Quelle: https://www.n-tv.de/ratgeber/Extra-Gebu ... 49841.htmlUnternehmen dürfen von ihren Kunden für Online-Bezahlungen per Paypal oder Sofortüberweisung eine Extra-Gebühr verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. Entgelte fürs Bezahlen per Banküberweisung, Lastschrift oder Kreditkarte seien zwar gesetzlich verboten. Hier werde aber Geld für die Einschaltung eines Dienstleisters verlangt, der noch zusätzliche Leistungen übernehme, beispielsweise die Prüfung der Bonität (Az. I ZR 203/19).
BGH: Extra-Gebühr für Zahlung mit PayPal und Sofortüberweisung zulässig
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- fossi
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BGH: Extra-Gebühr für Zahlung mit PayPal und Sofortüberweisung zulässig
Es gibt ein neues Urteil zum Thema Zahlartengebühren.
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Re: BGH: Extra-Gebühr für Zahlung mit PayPal und Sofortüberweisung zulässig
Steht auch fest, ob die Unternehmen beim Widerruf die Extra-Gebühr erstatten müssen?
Bei Paypal vermute ich ja, weil bei der Erstattung ja (noch) auch die Gebühren in voller Höhe erstattet werden.
Bei Sofortüberweisung wüsste ich es aber auch nicht, ob der Unternehmer sich von Sofortüberweisung die Kosten zurück holen kann (und dann auch noch an den Käufer erstatten muss).
Bei Paypal vermute ich ja, weil bei der Erstattung ja (noch) auch die Gebühren in voller Höhe erstattet werden.
Bei Sofortüberweisung wüsste ich es aber auch nicht, ob der Unternehmer sich von Sofortüberweisung die Kosten zurück holen kann (und dann auch noch an den Käufer erstatten muss).
Re: BGH: Extra-Gebühr für Zahlung mit PayPal und Sofortüberweisung zulässig
WRB:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,
einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine
andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und
spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,
einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine
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spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen.
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Re: BGH: Extra-Gebühr für Zahlung mit PayPal und Sofortüberweisung zulässig
Jetzt die Gretchenfrage:
Die paypal pauschal mal bei 2% draufschlagen bei Auswahl oder nicht. Wir tendieren dazu zumal wir sagen 2% Rabatt wenn per Banküberweisung. Ergo, Kunde kann 4% sparen wenn Bank....
Die paypal pauschal mal bei 2% draufschlagen bei Auswahl oder nicht. Wir tendieren dazu zumal wir sagen 2% Rabatt wenn per Banküberweisung. Ergo, Kunde kann 4% sparen wenn Bank....
Re: BGH: Extra-Gebühr für Zahlung mit PayPal und Sofortüberweisung zulässig
PP verbietet ja eigentlich einen Aufschlag für PP Zahlung....
Ist also risikobehaftet für dein PP Konto.
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Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
Re: BGH: Extra-Gebühr für Zahlung mit PayPal und Sofortüberweisung zulässig
Jetzt wirds interessant. Laut gedacht. Das würde das BGH Urteil unterlaufen zumal der Gesetzgeber es erlaubt .PP als "Marktbeherrschendes" Unternehmen nutzt seine Macht aus und verbietet Dir das ? Hmmmmm....Hätte ich meine Zweifel, trotz US Unternehmen und B2B zwischen Händler und PP ob das rechtens ist dass sie das verbieten...
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Re: BGH: Extra-Gebühr für Zahlung mit PayPal und Sofortüberweisung zulässig
Booking hat auch mal verboten auf die dortigen Preise Aufschläge zu berechnen... Und massiv damit verloren vor Gericht. Dürfte Paypal ähnlich ergehen.
Re: BGH: Extra-Gebühr für Zahlung mit PayPal und Sofortüberweisung zulässig
Dann muss die Wettbewerbszentrale oder sonst wer eben ein Musterverfahren dagegen auf den Weg bringen.
Solange es kein Urteil gibt, dass es PP verbietet, den Käufern einen Zuschlag zu verbieten ( ), wird sich Lex PayPal nicht ändern.
Solange es kein Urteil gibt, dass es PP verbietet, den Käufern einen Zuschlag zu verbieten ( ), wird sich Lex PayPal nicht ändern.
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Re: BGH: Extra-Gebühr für Zahlung mit PayPal und Sofortüberweisung zulässig
Halt eben Rabatt für nicht-Paypal-Zahlungen anbieten.
So überträgt die Schnittstelle keinen Aufschlag an Paypal und merken erst mal nix davon.
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Re: BGH: Extra-Gebühr für Zahlung mit PayPal und Sofortüberweisung zulässig
Aber mal ganz ehrlich: Wozu sollte man einen Paypal-Zahlartenaufschlag einführen?
Ich überlege ja sogar eher einen Vorkasse-Aufschlag einzuführen. Damit habe ich deutlich mehr Aufwand, einige Zahlen nicht oder "vergessen es erstmal" usw.
Paypal hingegen ist einfach da und fertig.
Ich überlege ja sogar eher einen Vorkasse-Aufschlag einzuführen. Damit habe ich deutlich mehr Aufwand, einige Zahlen nicht oder "vergessen es erstmal" usw.
Paypal hingegen ist einfach da und fertig.
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Re: BGH: Extra-Gebühr für Zahlung mit PayPal und Sofortüberweisung zulässig
Sehe ich etwas anders, wenn ich mir meine Gebühren anschaue und mal fairerweise die Bankgebühren gegenrechne könnte ich mit dem Aufschlag eine 450 € Kraft anstellen die das von zu Hause aus macht.
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Re: BGH: Extra-Gebühr für Zahlung mit PayPal und Sofortüberweisung zulässig
Auch eine Option.
So wild sind meine PayPal-Gebühren nicht, niedrige Warenkorbsummen und im direkten Vergleich zu meinen Bankgebühren ist Paypal dann garnicht mehr sooo viel teurer.
Am Aufwand gemessen gewinenn nahezu alle Zahlarten gegenüber der Überweisung. (Einzige Ausnahme in meinem Fall war abgesicherte Rechnungskauf: ging garnicht, jede dritte Zahlung brauchte viel Nacharbeit, ist entsprechend rausgeflogen).
So wild sind meine PayPal-Gebühren nicht, niedrige Warenkorbsummen und im direkten Vergleich zu meinen Bankgebühren ist Paypal dann garnicht mehr sooo viel teurer.
Am Aufwand gemessen gewinenn nahezu alle Zahlarten gegenüber der Überweisung. (Einzige Ausnahme in meinem Fall war abgesicherte Rechnungskauf: ging garnicht, jede dritte Zahlung brauchte viel Nacharbeit, ist entsprechend rausgeflogen).
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Re: BGH: Extra-Gebühr für Zahlung mit PayPal und Sofortüberweisung zulässig
Paypal haut vor allem bei Nicht-EU Kunden richtig rein. Da werden teilweise über 5% fällig.
Re: BGH: Extra-Gebühr für Zahlung mit PayPal und Sofortüberweisung zulässig
Auch vor der neuen ZA auf eBay hatte ich vielleicht 1 Käufer auf 25, der die Kaufsumme überwiesen hat.
Für mich als kleinen Krauter war das immer "schön", PP Gebühren zu sparen. Wer aber mehr als 10 Transaktion pro Tag hat, für den ist die automatisierte Abwicklung einer Zahlung auf jeden Fall von Vorteil.
Und wir wissen doch alle: Die Leute wollen überwiegend mit PP zahlen.
Vor der PP Pflicht auf eBay hatte ich natürlich kein PP angeboten. Da gab es dann viele Kaufabbrüche, eben mangels PP Option.
Kann man auf den Plattformen ja leider PP oder Plattform-ZA nicht abwählen, kann man dies ja in seinen Shops frei gestalten.
Zwar "verbietet" PP auch Rabatte für andere Zahlarten, durch die PP nachteilig dargestellt wird, aber ich habe noch nie gehört, dass ein Shopbetreiber deswegen Probleme von PP bekommen hätte.
Das Urteil aus meiner Käufersicht:
schlecht, weil ich höherpreisige Artikel schon gerne mit PP und damit verknüpft KK zahlen möchte (wenn KK direkt angeboten wird, dann wähle ich KK statt PP). Und welcher Käufer zahlt schon gerne mehr, wenn es auch günstiger geht.
gut, weil dadurch Überweiser nicht wegen der Einpreisung der PP Gebühren zur Kasse gebeten werden.
Das Urteil aus meiner Verkäufersicht:
EGAL. Ich verkaufe nur auf eBay und kann daher keine Zuschläge definieren (Das ging mal, als eBay noch den COR angeboten hatte. Aber das gab auch immer nur Aufschrei bei den Käufern, wenn dann z.B. bei PP Zahlung ein Aufpreis fällig wurde oder nur eine teuerere sendungsverfolgte Versandart auswählbar war.)
Für mich als kleinen Krauter war das immer "schön", PP Gebühren zu sparen. Wer aber mehr als 10 Transaktion pro Tag hat, für den ist die automatisierte Abwicklung einer Zahlung auf jeden Fall von Vorteil.
Und wir wissen doch alle: Die Leute wollen überwiegend mit PP zahlen.
Vor der PP Pflicht auf eBay hatte ich natürlich kein PP angeboten. Da gab es dann viele Kaufabbrüche, eben mangels PP Option.
Kann man auf den Plattformen ja leider PP oder Plattform-ZA nicht abwählen, kann man dies ja in seinen Shops frei gestalten.
Zwar "verbietet" PP auch Rabatte für andere Zahlarten, durch die PP nachteilig dargestellt wird, aber ich habe noch nie gehört, dass ein Shopbetreiber deswegen Probleme von PP bekommen hätte.
Das Urteil aus meiner Käufersicht:
schlecht, weil ich höherpreisige Artikel schon gerne mit PP und damit verknüpft KK zahlen möchte (wenn KK direkt angeboten wird, dann wähle ich KK statt PP). Und welcher Käufer zahlt schon gerne mehr, wenn es auch günstiger geht.
gut, weil dadurch Überweiser nicht wegen der Einpreisung der PP Gebühren zur Kasse gebeten werden.
Das Urteil aus meiner Verkäufersicht:
EGAL. Ich verkaufe nur auf eBay und kann daher keine Zuschläge definieren (Das ging mal, als eBay noch den COR angeboten hatte. Aber das gab auch immer nur Aufschrei bei den Käufern, wenn dann z.B. bei PP Zahlung ein Aufpreis fällig wurde oder nur eine teuerere sendungsverfolgte Versandart auswählbar war.)
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Re: BGH: Extra-Gebühr für Zahlung mit PayPal und Sofortüberweisung zulässig
Die IT-Recht Kanzlei hat sich inzwischen ebenfalls dem Thema angenommen.
Letztlich steht dort allerdings nicht viel mehr wie hier.
BGH: Extra-Gebühren bei Zahlung per PayPal oder Sofortüberweisung zulässig, aber...
Kurz gefasst: der BGH sagt "Gebühr erlaubt", die Paypal AGB sagen "Gebühren verboten".
Letztlich steht dort allerdings nicht viel mehr wie hier.
BGH: Extra-Gebühren bei Zahlung per PayPal oder Sofortüberweisung zulässig, aber...
Kurz gefasst: der BGH sagt "Gebühr erlaubt", die Paypal AGB sagen "Gebühren verboten".
Rechtsanwalt Max-Lion Keller hat geschrieben:Unabhängig von der Frage, ob eine solche Regelung in AGB nach deutschem Recht überhaupt wirksam ist, sollten Händler auch dies bei Ihrer Risikoabwägung berücksichtigen.
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Re: BGH: Extra-Gebühr für Zahlung mit PayPal und Sofortüberweisung zulässig
Die Paypal ABG sind mit Sicherheit nichtig, es war auch noch nie "verboten" Aufschläge für Kreditkartenzahlungen zu verlangen auch wenn die Firmen ein solches Verbot in ihren AGB hatten. Wer sich erinnern kann: Amazon hatte jahrelang "verboten" dort gelistete Artikel anderswo billiger anzubieten...hat kein deutsches Gericht gekümmer das die das so wollen. Hier gilt das BGB oder Handelsgesetzbuch.
Und wie koshop richtig bemerkte: wer nach "weiter weg" verkauft hat deutlich höhere Paypal Gebühren als Strafe, nicht zu vergessen die unverschämten Wechselkursgebühren bei Paypal.
Und wie koshop richtig bemerkte: wer nach "weiter weg" verkauft hat deutlich höhere Paypal Gebühren als Strafe, nicht zu vergessen die unverschämten Wechselkursgebühren bei Paypal.
Re: BGH: Extra-Gebühr für Zahlung mit PayPal und Sofortüberweisung zulässig
Paypal hat (zumindest fuer uns in AT) das längst so umgestellt, dass die Paypalkosten NICHT mehr erstattet werden.regalboy hat geschrieben: ↑25. Mär 2021 10:20 Steht auch fest, ob die Unternehmen beim Widerruf die Extra-Gebühr erstatten müssen?
Bei Paypal vermute ich ja, weil bei der Erstattung ja (noch) auch die Gebühren in voller Höhe erstattet werden.
Bei Sofortüberweisung wüsste ich es aber auch nicht, ob der Unternehmer sich von Sofortüberweisung die Kosten zurück holen kann (und dann auch noch an den Käufer erstatten muss).
Wir verrechnen seit 2011 3,5% Aufschlag an unsere Kunden weiter, hat sich in all den Jahren noch niemand ernsthaft beschwert, da es ja mit der Überweisung eine kostenlose alternative gibt. Wir haben aktuell ca 30% paypal und 70% überweisung.
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof.
Re: BGH: Extra-Gebühr für Zahlung mit PayPal und Sofortüberweisung zulässig
Aus meiner Kundensicht: PayPal kostet den Händler mehr Geld, also sollte es auch den Kunden mehr kosten. Warum soll ich als Kunde das "Nutzen" von PayPal durch andere quer-finanzieren? Ich persönlich meide bei seriösen Händlern PayPal wann immer es möglich ist, um den Händler Kosten zu ersparen. Eine Ersparnis ist dabei noch ein positiven Nebeneffekt.
Ob durch Mehrkosten oder Rabatte ist eigentlich egal, wobei Rabatte einen positiveren Eindruck hinterlassen dürften.
Angenommen Warenkorb 50€ (Inland):
PayPal (Inland): ~2% + 0,35€ = 1,35€ Gebühr
PayPal (SEPA Ausland): ~2% + 2% (Ausland) + 0,35€ = 2,35€
SEPA Überweisung: ~0,10€
Für ein Projekt gleiche eingehende Überweisungen automatisiert alle 30min ab und hab damit eigentlich keinen signifikanten Mehraufwand.
Ob durch Mehrkosten oder Rabatte ist eigentlich egal, wobei Rabatte einen positiveren Eindruck hinterlassen dürften.
Angenommen Warenkorb 50€ (Inland):
PayPal (Inland): ~2% + 0,35€ = 1,35€ Gebühr
PayPal (SEPA Ausland): ~2% + 2% (Ausland) + 0,35€ = 2,35€
SEPA Überweisung: ~0,10€
Für ein Projekt gleiche eingehende Überweisungen automatisiert alle 30min ab und hab damit eigentlich keinen signifikanten Mehraufwand.
Re: BGH: Extra-Gebühr für Zahlung mit PayPal und Sofortüberweisung zulässig
Letztendlich sind eigentlich alle Zahlungsarten völlig überteuert bei denen der Empfänger die Gebühren zahlt.
Der Kunde wählt die Zahlungsarten aus, hat aber keine Kosten so dass im Prinzip der Kostenwettbewerb ausgehebelt ist.
Der Kunde wählt die Zahlungsarten aus, hat aber keine Kosten so dass im Prinzip der Kostenwettbewerb ausgehebelt ist.
- Zierfischprofi
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Re: BGH: Extra-Gebühr für Zahlung mit PayPal und Sofortüberweisung zulässig
Wir haben 80% Paypal.marcibet hat geschrieben: ↑27. Mär 2021 16:16Paypal hat (zumindest fuer uns in AT) das längst so umgestellt, dass die Paypalkosten NICHT mehr erstattet werden.regalboy hat geschrieben: ↑25. Mär 2021 10:20 Steht auch fest, ob die Unternehmen beim Widerruf die Extra-Gebühr erstatten müssen?
Bei Paypal vermute ich ja, weil bei der Erstattung ja (noch) auch die Gebühren in voller Höhe erstattet werden.
Bei Sofortüberweisung wüsste ich es aber auch nicht, ob der Unternehmer sich von Sofortüberweisung die Kosten zurück holen kann (und dann auch noch an den Käufer erstatten muss).
Wir verrechnen seit 2011 3,5% Aufschlag an unsere Kunden weiter, hat sich in all den Jahren noch niemand ernsthaft beschwert, da es ja mit der Überweisung eine kostenlose alternative gibt. Wir haben aktuell ca 30% paypal und 70% überweisung.
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