@ Cookie: Nee nicht zu dünnhäutig sein, das wäre schade.
Wir haben eigentlich einen tollen Rechtsstaat. Das ist durchdacht, da kann man viel nachlesen und argumentieren - und auch wirklich noch den letzten Paragraphen ziehen. Alles in der Theorie in Foren ok. Naja - und den üben nunmal Leute aus und müssen die Paragraphen eben auch interpretieren und auslegen. Bei neuen Sachverhalten spricht man von fortbildender Rechtsprechung, d.h. letztendlich entwickelt sich die Gesellschaft zumindest im Hinblick auf die Rechtsprechung weiter. Das ist an sich gut, birgt eben ein Kostenrisiko. Das passiert allerdings in der Praxis auf eine sehr groteske Weise, die eigentlich eher auf die Theaterbühne gehört. Da stehen die Paragraphen wohl oft weit im Hintergrund. Zumindest meine ernüchterte Erfahrung. Was da gelogen und unglaubliche Märchen erzählt werden - das kriegt man in keine Paragraphen mehr.
Dem TE ist eigentlich alles nötige gesagt worden. Wenn denn schon Vertragsstrafen im Raum stehen, kann es eigentlich nur noch um Schadenbegrenzung gehen.
Die nun allseits bekannte (und geschlossene) Wurstlücke dürfte von Privatperson auf Unternehmen vermutlich nicht greifen. Diese Vertragsstrafe ist an die Person gebunden, egal welche Unternehmen sie aufmacht. Imho.
Abmahnung und Vertragsstrafe
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- Technokrat
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Re: Abmahnung und Vertragsstrafe
Ich fasse mal den Schaden zusammen:
1.300 f. Honorar der Gegenseite für Abmahnung I
5.000 f. Schadensersatz wg. Nichtunterlassung (Abmahnung I)
1.000 f. Honorar der Gegenseite für Forderung des Schadensersatzes
Rolf, nimm Deine gewerblichen Angebote aus dem Netz und suche Dir eine Nicht-Selbstständige Arbeit.
Ich wage zu bezweifeln, daß ein eigener Anwalt noch helfen kann. Auch dieser kostet zunächst 1.000.
O.k., eine reine Rechtsberatung kostet etwa 180 für eine Stunde und würde bei Mandatserteilung nicht extra berechnet.
Nach der ersten Abmahnung hätten 5 Minuten googeln ausgereicht um festzustellen, daß man eine gegnerische UE niemals unterschreibt.
Daran bist Du bereits gescheitert. Ich denke, Du bist der Typ "ich unterschreibe alles, hauptsache ich habe meine Ruhe".
Das ist eine ruinöse Eigenschaft für einen Selbstständigen. Bevor aus Deinem Hobbygewerbe noch schlimmerer Schaden ensteht - lasse es einfach.
1.300 f. Honorar der Gegenseite für Abmahnung I
5.000 f. Schadensersatz wg. Nichtunterlassung (Abmahnung I)
1.000 f. Honorar der Gegenseite für Forderung des Schadensersatzes
Rolf, nimm Deine gewerblichen Angebote aus dem Netz und suche Dir eine Nicht-Selbstständige Arbeit.
Ich wage zu bezweifeln, daß ein eigener Anwalt noch helfen kann. Auch dieser kostet zunächst 1.000.
O.k., eine reine Rechtsberatung kostet etwa 180 für eine Stunde und würde bei Mandatserteilung nicht extra berechnet.
Nach der ersten Abmahnung hätten 5 Minuten googeln ausgereicht um festzustellen, daß man eine gegnerische UE niemals unterschreibt.
Daran bist Du bereits gescheitert. Ich denke, Du bist der Typ "ich unterschreibe alles, hauptsache ich habe meine Ruhe".
Das ist eine ruinöse Eigenschaft für einen Selbstständigen. Bevor aus Deinem Hobbygewerbe noch schlimmerer Schaden ensteht - lasse es einfach.
- Wolkenspiel
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- Registriert: 21. Sep 2011 07:13
Re: Abmahnung und Vertragsstrafe
Mich würde ganz ernsthaft mal interessieren, wie man auf sowas kommt. Spätestens nach der Abmahnung muss man doch irgendwie darüber nachdenken, ob es hier gesetzliche Regelwerke gibt. Und in Zeiten von google bleiben diese doch wirklich niemandem verborgen. Wie lange ging das denn gut? Evtl. den Schaden hochrechnen und froh sein, dass vorher etwas Geld verdient wurde.sansnom hat geschrieben: ↑3. Aug 2020 00:08 Ich habe ein Dokument im Paket liegen, in dem die zuletzt monierten Punkte (Vertragssprache, Speicherung des Vertragstextes und Mängelhaftungsrecht) erwähnt sind. Das ist aber wahrscheinlich nicht ausreichend, da diese dem Käufer nicht vor Abschluss des Kaufs zur Verfügung stehen, korrekt?
Hast Du dein Angebot denn jetzt wenigstens aus dem Netz entfernt oder bereitet jemand gerade neue Vertragsstrafen für dich vor?
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Re: Abmahnung und Vertragsstrafe
Soo wichtig scheint das Thema für den TE wohl nicht zu sein:
Letzte Aktivität: So 2. Aug 2020, 23:21
Letzte Aktivität: So 2. Aug 2020, 23:21
Re: Abmahnung und Vertragsstrafe
Cool, dann kennt er noch keine Antwort. Neben Inkompetenz kommt dann noch Interessenlosigkeit und/oder Faulheit dazu.
Re: Abmahnung und Vertragsstrafe
Ich lese ja eine Vertragsstrafe von 15.000 aus dem Posting des TE heraus.
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
Re: Abmahnung und Vertragsstrafe
Dann schau noch mal hin. Da steht Gegenstandswert und nicht Vertragsstrafe.
Re: Abmahnung und Vertragsstrafe
Ich interpretiere den Gegenstandswert bei der Vertragsstrafe eben als 3 x Vertragsstrafe zu je 5.000 = 15.000sansnom hat geschrieben: ↑3. Aug 2020 00:08 Hallo,
Anschließend habe ich eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, möglicherweise aber nicht alle Anforderungen erfüllt und wurde daraufhin aufgefordert eine Vertragsstrafe von 5000 € zu zahlen.
Es wurde eine Kostenberechnung von ~ 1300 € geltend gemacht, der Gegenstandswert wurde vom AW der Gegenseite auf 25000€ festgelegt.
Die jetzt eingegangene Forderung der Vertragsstrafe wurden nochmal ~1000€ verlangt (Gegenstandswert 15000€).
Wie sonst sollte sich bei einem konkreten Fall anders berechnen?
Ich bin zwar der Besserwisser , bei Vertragsstrafen kenne ich mich aber GOTT SEI DANK nicht aus ...
Konkretes erfahren wir ja vom TE mangels aktiver Beteiligung nicht mehr. Hoffentlich hat er nicht schon suizidiert.
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
Re: Abmahnung und Vertragsstrafe
Beziehst du dich auf die 15.000 Euro ganz am Ende?
Es ist der Gegenstandswert, also der Wert, den (das Gericht?) dem ganzen Sachverhalt beimisst.
Das hat aber wenig mit der Vertragsstrafe zu tun.
Es ist der Gegenstandswert, also der Wert, den (das Gericht?) dem ganzen Sachverhalt beimisst.
Das hat aber wenig mit der Vertragsstrafe zu tun.
Re: Abmahnung und Vertragsstrafe
Die Vertragsstrafe steht bereits im Eingangsposting Satz 2. Die wird nicht errechnet sondern zunächst von der Gegenseite einfach bestimmt.
Re: Abmahnung und Vertragsstrafe
Bei einer Abmahnung muss man ja irgendwie einen Zahlenwert ermitteln.
Aber bei Verrtragsstrafe steht ja der konkrete Streitwert fest.
Aber gut... (oder nicht gut für den TE)
Aber bei Verrtragsstrafe steht ja der konkrete Streitwert fest.
Aber gut... (oder nicht gut für den TE)
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
Re: Abmahnung und Vertragsstrafe
Bei der Festlegung der Vertragsstrafe gilt die Verhältnismäßigkeit. 5.000 ist der Mindestwert um direkt zum LG zu dürfen, falls der Schuldner zickt.
Aber auch hkhk darf sich Wissen mal ergoogeln.
Aber auch hkhk darf sich Wissen mal ergoogeln.
Re: Abmahnung und Vertragsstrafe
Dafür habe ich doch das Forum
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