Ich habe nun Rückmeldung einiger B2B-Kunden aus UK und Kanalinseln gesammelt. Bestellungenm alle größer als 200€.
Alle melden Einheitlich, das nach ein Paar Tagen der Lokale Zustelldienst eine Rechnung über die Steuer sendet, entweder RoyalMail oder auch Isle of Man Post.
Es stimmt genau der 20% Steuersatz, es kommen keine Gebühren oder so dazu. Alle sind nicht angemeldet bei der Post als Rechnungsempfänger, aber ich habe die Empfängersteuernummer aus EU-Zeiten auf der Rechnung stehen. Also gibt’s für das Handling aktuell kein Geld an die Post, die machen das für Umme.
Das ist eigentlich nun Schmerzfrei über 135GBP zu verkaufen.
Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Danke für die Rückmeldung! Das klingt doch sehr gut!
Eine letzte Frage ist mir noch unbeantwortet: eine UK EORI ist für unser Szenario (>135 GBP, Versand mit DHL Paket/Päckchen/Warenpost) NICHT notwendig, oder?
Eine letzte Frage ist mir noch unbeantwortet: eine UK EORI ist für unser Szenario (>135 GBP, Versand mit DHL Paket/Päckchen/Warenpost) NICHT notwendig, oder?
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Ich habe die IX und GB-EORI gleich beantragt und 1Tag später bekommen. Ob sie notwenig ist weiß ich nicht. Steht auch automatisch auf meiner Rechnung Richtung Irland und UK. Ich will es den Behörden dort so leicht wie möglich machen und Verzögerungen zuvorkommen.
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Bisher lief Nordirland über Vereinigtes Königreich bei der Länderauswahl bei der Bestellung. Da dies steuerrechtlich jetzt aber getrennt ist, müssen wir Nordirland zusätzlich als Lieferland anlegen. Die Frage ist, ob das auch für die lokale Postauslieferung dort ok ist?
Wie löst Ihr die Problematik?
Wie löst Ihr die Problematik?
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Grundsätzlich unterscheiden die Versanddienstleister anhand der PLZ darüber was Nordirland ist. D.h. alle Postleitzahlen die mit BT (Belfast) anfangen sind Nordirland.Bisher lief Nordirland über Vereinigtes Königreich bei der Länderauswahl bei der Bestellung. Da dies steuerrechtlich jetzt aber getrennt ist, müssen wir Nordirland zusätzlich als Lieferland anlegen. Die Frage ist, ob das auch für die lokale Postauslieferung dort ok ist?
Wie löst Ihr die Problematik?
Im Onlineshop habe ich zwei Länder angelegt, da ich ja unterschiedliche Steuersätze brauche:
Vereinigtes Königreich (Großbritannien)
Vereinigtes Königreich (Nordirland)
Ich habe für meinen Shop ein kleines Modul geschrieben, dass die korrekte Auswahl anhand der PLZ prüft. D.h. wenn die PLZ mit BT beginnt, dann wird bei einer Falschauswahl automatisch auf Nordirland korrigiert und umgekehrt. So kann ich Fehler und falsche Steuersätze weitgehend vermeiden. (Manchmal bin ich echt froh, dass ich programmieren kann )
Bestandskunden hab ich so auch umgestellt, d.h. einfach in der Datenbank mit einem SQL Befehl alle Adressen mit Ländercode UK und PLZ die mit BT anfängt auf "UK (Nordirland)" umgestellt.
Bei DHL Versenden wird dann beides ganz normal mit dem Ländercode für Großbritannien eingelesen und DHL erkennt selbstständig anhand der PLZ ob Zollpapiere rausmüssen oder nicht.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
@relentless
Du meinst wie Du den zweiten angelegten Staat nennen solltest?
Ob es reicht ihn "Nordirland" zu nennen?
Naja, der Staat heißt in seiner Kurzform "Vereinigtes Königreich" oder "United Kingdom" (Langform: "Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland"), daran ändert auch der Brexit oder die Steuerproblematik nichts.
Als Staatsnamen "Nordirland" einzusetzen widerspricht eigentlich den Vorschriften der Post- und Paketdienste. Wenn man vom Ausland etwas nach München schickt, schreibt man ja auch "DEUTSCHLAND" als Bestimmungsland und nicht "BAYERN".
Oder meinst Du (nur) wie Du es im Shop für die Kunden anzeigst?
Müsste man eigentlich ein "Vereinigtes Königreich/OHNE Nordirland" und ein ""Vereinigtes Königreich/ONLY Nordirland" machen.
Aber ob das alle Kunden richtig auswählen, vor allem wenn eine falsche Auswahl möglicherweise eine Vorteil beim Gesamtpreis bedeutet?
Du meinst wie Du den zweiten angelegten Staat nennen solltest?
Ob es reicht ihn "Nordirland" zu nennen?
Naja, der Staat heißt in seiner Kurzform "Vereinigtes Königreich" oder "United Kingdom" (Langform: "Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland"), daran ändert auch der Brexit oder die Steuerproblematik nichts.
Als Staatsnamen "Nordirland" einzusetzen widerspricht eigentlich den Vorschriften der Post- und Paketdienste. Wenn man vom Ausland etwas nach München schickt, schreibt man ja auch "DEUTSCHLAND" als Bestimmungsland und nicht "BAYERN".
Oder meinst Du (nur) wie Du es im Shop für die Kunden anzeigst?
Müsste man eigentlich ein "Vereinigtes Königreich/OHNE Nordirland" und ein ""Vereinigtes Königreich/ONLY Nordirland" machen.
Aber ob das alle Kunden richtig auswählen, vor allem wenn eine falsche Auswahl möglicherweise eine Vorteil beim Gesamtpreis bedeutet?
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Update: Vor Ostern, also gut 3 Monate nach Antragsstellung, kam vom HMRC per E-Mail ein Anhörungsbogen zum Ausfüllen. Es ging vornehmlich um die Frage, wo die Waren physisch gelagert werden und ob auch Dienstleistungen angeboten werden. Es geht also voran...
Dirk
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Heute war bei mir auch ein "Goods Questionnaire" im E-mail Postfach.
Was ist jetzt schon wieder ein "C79/ Monthly Import Statement document"?
Was ist jetzt schon wieder ein "C79/ Monthly Import Statement document"?
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
ich habe jetzt noch ein Verständnisproblem.
Habe etwas für 250 € nach UK verkauft per ebay. Also B2C Geschäft, muss ich neben dem CN23 auch eine Handelsrechnung oder eine Proforma Rechnung anhängen.
Muss man bei B2C überhaupt Handelsrechnungen ausstellen? Mein DHL Mann war sich unsicher.
Habe etwas für 250 € nach UK verkauft per ebay. Also B2C Geschäft, muss ich neben dem CN23 auch eine Handelsrechnung oder eine Proforma Rechnung anhängen.
Muss man bei B2C überhaupt Handelsrechnungen ausstellen? Mein DHL Mann war sich unsicher.
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Es geht hier rein um Zollrecht. Und da ist es vollkommen wumpe ob B2C oder B2B. CN23 enthält praktisch alle Angaben einer Handelsrechnung. Ist aber wohl nur im Postverkehr zulässig. UPS & Co. können damit nichts anfangen. Daher erstellen wir im Zweifelsfalle immer eine Handelsrechnung, nie aber CN23. Damit fahren wir seit Jahren ohne Probleme.henkisshop hat geschrieben: ↑12. Apr 2021 13:27 muss ich neben dem CN23 auch eine Handelsrechnung oder eine Proforma Rechnung anhängen.
Muss man bei B2C überhaupt Handelsrechnungen ausstellen? Mein DHL Mann war sich unsicher.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Habt Ihr zufällig auch Laufzeiten für DHL und GB->D, mein erster Test hat 6 Wochen gedauert ab Anfang Februar, Verzollung komplett falsch, DHL beantwortet NICHTS, schickt aber Mahnungen ---> Nur Ärger
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Laufzeit bei mir 2-4 Tage für Pakete mit DHL, bei Wert über 135 Pfund.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
@koshop
von oder nach GB ?
Der Aussenhandel in GB ist übrigens dramatisch eingebrochen
von oder nach GB ?
Der Aussenhandel in GB ist übrigens dramatisch eingebrochen
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
@koshop
von oder nach GB ?
Der Aussenhandel in GB ist übrigens dramatisch eingebrochen
von oder nach GB ?
Der Aussenhandel in GB ist übrigens dramatisch eingebrochen
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Ach sorry, ne das ist von Deutschland nach GB. Den Bezug von Produkten aus GB haben wir eingestellt.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Ja, ich höre täglich Horrorstorys von unseren Kunden und Freunden in UK.
Einer liefert(e) Käse nach Frankreich in ausgesuchte Restaurants. Ist jetzt Pleite nach 4 Monaten, 200 Leute auf der Straße. Zieht jetzt -wie viele andere englische Firmen, nach Frankreich und produzieren jetzt da weiter.
Einer liefert(e) Käse nach Frankreich in ausgesuchte Restaurants. Ist jetzt Pleite nach 4 Monaten, 200 Leute auf der Straße. Zieht jetzt -wie viele andere englische Firmen, nach Frankreich und produzieren jetzt da weiter.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Ja, wer hat schon Lust Produkte aus GB zu importieren und dann in der EU als Hersteller zu gelten und sich mit Produkthaftung und CE Konformität und dergleichen rumzuschlagen. Deshalb haben wir alle Produkte aus GB rausgenommen.
- Malik
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- Branche: Kondome (Import, Export, Groß- und Einzelhandel)
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Brexit-Update: So langsam trudeln bei uns die Lieferungen aus UK ein, die Anfang Januar verschickt worden waren. Wir könnten jetzt also anfangen, den Rückstau abzuarbeiten, wenn nicht... die Ware genau so aussehen würde, wie man sich das so vorstellt nach 4 Monaten on the road:
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Mal ne ganz andere Frage: Wenn ich denn dann meine VAT ID mit etwas Glück habe: Kann ich dann auch rein praktisch die MwSt für Lieferungen über 135 Pfund kassieren, so dass ich das einheitlich handhaben kann? Wenn ich mit DHL versende und irgendwo meine Steuernummer am Paket angebe - sind die dann in der Lage das korrekt zu verarbeiten, sodass der Kunde nicht zweimal bezahlt?
Hat da schon jemand praktische Erfahrung gesammelt?
Hat da schon jemand praktische Erfahrung gesammelt?
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