Rückabwicklung mit Fremden
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Re: Rückabwicklung mit Fremden
Dann war es halt vor 2 Wochen. Raffst wohl nicht mehr, wenn du alles anmachst. Das Geprolle durfte natürlich nicht fehlen. Den Urlaub gab es bestimmt von 2000 € die du in der Stunde auf amazon machst. Hab es verstanden, du bist der Beste, Größte. Und jetzt geh woanders stänkern. Das geht seit unendlich vielen Jahren so mit dir. Nicht umsonst wurde deiner früherer Account Norwayfishing gesperrt.
Zuletzt geändert von daytrader am 29. Jun 2021 06:58, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Rückabwicklung mit Fremden
Ich habe den EK erhalten, also etwa die Hälfte des VK. Der "Fremde" möchte aber für das gebraucht erworbene Teil vollen VK. Da klafft noch eine 3-stellige Lücke. Das ist im Prinzip der einzige Punkt an dem ich mich störe. Es war anfangs etwas befremdlich, dass eine Person mit der ich nichts tun habe, ein Teil auf Ebay Kleinanzeigen für geschätzt 150-200 € kauft und von mir dann 300 € verlangt.kreien hat geschrieben: ↑28. Jun 2021 23:07 Eine Sache habe ich leider nicht verstanden: Der Lieferant (also der Großhändler) hat doch sehr großzügig das Geld zweckgebunden an den gewerblichen Verkäufer (hier den Threadersteller) ausgezahlt, damit dieser es an den reklamierenden Endkunden durchreicht oder nicht? Dann fungiert der Threadersteller doch als Treuhänder. Gibt es nicht einen Riesenärger, wenn herauskommt, dass das Geld nur anteilig oder gar nicht durchgereicht wurde?
- dance
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Re: Rückabwicklung mit Fremden
Der Fall wurde scheinbar von Anfang an verkorkst angegangen. Ich hätte erstmal nur auf eine fehlende vertragliche Vereinbarung hingewiesen und mit mit dem neuen Besitzer überhaupt nich weiter auseinandergesetzt. Ein Privat-Käufer hat nämlich zuerst einen Anspruch an den Privat-Verkäufer. Wenn beim Privat-Verkauf die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, dann hat der jetztige Besitzer Pech gehabt.
Normalerweise gibt es bei defekten (teureren) Geräten eine Reparatur. Es gibt juristisch keinen zwingenden Grund sofort Geld zu erstatten (erst wenn Nachbesserung 2 mal fehlgeschlagen ist). Warum wird nicht repariert?
Die Eigentumsverhältnisse und der Verkauf (Verkaufspreis) sind für mich noch nicht geklärt. Da würde ich eine schriftliche Aussage des ursprünglichen Käufer verlangen (Kaufdatum, Kaufpreis, Gewährleistung). Erst danach erst würde ich dem neuen Besitzer eine Reparatur bzw. maximal ein Ersatzgerät anbieten mit der entsprechenden abschließenden Erklärung.
Wenn dieser das nicht will, soll er doch klagen. Geld würde ich nicht erstatten, schon gar nicht der ursprüngliche Kaufpreis. Das Drohen mit dem Rechtsanwalt zum jetzigenZeitpunkt ist in diesem Fall doch nichts anderes als heiße Luft. Oder du hast dich durch intensiven nicht rechtskonformen Schriftverkehr bereits um Kopf und Kragen geschrieben.
Was du auch nicht geschreiben hast, ob der Fall noch innerhalb der 6-Monatsfrist ist.
Normalerweise gibt es bei defekten (teureren) Geräten eine Reparatur. Es gibt juristisch keinen zwingenden Grund sofort Geld zu erstatten (erst wenn Nachbesserung 2 mal fehlgeschlagen ist). Warum wird nicht repariert?
Die Eigentumsverhältnisse und der Verkauf (Verkaufspreis) sind für mich noch nicht geklärt. Da würde ich eine schriftliche Aussage des ursprünglichen Käufer verlangen (Kaufdatum, Kaufpreis, Gewährleistung). Erst danach erst würde ich dem neuen Besitzer eine Reparatur bzw. maximal ein Ersatzgerät anbieten mit der entsprechenden abschließenden Erklärung.
Wenn dieser das nicht will, soll er doch klagen. Geld würde ich nicht erstatten, schon gar nicht der ursprüngliche Kaufpreis. Das Drohen mit dem Rechtsanwalt zum jetzigenZeitpunkt ist in diesem Fall doch nichts anderes als heiße Luft. Oder du hast dich durch intensiven nicht rechtskonformen Schriftverkehr bereits um Kopf und Kragen geschrieben.
Was du auch nicht geschreiben hast, ob der Fall noch innerhalb der 6-Monatsfrist ist.
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Re: Rückabwicklung mit Fremden
Es ist ein großer Unterschied, ob innerhalb einer Gewährleistungspflicht von 2 Jahren oder der 6-Moatsfrist mit Beweislastumkehr.
Das solltest du als Händler aber wissen / kennen
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Re: Rückabwicklung mit Fremden
Klingt auf den ersten Blick ein wenig ungerecht, dass man jemandem, der nur einen Schaden von 200 EUR hat, dann mehr Geld zurückzahlen soll. Denkt man genauer drüber nach, ist es das eigentlich nicht.Ich habe den EK erhalten, also etwa die Hälfte des VK. Der "Fremde" möchte aber für das gebraucht erworbene Teil vollen VK. Da klafft noch eine 3-stellige Lücke. Das ist im Prinzip der einzige Punkt, an dem ich mich störe. Es war anfangs etwas befremdlich, dass eine Person mit der ich nichts tun habe, ein Teil auf Ebay Kleinanzeigen für geschätzt 150-200 € kauft und von mir dann 300 € verlangt.
Erstatten musst du ja den Neupreis abzüglich Nutzungsentschädigung. Das ist im Prinzip auch das, was ein realistischer Gebrauchtpreis wäre.
Wenn der Ebay-Käufer weniger zahlen musste, als das Gerät eigentlich wert war, dann hat er einfach gut gekauft und ein Gerät erworben, das mehr wert ist, als er bezahlt hat. Wenn er jetzt nur das bekommt, was er selbst gezahlt hat, geht sein Vorteil, den er durch den günstigen Kauf erworben hat, verloren. Warum soll er auf diesen verzichten?
Und du hast ja auch keinen Schaden. Du bekommst den EK zurück und als Gewinn bleibt dir der Wert in Höhe der Nutzungsentschädigung, d.h. das Geld für den Zeitraum in dem das von dir gelieferte Gerät genutzt werden konnte.
Re: Rückabwicklung mit Fremden
@dance, das stimmt natürlich!
Aus dem Kontext und dem Wissen darüber, das ich daytrader zugestehe, gehe ich davon aus, dass es innerhalb der ersten 6 Monate war, andernfalls hätte daytrader die Beweislastumkehrkarte längst gezogen und hier kommuniziert.
Aus dem Kontext und dem Wissen darüber, das ich daytrader zugestehe, gehe ich davon aus, dass es innerhalb der ersten 6 Monate war, andernfalls hätte daytrader die Beweislastumkehrkarte längst gezogen und hier kommuniziert.
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
Re: Rückabwicklung mit Fremden
Sein Lieferant hat doch den Gewährleistungsfall anerkannt und ihm den EK erstattet. Da kann man dem Kunden schlecht mit Beweislastumkehr kommen und behaupten, es wäre keine Gewährleistung.
- dance
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Re: Rückabwicklung mit Fremden
Davon ausgehen heißt, dass wir es nicht wissen.
Und nochmals: Es gibt gesetzlich keinen Anspruch auf sofortige Erstattung, sondern zuerst mal auf Nachbesserung. Und alles reden hier nur über Geld bzw. die Höhe der Erstattung.
Und dann haben wir noch einen Priavatverkauf mit (für mich noch immer) ungeklärtem Ausschluss der Gewährleistung.
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Re: Rückabwicklung mit Fremden
Das mit der Nutzungsentschädigung sieht der Second Hand Käufer natürlich nicht so. Ihr kennt ja die Leute. Man könnte ewig mit den rumstreiten und ihm versuchen das dt. Recht zu erklären. Aber das ist mir zu aufwendig. Darf ich auch gar nicht, bin ja kein Anwalt.
Allein die eine Zeile von ihm "Beim Kauf gegen Rechnung ist der Hersteller verpflichtet 2 Jahre Garantie zu geben. Er hat nun das Gerät vom Erstkäufer inkl. Rechnung abgekauft, deswegen hat er jetzt Anspruch auf Erstattung." Wo will man da anfangen? Unzählige Fehler im einem Satz (ich bin weder der Hersteller, noch ist der Hersteller verpflichtet eine Garantie zu geben, noch geht es hier überhaupt um Garantie....noch hat er ohne weiteres Anspruch). Jetzt erkläre das aber mal einen Laien. Und so geht halt jede Email weiter. Ich müsste ihm das erklären, wofür er beim Anwalt 190 € netto an Beratung zahlen müsste. Nur mit dem Unterschied, dass er mir kein Wort glaubt.
Wegen der Abtretungserklärung hat er mich als lächerlich hingestellt...er hätte ja schon soviel gekauft, aber sowas noch nie erlebt. Er will sein Recht voll ausnutzen, wenn ich etwas von meinem Recht in Anspruch nehmen möchte geht das natürlich nicht.
Ich besorg dem jetzt die neue Pumpe und bete 3 Rosenkränze, dass die heile bleibt und gut ist. Da gehe ich der Diskussion mit dem Wertersatz aus dem Weg. Das würde eh nichts, so wie ich den einschätze. Ich habe keine Lust mich von Fremden nötigen zu lassen, weil Sie das dt. Recht anders interpretieren.
@ Dance
leider knapp unter 6 Monaten
Ich habe die Anzeige nicht gesehen, vermute aber dass dort der Zusatz "Privatverkauf....ohne Gewährleistung ohne alles" drunter stand und jetzt am WE die Abtretungserklärung erstellt wurde.
Allein die eine Zeile von ihm "Beim Kauf gegen Rechnung ist der Hersteller verpflichtet 2 Jahre Garantie zu geben. Er hat nun das Gerät vom Erstkäufer inkl. Rechnung abgekauft, deswegen hat er jetzt Anspruch auf Erstattung." Wo will man da anfangen? Unzählige Fehler im einem Satz (ich bin weder der Hersteller, noch ist der Hersteller verpflichtet eine Garantie zu geben, noch geht es hier überhaupt um Garantie....noch hat er ohne weiteres Anspruch). Jetzt erkläre das aber mal einen Laien. Und so geht halt jede Email weiter. Ich müsste ihm das erklären, wofür er beim Anwalt 190 € netto an Beratung zahlen müsste. Nur mit dem Unterschied, dass er mir kein Wort glaubt.
Wegen der Abtretungserklärung hat er mich als lächerlich hingestellt...er hätte ja schon soviel gekauft, aber sowas noch nie erlebt. Er will sein Recht voll ausnutzen, wenn ich etwas von meinem Recht in Anspruch nehmen möchte geht das natürlich nicht.
Ich besorg dem jetzt die neue Pumpe und bete 3 Rosenkränze, dass die heile bleibt und gut ist. Da gehe ich der Diskussion mit dem Wertersatz aus dem Weg. Das würde eh nichts, so wie ich den einschätze. Ich habe keine Lust mich von Fremden nötigen zu lassen, weil Sie das dt. Recht anders interpretieren.
@ Dance
leider knapp unter 6 Monaten
Ich habe die Anzeige nicht gesehen, vermute aber dass dort der Zusatz "Privatverkauf....ohne Gewährleistung ohne alles" drunter stand und jetzt am WE die Abtretungserklärung erstellt wurde.
Re: Rückabwicklung mit Fremden
Der Initialfehler lag ja, rückblickend betrachtet, darin:
Und garantiert geht das Ding binnen 6 Monaten wieder kaputt.
Wie schon geschrieben: Stur stellen, auf Kaufbelege und Screenshot/Kopie der Verkaufsanzeige bestehen.
Diese Einstellung ist lobenswert. Aber doch nur gegenüber seinen eigenen Kunden.
Hoffentlich das gleiche Modell. Der Quengler möchte Geld, keine Ware. Und wenn es nicht das gleiche Modell ist, akzeptiert er das eh nicht.
Und garantiert geht das Ding binnen 6 Monaten wieder kaputt.
Wie schon geschrieben: Stur stellen, auf Kaufbelege und Screenshot/Kopie der Verkaufsanzeige bestehen.
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Re: Rückabwicklung mit Fremden
Ja schon. Aaaaber normalerweise ist sowas halb so schlimm. Teil wird vom Lieferanten ersetzt....fertig. Schaden ist das Porto....gehört dazu. Dass der Hersteller nun in der Insolvenz ist, ist doof gelaufen, konnte man nicht ahnen. Auch hätte ich schauen sollen, ob jemand anders das Teil noch liefern kann, BEVOR ich mit dem anfange über Rückabwicklung zu schreiben.Der Initialfehler lag ja, rückblickend betrachtet, darin:
Wollte einfach nur schnell & unkompliziert helfen.
Diese Einstellung ist lobenswert. Aber doch nur gegenüber seinen eigenen Kunden.
Re: Rückabwicklung mit Fremden
Wir wissen immer noch nicht ob es eine ordentliche Atretungserklärung gibt. Da windet sich der daytrader.
Falls ja, hat der "Gebrauchtkäufer" das volle Gewährleistungsrecht. Bei unter 6 Monaten ist auch nix mit Nutzungsentschädigung. Er darf auch wandeln. Er muß kein Neugerät akzeptieren.
Schließlichhat hat der Verkäufer geprüft und konnte die Reklamation nicht beanstanden.
Der Umstand, daß man als Verkäufer "Verlust" macht, ist in solchen Fällen wohl üblich. Das ist ja nicht anders als beim Widerruf. Das nennt man Geschäftsrisiko.
Falls ja, hat der "Gebrauchtkäufer" das volle Gewährleistungsrecht. Bei unter 6 Monaten ist auch nix mit Nutzungsentschädigung. Er darf auch wandeln. Er muß kein Neugerät akzeptieren.
Schließlichhat hat der Verkäufer geprüft und konnte die Reklamation nicht beanstanden.
Der Umstand, daß man als Verkäufer "Verlust" macht, ist in solchen Fällen wohl üblich. Das ist ja nicht anders als beim Widerruf. Das nennt man Geschäftsrisiko.
Re: Rückabwicklung mit Fremden
https://www.darmstadt.ihk.de/produktmar ... ng-2564154
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... erung-5078
So stellt sich die Frage, ob der Käufer zumindest eine Nutzungsentschädigung für die Zeit zahlen muss, in der er die alte Sache nutzen konnte.
Hierzu hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 17. April 2008 in der Rechtssache C-404/06 entschieden, dass ein Unternehmer vom Käufer keinen Wertersatz für die bisherige Nutzung einer Sache verlangen darf, wenn diese während der Gewährleistungsfrist ausgetauscht werden muss.
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... erung-5078
Beim Rücktritt muss der Käufer den Kaufgegenstand zurückgeben, der Verkäufer hat ihm den Kaufpreis zu erstatten. Allerdings kann der Verkäufer eine Nutzungsentschädigung verlangen, wenn das Produkt vor der Rückgabe vertragsgemäß genutzt werden konnte.
Die Höhe der Nutzungsentschädigung ist linear zu bemessen und richtet sich nach dem Kaufpreis und der zu erwartenden Nutzungsdauer des Produkts.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Austau ... 25558.html... bei einem völligen Austausch des Geräts die Verjährungsfrist gem. § 212 IBGB auch neu zu laufen beginnt.
Da hier keine Reparatur erfolgte, sondern tatsächlich ein kompletter Austausch, läuft in jedem Fall neben der Garantie- auch noch die Gewährleistungsfrist.
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Re: Rückabwicklung mit Fremden
Sicher?
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... dlers-5057
Die 6 Monatsfrist regelt doch nur die Beweislastumkehr.Bei der Gewähleistung gilt: Der Verbraucher kann bei Mängeln an der Ware zunächst nur eine Ersatzlieferung verlangen oder eine Reparatur, wobei der Verkäufer in beiden Fällen sämtliche Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien tragen muss. Das nennen die Juristen "Nacherfüllung". Ob die gekaufte Ware repariert oder getauscht werden soll, darf der Kunde entscheiden (§ 439 Absatz 1 BGB). Allerdings kann der Händler die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen (§ 439 Absatz 4 BGB).
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- Registriert: 13. Jul 2020 22:11
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Re: Rückabwicklung mit Fremden
Die Einwände sind richtig; da ist in die Beweislastumkehr ein bisschen zu viel des Guten hineininterpretiert worden. Aber der Beitrag hat mich daran erinnert, dass nicht nur im Fall des Rücktritts, wenn man dann den vollen Kaufpreis zahlt, der Zweitkäufer mehr bekommt, als er ursprünglich gekauft hat. Tatsächlich ist das ebenso der Fall, wenn er nun Neuware bekommen sollte Schon verrückt, wieder eine Laune des Rechts.
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