Ich will auch mal Besserwisser werdenmiezekatze hat geschrieben: ↑30. Mär 2021 07:58 Hier mal die offizielle Verordnung. Dieses lesen in Artikeln bringt einfach nichts. zu wenig Details.
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/Also kurz: Ja, eigene Tests sind erlaubt. Kontrollen wird es aber wie üblich in unserem kaputt gespartem System nicht geben.6a Testpflicht
(1) Das individuelle Schutz- und Hygienekonzept von Einrichtungen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt werden, muss ein Testkonzept beinhalten, wonach Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an ihrem Arbeitsplatz präsent sind, regelmäßig, mindestens einmal Mal pro Woche, kostenlos eine Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mittels eines Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests, einschließlich solchen zur Selbstanwendung, angeboten wird und diese Testung durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber organisiert wird.
So viel also zur Verwirrung, denn die Selbsttest gelten nur für normale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als Selbstständiger gelten wieder schärfere Regeln.(3) Selbständige, die im Rahmen ihrer Tätigkeit direkten Kontakt zu Kundinnen und Kunden oder Gästen haben, sind verpflichtet, regelmäßig, mindestens einmal Mal pro Woche, eine Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mittels eines Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests vornehmen zu lassen und die ihnen ausgestellten Nachweise über die Testungen für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren.
Mir aber egal, denn Selbstabholung gibt es dann nicht mehr, denn click&collect, selbst Kontaktlos, wurde ja durch test&collect ersetzt.