Und jetzt stell dir mal vor, du bist der Verkäufer. Der Nachbar beschwert sich als Kunde, dass er die Pakete nicht erhalten. Du reklamierst das als Verkäufer und bekommst als Antwort, dass die Reklamation leider abgelehnt wird, da das Paket kontaktlos zugestellt wurde und man erklärt dir noch ausschweifend wie diese kontaktlose Übergabe aussieht, was man damit Gutes tut und das Fehler ausgeschlossen sind. Mir mehrfach so ergangen.knoge hat geschrieben: ↑25. Jun 2020 11:24 DHL Express und Kontaktlose Zustellung.
-> Fährt auf den Hof vor den Eingang
-> Öffnet die Seitentür
-> Befördert die Paket nach draußen und stellt sie auf den Boden
-> düst ab
Unterschrift brauchen die ja nicht mehr. Und das von 8 Pakten die ich heute erhalten habe von mir zwei fehlen dafür aber zwei Pakete einem Nachbarn eine Straße weiter (zugegebenermaßen ähnliche Adresse Musterweg und Musterstr. ) gehören intressiert auch nicht. Fahrer spricht weder verstehbar Deutsch oder Englisch aber mit im reden geht ja sowie in der Regel nicht weil wir gar nicht mitbekommen das er da war. Man findet dann halt Pakete in der Einfahrt liegen.
Es wäre interessant wie hier ein Gericht entscheiden würde. Beförderungsauftrag gemäß HGB nicht erfüllt, da keine Unterschrift vorliegt. Geht aber nicht wegen Corona. Wer haftet während Corona? Der Käufer (der aber auch einfach behaupten könnte, dass er es nicht erhalten hat...aber auch die Wahrheit sagen kann), der Paketdienst der sonst was behaupten kann oder der Verkäufer der am wenigsten dafür kann und sogar eine Transportversicherung inkl. hat, die ihm aber verweigert wird.