Moin moin,
Ich suche eine Lösung für folgendes Vorgehen im Lockdown:
- Ein Gerät vor der Ladentür/vor dem Schaufenster, mit dem der Kunde schnell und einfach Kontakt zu uns aufnehmen kann
- Ein zweites Gerät, das der Verkäufer auf der anderen Seite des Schaufensters dann nutzt, um mit dem Kunden zu kommunizieren. Am besten mobil, damit er damit durch den Laden laufen kann
Zweck: Beratung im Fernabsatz, damit wir anschließend nach der "Clic&Collect"-Regelung Ware an der Tür verkaufen können.
Kriterien:
- Einfachste Bedienung, im Idealfall: Kunde nimmt Hörer auf und wird sofort verbunden.
- Kein Installationsaufwand, sondern Lösung über WLAN, Funk o.ä.
- Endgerät für den Verkäufer am besten mobil
Keine Kriterien:
- IP-Schutzklasse. Alles ist überdacht.
Aktuelle Zwischenlösung: Walkie-Talkie habe ich schon hier, aber ich fürchte, dass die Kunden nicht mit der Push-To-Talk-Logik vertraut sein werden. Dauersenden ist auch keine geeignete Lösung, weil wir damit die Fußgängerzone "abhören" würden
ich freue mich auf Eure kreativen Vorschläge
Türsprechanlage / Standleitung o.ä. ohne Installationsaufwand
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- fossi
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Re: Türsprechanlage / Standleitung o.ä. ohne Installationsaufwand
Walki Walki ist echt keine gute Idee. Selbst in unserer Feuerwehr gibts Leute, die zwar schon öfters ein Funkgerät in der Hand hatten, aber bis heute nicht damit umgehen können.
Was wäre denn mit iner Ring Türklingel mit Videostream auf ein Handy? Video geht dann aber leider nur in eine Richtung.
Alternativ: ein Tablet vor die Tür schrauben und via Skype mit einem Smartphone verbinden.
So kann man dem Kunden noch schnell etwas aus dem Laden zeigen.
Problem bei den ganzen Geschichten: die meisten Landesordnungen setzen ganz klar eine "vorherige Bestellung" voraus, also nicht erst an der Tür. Wenn man es so sieht, würde ein normaler Funkgong für 20€ ausreichen...
Was wäre denn mit iner Ring Türklingel mit Videostream auf ein Handy? Video geht dann aber leider nur in eine Richtung.
Alternativ: ein Tablet vor die Tür schrauben und via Skype mit einem Smartphone verbinden.
So kann man dem Kunden noch schnell etwas aus dem Laden zeigen.
Problem bei den ganzen Geschichten: die meisten Landesordnungen setzen ganz klar eine "vorherige Bestellung" voraus, also nicht erst an der Tür. Wenn man es so sieht, würde ein normaler Funkgong für 20€ ausreichen...
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Re: Türsprechanlage / Standleitung o.ä. ohne Installationsaufwand
Das hier wäre mein Vorschlag
https://www.kids-and-science.com/akusti ... n/a-10030/
Erfüllt fast all deine Kriterien...
https://www.kids-and-science.com/akusti ... n/a-10030/
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Re: Türsprechanlage / Standleitung o.ä. ohne Installationsaufwand
Etwas aus dem Laden zeigen können wir dank Schaufenster sowiesofossi hat geschrieben: ↑15. Dez 2020 16:27 Walki Walki ist echt keine gute Idee. Selbst in unserer Feuerwehr gibts Leute, die zwar schon öfters ein Funkgerät in der Hand hatten, aber bis heute nicht damit umgehen können.
Was wäre denn mit iner Ring Türklingel mit Videostream auf ein Handy? Video geht dann aber leider nur in eine Richtung.
Alternativ: ein Tablet vor die Tür schrauben und via Skype mit einem Smartphone verbinden.
So kann man dem Kunden noch schneetwas aus dem Laden zeigen.
Problem bei den ganzen Geschichten: die meisten Landesordnungen setzen ganz klar eine "vorherige Bestellung" voraus, also nicht erst an der Tür. Wenn man es so sieht, würde ein normaler Funkgong für 20€ ausreichen...
Unsere Landesverordnung verlangt tatsächlich, dass es im Fernabsatz gekauft wurde. Das sollte aber mit einer fernmündlichen Bestellung erfüllt sein.
Ring Türkamera: Nur eine Richtung ist zu wenig, um einen Kaufabschluss zu Stande zu bringen, erst recht um zu beraten.
Tablet ist eine Idee. Dann könnten wir sogar in der Beratung Links auf einzelne Produkte aus unserem Online-Shop schicken und könnten dort dann sogar automatisiert mit Widerrufsbelehrung etc. arbeiten.
@koshop: Nee, lieber nicht.
Re: Türsprechanlage / Standleitung o.ä. ohne Installationsaufwand
Aehm, nee...Dann könnten wir sogar in der Beratung Links auf einzelne Produkte aus unserem Online-Shop schicken und könnten dort dann sogar automatisiert mit Widerrufsbelehrung etc. arbeiten.
die meisten Landesordnungen setzen ganz klar eine "vorherige Bestellung" voraus, also nicht erst an der Tür.
Re: Türsprechanlage / Standleitung o.ä. ohne Installationsaufwand
Alles mit Hörer, etc. düfte denke ich wegfallen, weil nicht 100% und immer nach jeder Nutzung desinfizierbar.
Re: Türsprechanlage / Standleitung o.ä. ohne Installationsaufwand
Ggf. so eine Video-Türklingel über WLAN: https://de-de.ring.com/pages/doorbells
Re: Türsprechanlage / Standleitung o.ä. ohne Installationsaufwand
Die Landesverordnung verlangt, wie geschrieben, nur , dass die Ware im Fernabsatz gekauft wurde.degraf hat geschrieben: ↑15. Dez 2020 16:53Aehm, nee...Dann könnten wir sogar in der Beratung Links auf einzelne Produkte aus unserem Online-Shop schicken und könnten dort dann sogar automatisiert mit Widerrufsbelehrung etc. arbeiten.die meisten Landesordnungen setzen ganz klar eine "vorherige Bestellung" voraus, also nicht erst an der Tür.
Fernabsatz ist legaldefiniert:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 312c Fernabsatzverträge
(1) Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.
(2) Fernkommunikationsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind alle Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags eingesetzt werden können, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind, wie Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien.
Wann und von wo aus der Fernabsatz stattfindet, ist egal.
Zuletzt geändert von Ach am 15. Dez 2020 17:19, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Türsprechanlage / Standleitung o.ä. ohne Installationsaufwand
Das denke ich nicht.
.... es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt
Wenn der Klamottenladen "Omis Schlüpfer" ein reines Ladengeschäft ist und dann die im selben Ort wohnende Omi Helga, die sonst immer persönlich im Laden zum Einkaufen erscheint, sich über das Telefon mal eine Unterhose bestellt, dann dürfte wohl trotz telefonischer Bestellung und Kunde ist nicht räumlich im Geschäft kein Fernabsatz vorliegen.
Dürfte meiner Meinung nach auch die Bestellung auf dem Grundstück vor der verschlossenen Eingangstür wärend der Verkäufer dahinter steht ausschließen....ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind...
Re: Türsprechanlage / Standleitung o.ä. ohne Installationsaufwand
Ich wäre für eine Gesetzesänderung, dass jeder Selbständige ab 01.01.2021 einen Juristen auf Staatskosten an die Seite gestellt bekommt, damit alle dieser doch so äußerst sinnvollen und wichtigen Vorschriften ordnungsgemäß erfüllt werden können
Re: Türsprechanlage / Standleitung o.ä. ohne Installationsaufwand
Ist aber so.
Spannend ist der vollständige Wortlaut:Dürfte meiner Meinung nach auch die Bestellung auf dem Grundstück vor der verschlossenen Eingangstür wärend der Verkäufer dahinter steht ausschließen....ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind...
Auch wenn Du bei IKEA in der Möbelabteilung über dein Smartphone bei IKEA Möbel bestellst, ist das Fernabsatz. Es würde auch niemand bestreiten, dass Du dann als Kunde ein Widerrufsrecht hättest.Fernkommunikationsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind alle Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags eingesetzt werden können, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind
Zum Geschäft zwischen Helga und "Omis Schlüpfer" stimme ich Dir grundsätzlich zu.
Re: Türsprechanlage / Standleitung o.ä. ohne Installationsaufwand
Die Ikea Lösung muss ich mir mal merken
Re: Türsprechanlage / Standleitung o.ä. ohne Installationsaufwand
Vielleicht sollte ich die lieber wieder löschen, sonst gibt's noch mehr Beiträge von Multichannel-Händlern im Jammerthread.
Ich möchte meine Juristin behalten, aber der Staat darf sie dann bezahlen.Ich wäre für eine Gesetzesänderung, dass jeder Selbständige ab 01.01.2021 einen Juristen auf Staatskosten an die Seite gestellt bekommt, damit alle dieser doch so äußerst sinnvollen und wichtigen Vorschriften ordnungsgemäß erfüllt werden können
Re: Türsprechanlage / Standleitung o.ä. ohne Installationsaufwand
Was ist der Unterschied zwischen dem telefonischen Kauf in einem LOKALEN Fachmarkt und Helga & "Omis Schlüpfer"?Ach hat geschrieben: ↑15. Dez 2020 17:25 Auch wenn Du bei IKEA in der Möbelabteilung über dein Smartphone bei IKEA Möbel bestellst, ist das Fernabsatz. Es würde auch niemand bestreiten, dass Du dann als Kunde ein Widerrufsrecht hättest.
Zum Geschäft zwischen Helga und "Omis Schlüpfer" stimme ich Dir grundsätzlich zu.
Re: Türsprechanlage / Standleitung o.ä. ohne Installationsaufwand
oh, Pardon, das war ja nicht genderkonform
Re: Türsprechanlage / Standleitung o.ä. ohne Installationsaufwand
gestern sprach sogar ein Ministerpräsident "genderisch" - haben wir eigentlich keine anderen Probleme ?
Re: Türsprechanlage / Standleitung o.ä. ohne Installationsaufwand
Sorry, mir ging's nicht um die Berufsbezeichnung, sondern darum, dass ich den Juristen nicht gestellt haben möchte, sondern meinen selbstgewählten beschäftigen möchte. Nur darin wollte ich widersprechen.
Wenn der lokale Fachmarkt ein solches System nutzt, ist es Fernabsatz.
Wenn Du mir mit juristischer und sprachlicher Präzision helfen magst, würde mir eine zuverlässige Definition von "Publikumsverkehr" helfen. Konnte bisher nichts hieb- und stichfestes finden.
Der Unterschied ist, dass bei "Omis Schlüpfer" das Telefon nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems" genutzt wird.regalboy hat geschrieben: ↑15. Dez 2020 17:31Was ist der Unterschied zwischen dem telefonischen Kauf in einem LOKALEN Fachmarkt und Helga & "Omis Schlüpfer"?Ach hat geschrieben: ↑15. Dez 2020 17:25 Auch wenn Du bei IKEA in der Möbelabteilung über dein Smartphone bei IKEA Möbel bestellst, ist das Fernabsatz. Es würde auch niemand bestreiten, dass Du dann als Kunde ein Widerrufsrecht hättest.
Zum Geschäft zwischen Helga und "Omis Schlüpfer" stimme ich Dir grundsätzlich zu.
Wenn der lokale Fachmarkt ein solches System nutzt, ist es Fernabsatz.
Und genau die Situation will ich schaffen. Dabei geht es mir jetzt nicht mehr darum, wie das rechtlich zu bewerten ist, sondern nur noch darum, wie das technisch am besten umzusetzen ist.Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 312c Fernabsatzverträge
(1) Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.
Wenn Du mir mit juristischer und sprachlicher Präzision helfen magst, würde mir eine zuverlässige Definition von "Publikumsverkehr" helfen. Konnte bisher nichts hieb- und stichfestes finden.
Re: Türsprechanlage / Standleitung o.ä. ohne Installationsaufwand
Der Unterschied ist, dass bei "Omis Schlüpfer" das Telefon nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems" genutzt wird.
Wenn der lokale Fachmarkt ein solches System nutzt, ist es Fernabsatz.
[/quote]
Der lokale Fachmarkt hat aber in der Regel doch kein für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystem.
Du rufst ja nicht im Onlineshop der Kette an, sondern im lokalen Markt.
Re: Türsprechanlage / Standleitung o.ä. ohne Installationsaufwand
Nach der Argumentation ist es auch kein Fernabsatz, wenn die Omi telefonisch in dem Laden bestellt und es per Paket (oder noch besser: Firmeneigenen Fahrer) liefern lässt..?!
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