Ja, 4 Beiträge, immer der gleiche Textbaustein.
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Unternehmensbewertung f. Onlineshop Wie?
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Re: Unternehmensbewertung f. Onlineshop Wie?
Ist uns Moderatoren und fossi bereits aufgefallen und wurde angesprochen. Danke für Euer Feedback!
Re: Unternehmensbewertung f. Onlineshop Wie?
Ich mach das Thema mal nochmal auf.fossi hat geschrieben: ↑6. Jan 2020 11:39 Multiplikator ja, aber schnelllebiger Onlinehandel ist kein Geschäft vor Ort und man kalkuliert für einen realistischen Wert eher den Jahresgewinn x 2 + Warenbestand + einen Zuschlag für Marke / Bekanntheit / Kundenkreis, jenachdem wie interessant das Ding wirklich ist.
Begriffe wie Ebit/Jahresgewinn/etc. sind ja immer relativ. Während beispielsweise bei einer GmbH o.ä. ein Unternehmerlohn schon berücksichtigt ist, ist das bei Einzelunternehmen oder GbRs nicht der Fall. Da ist der Jahresgewinn ja eher ganz oder zum Großteil der Unternehmerlohn.
Jahresgewinn x 2 + ... macht da schon einen Unterschied. Während bei einer GmbH ein Unternehmensgewinn von 100.000 € in dieser Formel einen Sinn macht -- die Arbeit des Unternehmers ist da bereits berücksichtigt, man zahlt für den Unternehmenswert --, ist das bei Einzelunternehmen ja noch nicht so, da müsste der Arbeitslohn des Unternehmers noch abgezogen werden, um einen Unternehmenswert zu erhalten, der für eine Bewertung taugt.
Wie seht ihr das?
Re: Unternehmensbewertung f. Onlineshop Wie?
wer sollte das 10 fache zahlen ? D.h., wenn es gut läuft, Amortisation nach 10+ Jahren, das ist - gerade in der heutigen Zeit - etwas verrückt, zu toppen nur von Betongoldfanatikern, die das 30-40 fache zahlen .... aber die kommen auch noch auf den Boden der Tatsachen zurück, die EZB fordert jetzt von den Banken Energieausweise/Daten zu den finanzierten Objekten, hoher Verbrauch -> teurere Kredite .... das wird auch noch lustig
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Re: Unternehmensbewertung f. Onlineshop Wie?
Das 10fache am Jahresgewinn ist jetzt gar nicht mal soooo unüblich zu zahlen. Hängt aber natürlich von der Gesamtkonstellation ab.
Ein FBA Unternehmen ist da eher raus. Eine IT Firma mit Spezialgebiet und ggf. eigener Software eher drüber.
Ein FBA Unternehmen ist da eher raus. Eine IT Firma mit Spezialgebiet und ggf. eigener Software eher drüber.
Re: Unternehmensbewertung f. Onlineshop Wie?
sagen wir anders: wenn ein Alleinstellungsmerkmal da ist oder die Möglichkeit, dass Geschäft sehr auszuweiten, dann mögen höhere Faktoren möglich sein, ich dachte eher an einen beliebigen 0815 Shop
Re: Unternehmensbewertung f. Onlineshop Wie?
10-fach vom Jahresgewinn für einen Onlineshop? Glückwunsch an jeden, der da einen Käufer gefunden hat, der die Story geglaubt hat und quasi 8-12 Jahre umsonst arbeiten will.
Aber schon wieder dieser pauschale Begriff Jahresgewinn. Welcher Jahresgewinn?
200.000 Jahresgewinn einer Einzelunternehmung, der quasi Unternehmerlohn ist oder 200.000 Jahresgewinn einer GmbH, bei der der Unternehmerlohn schon gewinnmindernd abgezogen ist? Für beides den gleichen Multiplikator?
Aber schon wieder dieser pauschale Begriff Jahresgewinn. Welcher Jahresgewinn?
200.000 Jahresgewinn einer Einzelunternehmung, der quasi Unternehmerlohn ist oder 200.000 Jahresgewinn einer GmbH, bei der der Unternehmerlohn schon gewinnmindernd abgezogen ist? Für beides den gleichen Multiplikator?
Re: Unternehmensbewertung f. Onlineshop Wie?
Stimmt in den meisten Fällen. Für Verkauf/Kauf sollte man das auf jeden Fall berücksichtigen.COD hat geschrieben: ↑29. Okt 2021 14:50Ich mach das Thema mal nochmal auf.fossi hat geschrieben: ↑6. Jan 2020 11:39 Multiplikator ja, aber schnelllebiger Onlinehandel ist kein Geschäft vor Ort und man kalkuliert für einen realistischen Wert eher den Jahresgewinn x 2 + Warenbestand + einen Zuschlag für Marke / Bekanntheit / Kundenkreis, jenachdem wie interessant das Ding wirklich ist.
Begriffe wie Ebit/Jahresgewinn/etc. sind ja immer relativ. Während beispielsweise bei einer GmbH o.ä. ein Unternehmerlohn schon berücksichtigt ist, ist das bei Einzelunternehmen oder GbRs nicht der Fall. Da ist der Jahresgewinn ja eher ganz oder zum Großteil der Unternehmerlohn.
Jahresgewinn x 2 + ... macht da schon einen Unterschied. Während bei einer GmbH ein Unternehmensgewinn von 100.000 € in dieser Formel einen Sinn macht -- die Arbeit des Unternehmers ist da bereits berücksichtigt, man zahlt für den Unternehmenswert --, ist das bei Einzelunternehmen ja noch nicht so, da müsste der Arbeitslohn des Unternehmers noch abgezogen werden, um einen Unternehmenswert zu erhalten, der für eine Bewertung taugt.
Wie seht ihr das?
Alle Zahlen müssen "vergleichbar" gemacht werden, Geschäftsführergehälter müssen eingerechnet werden.
Im Einzelunternehmen muss ein kalkulatorischer Lohn für den Geschäftsführer angesetzt werden. Aber auch in der GmbH gehört der Unternehmerlohn und einige weitere Positionen unbedingt auf den Prüfstande:
- In einer GmbH müssen zu hohe oder zu niedrige Geschäftsführergehälter angepasst werden.
- Gleiches gilt bspw. für vom Alteigentümer überlassene/vermietete Räume.
- Gleiches auch für Ehegattengehälter
- Auflistung beispielhaft.
Jeweils, sofern diese nicht weiterhin gezahlt werden.
Bei den zukunftsorientierten Verfahren (Discounted Cashflow, Ertragswertverfahren) muss ja ohnehin eine Prognose erstellt werden, wie die Aufwendungen/Erträge bzw. EInzahlungen/Auszahlungen sich in der Zukunft entwickeln werden.
Ich bin für das Multiplikatorverfahren auch schonmal so weit gegangen, dass ich nicht nur die kalkulatorischen Kosten mit berücksichtigt habe, sondern tatsächlich erst die Prognoserechnung gemacht habe und dann auf Grundlage der EBIT-Prognose das Multiplikatorverfahren angewendet habe. In dem Fall hab ich aber ohnehin DCF+Ertragswertsverfahren angewendet und das Multiplikatorverfahren diente nur noch der Plausibilitätsprüfung und als Argumentationsvorlage.
Um auf deinen letzten Post zu antworten: Ein Faktor "10-facher Jahresgewinn" wird sich vermutlich auf einen Jahresgewinn NACH Ansatz der kalkulatorischen Kosten beziehen.
Mit dem Jahresgewinn ist typischerweise das EBIT gemeint - ausgehend von dem Gedanken, dass verzinsliche Verbindlichkeiten im Zuge des Kaufes abgelöst werden.
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Re: Unternehmensbewertung f. Onlineshop Wie?
Beim vereinfachten Ertragswertverfahren (was das Finanzamt nutzt) wird mit einem Kapitalisierungsfaktor von derzeit 13.75 auf den durchschnittlichen Jahresgewinn der letzten 3 Jahre gerechnet.
Re: Unternehmensbewertung f. Onlineshop Wie?
Es hat seinen Grund, dass das Finanzamt das nutzt: Es ist vorteilhaft für sie.
Umgekehrt wählen Steuerpflichtige andere Verfahren.
Aber auch im vereinfachten Ertragswertverfahren wir zuerst einmal ein angemessener Unternehmerlohn vom Ergebnis abgezogen.
Umgekehrt wählen Steuerpflichtige andere Verfahren.
Aber auch im vereinfachten Ertragswertverfahren wir zuerst einmal ein angemessener Unternehmerlohn vom Ergebnis abgezogen.
Re: Unternehmensbewertung f. Onlineshop Wie?
13,75 vom durchschnittlichen Jahresgewinn. Aha. Damit refinanziert sich der Kauf nach wieviel Jahren?
Und wieder bleibt im Rausch der großen Zahlen die Frage nach der Berechnungsgrundlage abhängig von der Gesellschaftsform als "kleines Randdetail"...
Und wieder bleibt im Rausch der großen Zahlen die Frage nach der Berechnungsgrundlage abhängig von der Gesellschaftsform als "kleines Randdetail"...
Re: Unternehmensbewertung f. Onlineshop Wie?
Nein, die Frage bleibt nicht. Das Berechnungsschema ist gesetzlich festgelegt. Und wie geschrieben: Ein angemessener (aber nicht gezahlter) Unternehmerlohn wird beispielsweise abgezogen.
Das Verfahren ist zur Kaufpreisfindung aber nicht wirklich geeignet.
Das Verfahren ist zur Kaufpreisfindung aber nicht wirklich geeignet.
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Re: Unternehmensbewertung f. Onlineshop Wie?
Ich wollte damit nur aufzeigen wie das Finanzamt rechnet und das ein Jahresgewinn * 10 nicht so abwegig ist.
Es kann viele Gründe geben so viel zu bezahlen, damit es hinterher noch für einen ein lukratives Investment ist.
Re: Unternehmensbewertung f. Onlineshop Wie?
Ist doch aber auch gar nicht vergleichbar. Ein FBA Hypeprodukt das gerade im Trend liegt und womit man via FBA Ads kurzfristig sehr viel Kohle machen kann wird sich unmöglich um diesen Preis verkaufen lassen, ein alter Onlineshop der über viele Jahre konstant gewachsen ist und der sehr viele wiederkommende Stammkunden hat wird sicherlich einen höheren Wert erzielen.Andre (KM) hat geschrieben: ↑19. Nov 2021 22:32Ich wollte damit nur aufzeigen wie das Finanzamt rechnet und das ein Jahresgewinn * 10 nicht so abwegig ist.
Es kann viele Gründe geben so viel zu bezahlen, damit es hinterher noch für einen ein lukratives Investment ist.
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof.
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