Unter 135 brauchst du Steuernummer.
Über 135 wohl nicht. Dann ist es bis 1000€ ein deutscher Export und du brauchst die britische EORI für den britischen Import. Über 1000€ Mit deutscher Ausfuhranzeige über Atlas.
Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
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- TwelfthNight
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Wo schreibt man denn wohl die EORI Nummer und/oder die britische Steuernummer hin?
Auf die Kundenrechnung? Auf das Versandlabel? Auf die Zollinhaltserklärung?
Überall?
Auf die Kundenrechnung? Auf das Versandlabel? Auf die Zollinhaltserklärung?
Überall?
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Ich hab’s überall hingeschrieben. Zusammen mit der Deutschen EORI und unserer VAT und Bild vom Hund. Sollen die sich das passende aussuchen.
Und ins CN auch.
Und ins CN auch.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Ich hab’s beim DHL Paket nur in die CN23 geschrieben. Kam problemlos an
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Meins kam auch an, trotz nur 1x CN ausgedruckt.
Ich glaube, da kontrolliert noch keiner richtig.
Ich glaube, da kontrolliert noch keiner richtig.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Die Briten haben mal öffentlich erklärt, dass sie das anfangs großzügig handhaben, die Franzosen haben in Gegenrichtung das Gegenteil erklärt
-
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Eine eigene GB Steuernummer für unter 135 Pfund brauche ich aber nur, wenn die Steuer nicht eh schon vom Marktplatz abgerechnet wird?
Über 135 Pfund bis 1000 Pfund brauche ich dann die EORI Nummer, die hier beantragt wird?
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoell ... _node.html
- Dingens
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Moin
Und schon geht es los:
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Erste-Lo ... 80532.html
Grüße
Der Dingens
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Hier unsere ersten Erfahrungen mit Fedex - Incoterm DDP:
- Sendungen bis 135.-GBP kosten keinen Aufschlag / Zölle / Einfuhrumsatzsteuer
- Amazon zieht bis 135.-GBP die USt. ja bereits direkt ab
- Verbrauchsgüter (Batterien, Versiegelung, Farben, Nahrung etc. pp.) werden mit ca. 5% Zoll + Einfuhrumsatzsteuer belegt - hier fallen auch Zollgeühren an. Ob Amazon hier keine USt abführt ist fraglich...Stichwort Doppelbesteuerung...wir sperren die Artikel nun für Amazon UK
- über 135.-GBP zieht Fedex die Einfuhrumsatzsteuer ein und berechnet natürlich auch Verzollung
Warenport International ist auch unterwegs...bisher noch keine Rückmeldungen der Kunden.
Hätte schlimmer sein können, da die meisten Kunden Ware bis 100.-GBP bei uns bestellen.
- Sendungen bis 135.-GBP kosten keinen Aufschlag / Zölle / Einfuhrumsatzsteuer
- Amazon zieht bis 135.-GBP die USt. ja bereits direkt ab
- Verbrauchsgüter (Batterien, Versiegelung, Farben, Nahrung etc. pp.) werden mit ca. 5% Zoll + Einfuhrumsatzsteuer belegt - hier fallen auch Zollgeühren an. Ob Amazon hier keine USt abführt ist fraglich...Stichwort Doppelbesteuerung...wir sperren die Artikel nun für Amazon UK
- über 135.-GBP zieht Fedex die Einfuhrumsatzsteuer ein und berechnet natürlich auch Verzollung
Warenport International ist auch unterwegs...bisher noch keine Rückmeldungen der Kunden.
Hätte schlimmer sein können, da die meisten Kunden Ware bis 100.-GBP bei uns bestellen.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Hallo zusammen
Ich verkaufte gestern etwas nach UK. Der Bruttoverkaufspreis beträgt 90 € + 15 € Versand.
Ebay zieht von den 90 € 19 % ab = 75,63 € + 15 € Versand. (UK-Vat beträgt 20 %)
Der Käufer zahlte 105 € und ich bekomme nur 90,63 inkl. Versand (vor Gebühren) ausbezahlt.
Nach meiner Denke sollte die korrekte Rechnung doch so aussehen.
90 € + 20 % + 15 € = 123 € zu zahlender Betrag des UK Käufer.
Danke im Voraus
Ich verkaufte gestern etwas nach UK. Der Bruttoverkaufspreis beträgt 90 € + 15 € Versand.
Ebay zieht von den 90 € 19 % ab = 75,63 € + 15 € Versand. (UK-Vat beträgt 20 %)
Der Käufer zahlte 105 € und ich bekomme nur 90,63 inkl. Versand (vor Gebühren) ausbezahlt.
Nach meiner Denke sollte die korrekte Rechnung doch so aussehen.
90 € + 20 % + 15 € = 123 € zu zahlender Betrag des UK Käufer.
Danke im Voraus
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Hat schon jemand seine GB VAT Number bekommen? Wie lange hat das gedauert?
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
20% UK- VAT kommen auf den Nettopreis (Ebay hat aber anscheinend noch einen Bug und berechnet manchmal 16 oder 19% UK-VAT.Konne hat geschrieben: ↑10. Jan 2021 13:37 Hallo zusammen
Ich verkaufte gestern etwas nach UK. Der Bruttoverkaufspreis beträgt 90 € + 15 € Versand.
Ebay zieht von den 90 € 19 % ab = 75,63 € + 15 € Versand. (UK-Vat beträgt 20 %)
Der Käufer zahlte 105 € und ich bekomme nur 90,63 inkl. Versand (vor Gebühren) ausbezahlt.
Nach meiner Denke sollte die korrekte Rechnung doch so aussehen.
90 € + 20 % + 15 € = 123 € zu zahlender Betrag des UK Käufer.
Danke im Voraus
75,63 Netto + 19% UK-VAT (sollten eigentlich 20% sein) = 90,00 + 15 Versand = 105 die der Käufer zahlt. Da Ebay nun die UK-VAT (14,37) abführt, bleiben dir 90,63
Retouren
Noch so'n nettes Thema: Retouren über die Zollgrenze - besonders lustich:
Bei der Wiedereinfuhr in die EU bzw. nach DE fällt genauso Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zoll an. Dem kann man nur entgehen, wenn man das spezielle Zollverfahren für Rückwaren anwendet:
- https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoell ... _node.html
Am Ende des Tages wird das so aufwändig und kostenträchtig, dass man oft auf die Rücksendung ganz verzichten wird. Welche "erzieherische Wirkung" das auf die werte Kundschaft hat, bleibt abzuwarten.
Bei der Wiedereinfuhr in die EU bzw. nach DE fällt genauso Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zoll an. Dem kann man nur entgehen, wenn man das spezielle Zollverfahren für Rückwaren anwendet:
- https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoell ... _node.html
Mal ganz abgesehen von den ganzen Zollpapieren, die der Kunde erstmal auf's Paket pappen müsste:Für den Nachweis der Rückwareneigenschaft sind bei der Wareneinfuhr bestimmte Unterlagen vorzulegen, die der Zollstelle gleichzeitig als Beweis dafür dienen, dass es sich bei der Wiedereinfuhr um die nämliche Ware handelt wie bei der Ausfuhr seinerzeit ...
Neben der Zollanmeldung, in der ... der erforderliche Antrag auf Rückwarenanerkennung vom Anmelder gestellt wird, ist der Ausfuhrbeleg erforderlich. Dies kann erfolgen durch die Ausfuhranmeldung oder durch das Auskunftsblatt INF3 für Rückwaren (Formular 0329 - nur im Vordruckhandel erhältlich) ... oder durch andere Beweisunterlagen wie z.B. Ausgangsrechnung, Schriftverkehr und Prospekte.
Außerdem hat der Beteiligte die Umstände darzulegen, aus denen sich die Voraussetzungen für die Abgabenfreiheit ergeben.
Am Ende des Tages wird das so aufwändig und kostenträchtig, dass man oft auf die Rücksendung ganz verzichten wird. Welche "erzieherische Wirkung" das auf die werte Kundschaft hat, bleibt abzuwarten.
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
DHL macht mich wahnsinnig. Der normale Geschäftskundenservice schickt mich zu DHL Express und DHL Express sagt zu mir ich soll mich an den Geschäftskundenservice melden. DHL Express ist nur für schnelle Sendungen mit Aufpreis zuständig.MrChad hat geschrieben: ↑4. Jan 2021 15:09Schön wär's ...Benchparker hat geschrieben: ↑4. Jan 2021 12:23 Ich überlege, grundsätzlich ALLE UK-Bestellungen ungeachtet des Bestellwertes mit 20% UK Mwst. zu belegen und in UK abzuführen.
Jetzt sagen die Bestimmungen aber glasklar, dass ab 135 GBP (Netto-Warenwert ohne Versandanteil, Steuern und Zölle) KEINE sales VAT mehr eingezogen wird und stattdessen das Importverfahren mit import VAT (=Einfuhrumsatzsteuer) und ggf. Zöllen durchgeführt wird.
Beim Importverfahren werden die fälligen Steuern und Abgaben erst an der Grenze erhoben. Und -Überraschung, Überraschung- Zölle können auch noch anfallen.
Die Abgaben werden dann entweder
a- bei Postversand von Royal Mail beim Empfänger einkassiert - der Empfänger wird zum Importeur -oder-
b- bei anderen Paketdiensten (UPS, DHL Express, GLS, ...) in deren Rolle als Zollagent ans HMRC abgeführt. Der Paketdienst/Zollagent holt sich die Auslagen vom Versender (DDP) oder Empfänger (DAP) zurück.
oder anders:
Die 135 GBP-Grenze ist ein MUSS und die Einfuhrabgaben (VAT+Zölle) können m.W. nicht über den normalen VAT-return abgerechnet werden. Bis Mitte 2021 gibt es noch ein paar Übergangsregeln - bin gerade zu faul die rauszukramen.
Der dortige Mitarbeiter meinte, die Pakete nach UK müssen auch nicht anderes behandelt werden, als die Pakete in die Schweiz.
Also habe ich immer noch keinen Anbieter der unsere maximal 15 Pakete mit über 135 Pfund im Jahr verzollt.
- Malik
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Großbritannien geht bei uns über DPD (Express). Kleinsendungen (< 135 GBP) werden zu 95% am nächsten Tag zugestellt, läuft. Auch größere B2B-Sendungen (> 135 GBP) laufen mitterweile wieder ohne Probleme, brauchen aber 1-2 Tage länger.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Wie bildet Ihr denn aktuell UK in Eurem Shop ab? Oder verkauft Ihr nur über Plattformen nach UK?
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Gibt es für Express ordentliche Zuschläge im Gegensatz zu den normalen DPD Paketen?
Wir haben auch einen DPD Vertrag.
Wie läuft die Verzollung bei DPD, gerade bei einem Warenwert über 135 GBP?
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
wgg hat geschrieben: ↑10. Jan 2021 18:0620% UK- VAT kommen auf den Nettopreis (Ebay hat aber anscheinend noch einen Bug und berechnet manchmal 16 oder 19% UK-VAT.Konne hat geschrieben: ↑10. Jan 2021 13:37 Hallo zusammen
Ich verkaufte gestern etwas nach UK. Der Bruttoverkaufspreis beträgt 90 € + 15 € Versand.
Ebay zieht von den 90 € 19 % ab = 75,63 € + 15 € Versand. (UK-Vat beträgt 20 %)
Der Käufer zahlte 105 € und ich bekomme nur 90,63 inkl. Versand (vor Gebühren) ausbezahlt.
Nach meiner Denke sollte die korrekte Rechnung doch so aussehen.
90 € + 20 % + 15 € = 123 € zu zahlender Betrag des UK Käufer.
Danke im Voraus
75,63 Netto + 19% UK-VAT (sollten eigentlich 20% sein) = 90,00 + 15 Versand = 105 die der Käufer zahlt. Da Ebay nun die UK-VAT (14,37) abführt, bleiben dir 90,63
Beim Verkauf in Drittländer ist bisher nie vom Nettopreis ausgegangen worden und ich wundere mich, dass es bei UK jetzt anders ist.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Jetzt wird es aber so.
Interessanterweise wird bei Norwegen, dort gibt es die selbe Vorgangsweise schon länger, vom Bruttobetrag ausgegangen, und auf diesen zusätzlich die norwegische Steuer aufgeschlagen (zumindest als wir ca. Ende des Jahres den letzten NOR-Verkauf hatten).
Man müsste das, bei Bedarf, aber dadurch aushebeln können, dass man 0% Steuer bei Ebay hinterlegt. Dann würde nix abgezogen werden (ich will aber nicht ausschließen dass es irgendwo zu ungewünschten Anzeigen kommt).
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
UK Kunden können derzeit nur mit 135£ oder mehr zum Checkout. Generell ist UK jetzt also steuerfrei.
Jeder UK Kunde erhält noch vor dem Versand eine Infomail, dass er EuSt zahlen muss.
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