Um noch mal auf die Amazon Business Kunden zurück zu kommen, habe ich von Amazon eine Rückmeldung, erhalten, was bestimmt auch für einige Mitstreiter hier interessant ist.
Es scheint wohl so zu sein, wenn man nicht den Umsatzsteuer-Berechnungsservice nutzt, dann werden Business Kunden auch nicht anders gestellt.
Man muss nur natürlich die Rechnung innerhalb von 24 Stunden hochladen.
Amazon:
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Guten Tag!
Vielen Dank für Ihre Nachricht zu Business Kunden.
Hierbei handelt es sich um Kunden, die sich für das Programm registriert haben.
Für Sie als nicht Umsatzsteuer-Berechnungsservice nutzenden Verkäufer, ist hierbei wichtig, dass Sie für Bestellungen von Business Kunden eine Rechnung innerhalb von 24 Stunden hochladen
Angenommen Sie nutzen den Service, käme hinzu, dass Business-Kunden aus dem Ausland steuerfrei im Rahmen von der innergemeinschaftlichen Warenlieferung profitieren. Der Service würde somit einen Nettopreis kalkulieren und abziehen
Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Schön wär's ...Benchparker hat geschrieben: ↑4. Jan 2021 12:23 Ich überlege, grundsätzlich ALLE UK-Bestellungen ungeachtet des Bestellwertes mit 20% UK Mwst. zu belegen und in UK abzuführen.
Jetzt sagen die Bestimmungen aber glasklar, dass ab 135 GBP (Netto-Warenwert ohne Versandanteil, Steuern und Zölle) KEINE sales VAT mehr eingezogen wird und stattdessen das Importverfahren mit import VAT (=Einfuhrumsatzsteuer) und ggf. Zöllen durchgeführt wird.
Beim Importverfahren werden die fälligen Steuern und Abgaben erst an der Grenze erhoben. Und -Überraschung, Überraschung- Zölle können auch noch anfallen.
Die Abgaben werden dann entweder
a- bei Postversand von Royal Mail beim Empfänger einkassiert - der Empfänger wird zum Importeur -oder-
b- bei anderen Paketdiensten (UPS, DHL Express, GLS, ...) in deren Rolle als Zollagent ans HMRC abgeführt. Der Paketdienst/Zollagent holt sich die Auslagen vom Versender (DDP) oder Empfänger (DAP) zurück.
oder anders:
Die 135 GBP-Grenze ist ein MUSS und die Einfuhrabgaben (VAT+Zölle) können m.W. nicht über den normalen VAT-return abgerechnet werden. Bis Mitte 2021 gibt es noch ein paar Übergangsregeln - bin gerade zu faul die rauszukramen.
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Und genau das soll nach Auskunft von Avalara (s. mein Link) der Hinweis "VAT paid at checkout" hemmen. Oder die Angabe meiner neuen GB VAT Number (oder GB EORI, die ja die VAT Number enthält). Und wenn ich zusätzlich DDP angebe, sollten meine Kunden nichts extra zu zahlen haben.Beim Importverfahren werden die fälligen Steuern und Abgaben erst an der Grenze erhoben. Und -Überraschung, Überraschung- Zölle können auch noch anfallen.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Das lese ich anders. Steht nur im Abschnitt not exceeding £135.Benchparker hat geschrieben: ↑4. Jan 2021 15:19
Und genau das soll nach Auskunft von Avalara (s. mein Link) der Hinweis "VAT paid at checkout" hemmen.
Aber meinetwegen. Probier's halt aus ...
Ich halte mich da lieber an das Original vom HMRC:
- versand-logistik-im-export-f9/was-bedeu ... ml#p691839
Und Avalara trau ich sowieso nicht über'n Weg.
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Nochmal zu den Zöllen!
Die Zollfreiheit zwischen UK<>EU gilt jeweils nur für Ursprungswaren aus UK oder der EU.
https://www.gov.uk/government/publicati ... -uk-and-eu
Drittlandswaren werden wohl mit Zöllen belegt.
FedEx schreibt dazu:
Die Zollfreiheit zwischen UK<>EU gilt jeweils nur für Ursprungswaren aus UK oder der EU.
https://www.gov.uk/government/publicati ... -uk-and-eu
Drittlandswaren werden wohl mit Zöllen belegt.
FedEx schreibt dazu:
Erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung unnötiger Zölle
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
seit dem 1. Januar 2021 handeln das Vereinigte Königreich und die EU gemäß dem Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) miteinander. Dieses wurde am 24. Dezember 2020 zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich beschlossen.
Gemäß dem TCA können Waren nur dann zollfrei in die und aus der EU ein- bzw. ausgeführt werden, wenn die Waren entweder aus der EU oder dem Vereinigten Königreich stammen. Es ist wichtig, eine Bestätigung über den Ursprung der Waren vorzulegen, da sonst Zölle erhoben werden.
Bitte beachten Sie das „Handels- und Kooperationsabkommen (TCA): Detaillierte Anleitung zu den Ursprungsregeln” für weitere Informationen.
Wie kann ich profitieren?
Präferenzursprungserklärung.
Bitte legen Sie Ihrer Handelsrechnung (oder einem anderen Handelsdokument) eine einfache Zolldeklaration bei, zusammen mit einer detaillierten Beschreibung Ihrer Waren, z. B.:
The exporter of the products covered by this document (Customs Authorisation No.______) declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of UK/EU preferential origin.
Geben Sie Ort, Datum, Namen in Druckbuchstaben und Unterschrift des Anmelders an.
Die Erklärung kann in Englisch oder einer anderen in der EU verwendeten Amtssprache verfasst werden. Es ist jedoch am sinnvollsten, die gleiche Sprache wie auf dem Handelsdokument zu verwenden.
Bei Ausfuhren aus dem Vereinigten Königreich in die EU ist der britische Exporteur verpflichtet, seine EORI-Nummer auf der Erklärung anzugeben – unabhängig vom Handelswert der Waren.
Für EU-Exporteure entspricht die Zollgenehmigungsnummer Ihrer „Registrierter Exporteur” (REX) Nummer. Sie ist für alle Sendungen mit einem Warenwert von mehr als 6.000 € erforderlich.
Wenn Sie die Präferenzursprungserklärung nicht der Handelsrechnung beifügen, können Ihre Waren vom Zoll zurückgehalten werden. Wir müssen uns dann mit Ihrem Empfänger in Verbindung setzen, um einen Ursprungsnachweis zu erhalten. Wenn der Ursprungsnachweis nicht vorgelegt wird, werden die Zölle zum Standardsatz erhoben.
Wichtiger Hinweis: Waren, die ihren Ursprung außerhalb der EU oder des Vereinigten Königreichs haben, unterliegen Zöllen, weitere Informationen finden Sie auf gov.uk.
Wir empfehlen all unseren Kunden, sofort Maßnahmen zu ergreifen, um von den Nulltarifen zu profitieren.
Freundliche Grüße
Ihr FedEx Express Team
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Und was gibst bei National Insurancenumber ein?euromann hat geschrieben: ↑4. Jan 2021 09:33 nö, die bekommt innerhalb von wenigen Minuten online
https://www.tax.service.gov.uk/shortfor ... mrc.gov.uk
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Das ist das falsche Formular: "you aren't VAT Registered in the UK" - Das wird nicht funktionieren, da gerade das doch Voraussetzung für Händler aus der EU ist. Erst GB VAT Number beantragen und erst nach deren Zuteilung (dauert wohl ein paar Tage) dazu die entspr. GB EORI. So habe ich es gemacht.Und was gibst bei National Insurancenumber ein?
Richtig ist nach meinem Verständnis der EORI-VAT-Antrag hier
https://www.tax.service.gov.uk/shortforms/form/EORIVAT
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Ich werde mich aber nicht in UK steuerlich registrieren. Nicht für die 12-15 Sendungen. Dann sollense die Pakete vom Grenzshop abholen in Calais
Aber der erste Link scheint schon richtig. Da steht
Aber der erste Link scheint schon richtig. Da steht
Before completing this form please confirm the following conditions apply to your application:
you aren't VAT Registered in the UK
you're sending goods to a country outside the EU
the goods you're sending are intended for a commercial sale or for a commercial/promotional activity as part of your business
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Heute haben wir wieder einen UK-Verkauf bei Ebay.
Diesmal hat Ebay nicht 19% britische Steuer aufgeschlagen und abgeführt, sondern 16%.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Ich habe heute meine GB-EORI erhalten. Nun fehlt die IX noch. Ganz ohne Steuernummer.euromann hat geschrieben: ↑4. Jan 2021 09:33 nö, die bekommt innerhalb von wenigen Minuten online
https://www.tax.service.gov.uk/shortfor ... mrc.gov.uk
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Hab heute meine VAT-Registrierung abgeschickt. Bin mal gespannt, ob alles klappt und vor allem, ob meine "sekundären Identitätsnachweise" wie Stromrechnung usw. ohne Übersetzung akzeptiert werden.
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Und wie zahlst Du vereinnahmte GB VAT an ihre Majestät? Per Briefpost?Ganz ohne Steuernummer.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Wir senden erst ab 135GBP bzw nur an B2B.
Da wird dann laut IHK (ich glaub denen kein Wort) reichen das der Empfänger die Steuer und Zollschuld hat.
Da der britische Zoll die EORI ohne VAT rausgegeben hat wird das wohl reichen wie als Drittland
Wird man sehen. Aber in GB registrieren will ich nicht.
Da wird dann laut IHK (ich glaub denen kein Wort) reichen das der Empfänger die Steuer und Zollschuld hat.
Da der britische Zoll die EORI ohne VAT rausgegeben hat wird das wohl reichen wie als Drittland
Wird man sehen. Aber in GB registrieren will ich nicht.
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Wir (meine Frau und ich) sind eine GbR. Da hab ich kurzerhand unsere internationale Heiratsurkunde vom italienischen Standesamt genommen. Die ist in 6 Sprachen.ob meine "sekundären Identitätsnachweise" wie Stromrechnung usw. ohne Übersetzung akzeptiert werden.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Ich habe nur differenzbesteuerte Ware also bin ich bizarrerweise komplett von allem ausgenommen und muss keine Lieferschwellen etc beachten. Nicht auszudenken wenn ich dieses Chaos in 2021 mitmachen müsste...
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Cookie, da irrst du dich. Das in DEUTSCHLAND differenzbesteuert bist kümmert die Briten nicht, da gelten die gleichen Regeln bei der Einfuhr. Willst du nach UK verkaufen gelten für alle die gleichen Regeln. Und die Lieferschwelle bei UK Exporten liegt nun bei 1 Euro.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Also, ich habe eben mal die erste Sendung nach UK fertiggemacht, an einen Abo-Kunden der monatlich von uns Sachen bekommt.
Warenwert ist 700€. Ich habe die Sendung manuell über das DHL GK-Portal fertiggemacht.
Eigenlich sah es wie immer aus.
Ich habe jetzt mal die Adresse wie immer eingetragen, eine freie Zeile für den Aufkleber habe ich aber leider nicht gehabt für die Empfänger VAT GBxxxxx.
Auf dem CN aber sind - ich glaube neu - 2 Felder für
"Kennnummer des Absenders für Zollzwecke"
"Kennnummer des Empfängers für Zollzwecke"
In den Absender haben ich unsere neue GB-Eori eingetragen , in das Empfängerfeld die Empfänger-VAT.
Aussen auf die Kiste noch ein zusätzlicher Aufkleber mit EmpfängerVAT und ab...
Gucken was passiert. Der Empfänger ist auch ganz hibbelig
Warenwert ist 700€. Ich habe die Sendung manuell über das DHL GK-Portal fertiggemacht.
Eigenlich sah es wie immer aus.
Ich habe jetzt mal die Adresse wie immer eingetragen, eine freie Zeile für den Aufkleber habe ich aber leider nicht gehabt für die Empfänger VAT GBxxxxx.
Auf dem CN aber sind - ich glaube neu - 2 Felder für
"Kennnummer des Absenders für Zollzwecke"
"Kennnummer des Empfängers für Zollzwecke"
In den Absender haben ich unsere neue GB-Eori eingetragen , in das Empfängerfeld die Empfänger-VAT.
Aussen auf die Kiste noch ein zusätzlicher Aufkleber mit EmpfängerVAT und ab...
Gucken was passiert. Der Empfänger ist auch ganz hibbelig
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Ja, stimmt. Bin aber nur auf ebay und die haben den Steuersatz "0" für mich also ist alles was bei mir gekauft wird netto und der Rest wird von ebay eingezogen. Bei Differenzbesteuerung gibt es keine Lieferschwelle (laut verschiedenen Online-StB)regularwheel hat geschrieben: ↑5. Jan 2021 15:25 Cookie, da irrst du dich. Das in DEUTSCHLAND differenzbesteuert bist kümmert die Briten nicht, da gelten die gleichen Regeln bei der Einfuhr. Willst du nach UK verkaufen gelten für alle die gleichen Regeln. Und die Lieferschwelle bei UK Exporten liegt nun bei 1 Euro.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Meine erste Sendung nach UK ging heute auch raus. Das Feld für die Kennnummer ist übrigens bei allen Drittländern vorhanden.fonprofi hat geschrieben: ↑5. Jan 2021 18:05 Also, ich habe eben mal die erste Sendung nach UK fertiggemacht, an einen Abo-Kunden der monatlich von uns Sachen bekommt.
Warenwert ist 700€. Ich habe die Sendung manuell über das DHL GK-Portal fertiggemacht.
Eigenlich sah es wie immer aus.
Ich habe jetzt mal die Adresse wie immer eingetragen, eine freie Zeile für den Aufkleber habe ich aber leider nicht gehabt für die Empfänger VAT GBxxxxx.
Auf dem CN aber sind - ich glaube neu - 2 Felder für
"Kennnummer des Absenders für Zollzwecke"
"Kennnummer des Empfängers für Zollzwecke"
In den Absender haben ich unsere neue GB-Eori eingetragen , in das Empfängerfeld die Empfänger-VAT.
Aussen auf die Kiste noch ein zusätzlicher Aufkleber mit EmpfängerVAT und ab...
Gucken was passiert. Der Empfänger ist auch ganz hibbelig
Bei UK kommt die CN23 doppelt raus und muss auch in zweifacher Ausfertigung ans Paket.
Morgen dann mal eins mit UPS probieren (5€ Zollabfertigungszuschlag für mich, 6,20€ Auslagenpauschale für den Empfänger)
- Technokrat
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Mein Testballon ist mit dem geballten Wissen dieses Threads heute auch gestartet. Allerdings ganz banal mit der sagenhaften eBay-Nummer, die es nur bei Paypal gibt
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