Hallo zusammen,
eigentlich nur eine kurze Frage.
Darf ich dem Paket zum Kunden, einen Flyer mit Link, um meinen Shop auf einer Plattform zu bewerten und ihm eine Gutschrift anzubieten?
Denn per Mail darf ich nicht, da für alle Verkäufe keine Werbeeinwilligung vorliegt. Können die Kunden dort auch nicht gar nichts auswählen.
Zählt dies als unerlaubte Werbung?
Danke
"Werbung" Paket beilegen
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Re: "Werbung" Paket beilegen
was NEIN?
ich weiß, dass du damit wohl die zweite Frage des TEs beantwortest, Aber der TE weiß das nicht.
Auch wenn die Frage des TEs mangels wichtiger Verben äußerst schwer zu verstehen ist.
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
Re: "Werbung" Paket beilegen
woher soll der TE wissen, auf welche Frage sich die Antwort bezieht, da die Antworten zu den Fragen konträr sind.
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
Re: "Werbung" Paket beilegen
Das stimmt.
Mein Kurzzeitgedächtnis hatte bis zum Antworten nur noch die letzte Frage gespeichert.
Ja.
Nein.
Re: "Werbung" Paket beilegen
Jau. Und diesen Status möchte ich nicht verlieren. I'm fighting hard for it!
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
Re: "Werbung" Paket beilegen
Stimmt, da ist etwas schief gelaufen. Zumindest fehlt etwas
Ich entnehme daraus, dass nichts dagegen spricht.
Danke
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- Registriert: 5. Sep 2016 10:00
Re: "Werbung" Paket beilegen
Hallo Wuehler,
ja, du kannst im Paket für deinen Kunden einen Flyer beilegen um deinen Shop zu bewerben. Das zählt nicht als unerlaubte Werbung. Mehr Infos dazu findest du unter OHN.news/131413 und OHN.news/32480.
Viele Grüße!
ja, du kannst im Paket für deinen Kunden einen Flyer beilegen um deinen Shop zu bewerben. Das zählt nicht als unerlaubte Werbung. Mehr Infos dazu findest du unter OHN.news/131413 und OHN.news/32480.
Viele Grüße!
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