupt nicht versteuert werden.
Bei uns ist es leider Pflicht, dass wir die private Steuernummer nebst Heimatfinanzamt genannt bekommen, bevor ausgezahlt wird. Mir behagte das immer nicht so, weil:
a) Nicht jeder diese Angabe sofort parat hat.
b) Zumindest früher die private Steuernummer so eine Art Passwort für Elster und andere Dinge war. Kurzum, man kann damit eine Menge Quatsch machen, wenn man es drauf anlegt.
c) Die Leute mit ihrer Expertise nicht Schlange stehen, und ich diesen nicht noch auf die Nerven gehen wollte.
Unsere Wettbewerber handhaben das aber genauso, weswegen die Honorarempfänger das relaxt sehen.
Wir haben so ein Formular, das in Form eines Ankreuzfelds abfragt, ob der Honorarempfänger mehrwertsteuerpflichtig ist (also in Unternehmereigenschaft unterwegs ist und Umsatzsteuererklärungen abgibt). Das trifft auf mehr Nebenbei-Freiberufler "Privatleute" zu, als man gemeinhin denkt, die Beglückten denken da oft selbst nicht dran. Dann folgt die Abfrage der Steuernummer sowie das Heimatfinanzamt und am Ende noch der wohlformulierte sinngemäße Hinweis, dass wir Rückforderungen durchreichen, wenn das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagt. Zum Schluss wird das Ganze noch unterschrieben.
Eigene Hinweise, dass Honorare zu versteuern sind, machen wir nicht, weil die Situation des Einzelnen viel zu speziell ist - das muss jeder selber regeln. So ist z. B. nicht jede Provision einkommenssteuerpflichtig, weil nicht jeder Honorarempfänger Einkommenssteuer zahlt. Manch Provision muss womöglich überhaupt nicht versteuert werden.
Re: Vermittlungsprovisionen und die liebe Steuer
Danke.
Ich kenne ja den Empfänger. Er ist Arbeitnehmer ohne Gewerbe.
Mit Fremden würde ich das ja nicht machen. Und diese Summe ist auf jedenfall steuerpflichtig.
Nur die Steuernummer lasse ich mir noch geben und trage sie nach.
Das mit dem Hinweis der Steuerpflicht fand ich im Datevforum, ähnlich dem Hinweis das Rechnungen aufbewahrt werden müssen.
Ich kenne ja den Empfänger. Er ist Arbeitnehmer ohne Gewerbe.
Mit Fremden würde ich das ja nicht machen. Und diese Summe ist auf jedenfall steuerpflichtig.
Nur die Steuernummer lasse ich mir noch geben und trage sie nach.
Das mit dem Hinweis der Steuerpflicht fand ich im Datevforum, ähnlich dem Hinweis das Rechnungen aufbewahrt werden müssen.
-
- Information
-
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 65 Gäste