Hallo liebe Kollegen, hoffe euch gehts gut!
Nach einer Kleingewerbe- Anmeldung müsste doch nach Monaten der Fragebogen für steuerliche Erfassung vom FA eingetroffen sein. Soll ich mich am besten beim FA direkt oder Gewerbeamt erkundigen?
Vielen Dank!
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
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Re: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Hallo,
die Zeiten sind vorbei wo die Finanzämter Formulare verschickt haben. In einigen Regionen schon länger in anderen spätestens Ende 2020.
Seit Anfang des Jahres ist die Meldung elektronisch (Elster) zu übermitteln.
§138, Nr.4. AO: Mitteilungen nach den Absätzen 1, 1a und 1b sind innerhalb eines Monats nach dem meldepflichtigen Ereignis zu erstatten.
Auch wenn keine Formulare zugesendet wurden, hättest du die Meldung innerhalb eines Monats unaufgefordert einreichen müssen.
Gruß aus Berlin
die Zeiten sind vorbei wo die Finanzämter Formulare verschickt haben. In einigen Regionen schon länger in anderen spätestens Ende 2020.
Seit Anfang des Jahres ist die Meldung elektronisch (Elster) zu übermitteln.
§138, Nr.4. AO: Mitteilungen nach den Absätzen 1, 1a und 1b sind innerhalb eines Monats nach dem meldepflichtigen Ereignis zu erstatten.
Auch wenn keine Formulare zugesendet wurden, hättest du die Meldung innerhalb eines Monats unaufgefordert einreichen müssen.
Gruß aus Berlin
Re: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Hmmm Kleingewerbe nix gut ich finde.Das kann ganz gewaltig nach hinten los gehen.
Re: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Vom Prinzip brauchst Du garnichts machen!Los legen nach einem Monat Steuerberater aufsuchen,der macht den rest!
Ohne ein bisschen kaufmänische Erfahrung würde ich ohne Steuerberater nichts machen!
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- fossi
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Re: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Lobenswert, aber ich wette über die Hälfte der Starter legen erstmal ohne Steuerberater los.
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Re: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Einfach Finanzamt anrufen und fragen. Und irgendeinen Brief würde ich schon erwarten, z.B. die Aufforderung, den Fragebogen (online) abzugeben.
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Re: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Warum ? Kann für den Start absolut richtig sein. Die meisten beantragen aber gleichzeitig eine USt-ID ohne zu wissen dass dies eine Konsequenz hat. Und man sollte natürlich im Gründungsjahr aufpassen, dass die Umsatzgrenze nur anteilig gilt.
Re: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Und wenn man es nicht macht?wup-berlin hat geschrieben: ↑16. Feb 2021 17:35
Auch wenn keine Formulare zugesendet wurden, hättest du die Meldung innerhalb eines Monats unaufgefordert einreichen müssen.
Gruß aus Berlin
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