Rechtsanwalt Marcel van Maele aus Aachen hat mir ein Urteil aus München zugespielt (LG München I - AZ 31 O 17559/19 vom 07.10.2020), indem es um die Auszahlung eingefrorener Kundengelder durch Amazon ging.
Die Klägerin hat einen Softwarevertrieb, es ging um einen Betrag von knapp 22000€.
Amazon hatte der Verkäuferin vorgeworfen es handele sich um gefälschte Softwareprodukte, deswegen das Konto gesperrt und die Umsätze einbehalten.
Das Landericht hat Amazon verurteilt dieses einbelaltene Guthaben sofort und mit Zinsen auszuzahlen, da der Einbehalt unberechtigt war.
Das Gericht hatte dazu zunächst die Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit bejaht und mit überzeugender Begründung dargelegt, dass irgendwelche Zurückbehaltungsrechte von Amazon, die Amazon dazu berechtigen könnten ein Guthaben nicht auszuzahlen, nicht bestehenen.
Wie man sieht: Amazon hat nicht immer Recht.
Sollte Jemand in ähnlicher Situation sein, so kann ich das Urteil bei der verlinkten Kanzlei angefordert werden.
LG München: Amazon muss Gelder aus gesperrten Händlerkonten auszahlen
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- fossi
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LG München: Amazon muss Gelder aus gesperrten Händlerkonten auszahlen
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Re: LG München: Amazon muss Gelder aus gesperrten Händlerkonten auszahlen
Das Urteil eines LG wird Amazon wohl ziemlich am ***** vorbeigehen
Wäre zumindest nicht das erste Mal..
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Re: LG München: Amazon muss Gelder aus gesperrten Händlerkonten auszahlen
War auch mein erster Gedanke.
Geht doch bestimmt zum OLG?
Geht doch bestimmt zum OLG?
Re: LG München: Amazon muss Gelder aus gesperrten Händlerkonten auszahlen
Für mich ist an der Geschichte interessant, dass Amazon anscheinend sich hier nicht verglichen (sprich, die Klägerin bestochen) hat, wie sie es ja normalerweise versuchen, um ein Urteil zu ihren Ungunsten zu vermeiden, welches dann ja auch ja als Beispiel Urteil verwendet wird. Interessiert mich jetzt also, was der Hintergrund ist. Wollte Amazon weitergehen, um dann in höhere Instanz ein mehr oder weniger Grundsatzurteil zu ihren Gunsten zu erzwingen? Oder hat die Klägerin einem Vergleich schlicht und ergreifend nicht zugestimmt?
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Re: LG München: Amazon muss Gelder aus gesperrten Händlerkonten auszahlen
Das Endurteil ohne Anhänge ist 11 Seiten lang.
Um es kurz zu fassen: darin ist kein Vergleich oder entsprechendes Angebot vermerkt, sondern das Gericht hat diverse Punkte aus den Amazon Nutzungsbedingungen genau abgearbeitet und ziemlich deutlich dabei festgestellt, dass keiner der eventuellen Möglichkeiten den Einbehalt gerechtfertigt hat. Damit sei der Betrag umgehend auszuzahlen (+ luxemburger Verzugszinssatz von 8% ab Tag der Fälligkeit).
Ein interessanter Fakt: die überall bekannte Amazon EU SARL ist in so Fällen nicht zuständig!
Eine Klage wegen eingefrorenem Guthaben muss gegen die Amazon Payments Europe s.c.a. aus Luxemburg gestellt werden.
Weise extra darauf hin, da bei der aktuellen Klage wohl dieser Fehler gemacht wurde und ein Parteienwechsel > neuer Beklagter kostet nur unnötig Zeit.
Um es kurz zu fassen: darin ist kein Vergleich oder entsprechendes Angebot vermerkt, sondern das Gericht hat diverse Punkte aus den Amazon Nutzungsbedingungen genau abgearbeitet und ziemlich deutlich dabei festgestellt, dass keiner der eventuellen Möglichkeiten den Einbehalt gerechtfertigt hat. Damit sei der Betrag umgehend auszuzahlen (+ luxemburger Verzugszinssatz von 8% ab Tag der Fälligkeit).
Ein interessanter Fakt: die überall bekannte Amazon EU SARL ist in so Fällen nicht zuständig!
Eine Klage wegen eingefrorenem Guthaben muss gegen die Amazon Payments Europe s.c.a. aus Luxemburg gestellt werden.
Weise extra darauf hin, da bei der aktuellen Klage wohl dieser Fehler gemacht wurde und ein Parteienwechsel > neuer Beklagter kostet nur unnötig Zeit.
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Re: LG München: Amazon muss Gelder aus gesperrten Händlerkonten auszahlen
Die werden das, wie immer, ignorieren.
Und das nicht einmal aus Boshaftigkeit oder Berechnung.
Es ist vermutlich einfach niemand zuständig
Unvergessen das Urteil des LG Hildesheim aus 2019 (?) , bei dem der Anwalt Amazon mit stolzgeschwellter Brust die Eilverfügung
wg. einer Kontosperre um die Ohren hauen wollte.
Um dann mit einem sinnbefreiten Standard-Textbaustein darauf hingewiesen zu werden, das man kein Verkäuferkonto
mit seiner (!Kanzlei-!) E-Mailadresse finden könne
Der maximal empörte RA bescheinigte daraufhin 'room for Improvement' bei Amazon
Genützt hat es nix...die Revolution geht weiter.
Und eines Tages wird sie Ihre eigenen Kinder verschlingen..
Und das nicht einmal aus Boshaftigkeit oder Berechnung.
Es ist vermutlich einfach niemand zuständig
Unvergessen das Urteil des LG Hildesheim aus 2019 (?) , bei dem der Anwalt Amazon mit stolzgeschwellter Brust die Eilverfügung
wg. einer Kontosperre um die Ohren hauen wollte.
Um dann mit einem sinnbefreiten Standard-Textbaustein darauf hingewiesen zu werden, das man kein Verkäuferkonto
mit seiner (!Kanzlei-!) E-Mailadresse finden könne
Der maximal empörte RA bescheinigte daraufhin 'room for Improvement' bei Amazon
Genützt hat es nix...die Revolution geht weiter.
Und eines Tages wird sie Ihre eigenen Kinder verschlingen..
Re: LG München: Amazon muss Gelder aus gesperrten Händlerkonten auszahlen
Na erstmal muss das Urteil rechtskräftig werden. Und dann pfändet man eben wenn das Geld nicht kommt.
Gibt ja seit 2017 die europäische Kontenpfändungsverordnung. Kohle auf dem Konto wird ja wohl dasein.
Gibt ja seit 2017 die europäische Kontenpfändungsverordnung. Kohle auf dem Konto wird ja wohl dasein.
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Re: LG München: Amazon muss Gelder aus gesperrten Händlerkonten auszahlen
Wen es interessiert: Ein weitere Seite hat sich die Mühe gemacht und den Sachverhalt etwas ausführlicher in einen Artikel gegossen.
> https://www.telecom-handel.de/point-of- ... 13636.html
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Re: LG München: Amazon muss Gelder aus gesperrten Händlerkonten auszahlen
Update: Rechtsanwalt Marcel van Maele hat mir aktuelle Informationen zum Fall zukommen lassen.
[quote="RA Maele]... Das zitierte Urteil ist nicht rechtskräftig, Amazon ist in Berufung gegangen und muss diese Anfang Januar begründen.
Eine Zahlung des ausgeurteilten Betrages ist bisher von Amazon nicht erfolgt.
Es gibt aber ein Parallelverfahren, in welchem Amazon ohne Urteil freiwillig ausgezahlt hat (auch das gibt es!).
...[/quote]
Man darf also weiter gespannt bleiben, wie die Sache am Ende ausgeht.
[quote="RA Maele]... Das zitierte Urteil ist nicht rechtskräftig, Amazon ist in Berufung gegangen und muss diese Anfang Januar begründen.
Eine Zahlung des ausgeurteilten Betrages ist bisher von Amazon nicht erfolgt.
Es gibt aber ein Parallelverfahren, in welchem Amazon ohne Urteil freiwillig ausgezahlt hat (auch das gibt es!).
...[/quote]
Man darf also weiter gespannt bleiben, wie die Sache am Ende ausgeht.
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Re: LG München: Amazon muss Gelder aus gesperrten Händlerkonten auszahlen
ja und was ist mit der "gefälschten software"
ist dies nur eine unwahre Unterstellung eines einzelnen Kunden oder ist dies begründet?
was hat das Gericht dazu gesagt?
oder gleich eine neue Anzeige wg. Raubcopy eröffnet?
ist dies nur eine unwahre Unterstellung eines einzelnen Kunden oder ist dies begründet?
was hat das Gericht dazu gesagt?
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