Möglich, bleibt abzuwarten.
Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass Amazon dann heftig Druck von dem einen oder anderen Großversender bekommt.
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Unsereiner könnte natürlich klein beigeben und den Amazon-Rechnungsservice aktivieren.
Was waren nochmal die wichtigsten Argumente (ko-Kriterium) dagegen?
- Rechnungsservice geht nur zusammen mit Umsatzsteuer-Berechnungsservice
- Sobald der Kunde "Business" behauptet (!!), macht der Umsatzsteuer-Berechnungsservice alle EU-Lieferungen steuerfrei
- Amazon prüft gesetzeswidrig keine USt-Id-Nummern
- Amazon prüft schon gar nicht die "unternehmerische Verwendung" nach Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) §6a.1 (13)
und verschiebt wieder mal ganz nonchalant die Verantwortung, das Risiko und die Kosten auf unsereinen.