Ich bin jetzt kein Jurist.
Aber allein die Tatsache, dass Ihr als Rücksende Adresse für einen Gewerblichen Verkäufer agiert ist ja schon eine gewerbliche Handlung.
Ich verstehe deine Intension. Aber die Regeln welche die Vorredner genannt haben gelten nun mal für alle.
Egal wie Groß oder klein man ist.
Man kann sich diesen lange entziehen solange man unter dem Radar bleibt.
Aber je länger man dabei ist, desto wichtiger wird es danach zu spielen.
Sprich, du kannst deine Waren anbieten wo und wie immer du willst.
Solange du keinen aufscheuchst dem es nicht gefällt.
Dieses Restrisiko ist eben immer dabei.
Hier wird dir aber keiner seinen Segen geben das es In Ordnung ist so zu handeln.
Verkauf geschenkter Rücksendeware privat oder unternehmerisch?
Re: Verkauf geschenkter Rücksendeware privat oder unternehmerisch?
Der (hoffentlich) steuerlich korrekt hier registrierte Chinese dürfte dir die Sachen noch nicht einmal einfach so schenken, ohne dass dafür Steuern anfallen, mein lieber Herr vom Gesangsverrein. Er müsste den Umsatz zum üblichen Wert besteuern, und du müsstest die Sache als Einkommen versteuern.
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof.
- Wolkenspiel
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Re: Verkauf geschenkter Rücksendeware privat oder unternehmerisch?
Wenn du keine Gewinnabsicht verfolgst, dann spende das Zeug doch an Bedürftige.
Und warum hast du eigentlich keine Umlaute auf deiner Tastatur? Interessiert mich wirklich, es liest sich grauenhaft und ist sehr anstengend. Wie der Rest der Formulierungen übrigens auch, aber das nur nebenbei.
Und warum hast du eigentlich keine Umlaute auf deiner Tastatur? Interessiert mich wirklich, es liest sich grauenhaft und ist sehr anstengend. Wie der Rest der Formulierungen übrigens auch, aber das nur nebenbei.
Re: Verkauf geschenkter Rücksendeware privat oder unternehmerisch?
Man kann es sich auch schönreden.
Mache Wie du denkst und warte was passiert.
Ich verweise auf das Urteil.
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 60555.html
Da gibt es noch viele weitere Urteile von Verkäufern die ihre Plattensammlung auflösen oder Playmobilfiguren oder Sikuautos.
Wenn dich einer auf dem Kiecker hat dann wird’s teuer. Und wer 5x neuwertige Sachen bei EBay verkauft, die niche Haushaltsüblich sind, dann merkt das jemand.
Mache Wie du denkst und warte was passiert.
Ich verweise auf das Urteil.
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 60555.html
Da gibt es noch viele weitere Urteile von Verkäufern die ihre Plattensammlung auflösen oder Playmobilfiguren oder Sikuautos.
Wenn dich einer auf dem Kiecker hat dann wird’s teuer. Und wer 5x neuwertige Sachen bei EBay verkauft, die niche Haushaltsüblich sind, dann merkt das jemand.
Re: Verkauf geschenkter Rücksendeware privat oder unternehmerisch?
Bei uns war das ähnlich.
Ich habe von meinem Chef, damals nach der Lagerbereinigung ,ein ganzen Haufen Material geschenkt bekommen.
Wir haben das dann auch angefangen auf Ebay zu verkaufen. Auf Nachfragen beim Amt für öffentliche Ordnung, haben wir dann ein Schreiben bekommen. Privater Besitz wie zum Beispiel eine Auflösung eines Kinderzimmers usw. ist kein gewerbliches Handeln.
Eine Gewinnerzielungsabsicht entsteht nur dann, wenn man Ware beschafft und diese zum Verkauf anbietet.
Wenn ich das Schreiben noch habe Scanne ich das ein und poste es dann.
Wir wollten aber weitermachen, und haben nach einer Woche ein Gewerbe daraus gemacht.
Ich habe von meinem Chef, damals nach der Lagerbereinigung ,ein ganzen Haufen Material geschenkt bekommen.
Wir haben das dann auch angefangen auf Ebay zu verkaufen. Auf Nachfragen beim Amt für öffentliche Ordnung, haben wir dann ein Schreiben bekommen. Privater Besitz wie zum Beispiel eine Auflösung eines Kinderzimmers usw. ist kein gewerbliches Handeln.
Eine Gewinnerzielungsabsicht entsteht nur dann, wenn man Ware beschafft und diese zum Verkauf anbietet.
Wenn ich das Schreiben noch habe Scanne ich das ein und poste es dann.
Wir wollten aber weitermachen, und haben nach einer Woche ein Gewerbe daraus gemacht.
Re: Verkauf geschenkter Rücksendeware privat oder unternehmerisch?
Merke: FA interessiert Wettbewebsrecht überhaupt nicht!
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
Re: Verkauf geschenkter Rücksendeware privat oder unternehmerisch?
Das weiß ich nicht, ich habe nur geschrieben was ich damals vom Amt bekommen habe.
Re: Verkauf geschenkter Rücksendeware privat oder unternehmerisch?
Sehe es ähnlich wie die anderen.
Mir persönlich würde die ganze Haftungsgeschichte am meisten Sorgen bereiten. Wenn der Schrott in irgend einer Wohnung hochgeht, ein Kind die Schwermetalle ableckt oder daran erstickt, dann haftest erst einmal du dafür. Ich habe in meinem Bekanntenkreis einen Fall bei dem die Haftpflicht (oder war es Produkthaftpflicht?!) mal so richtig geglüht hat. Du kannst dir gar nicht vorstellen was eine Behandlung + angebliche Folgeschäden alles kosten können. Das ist nicht böse gemeint, nur ein guter Rat!
Wenn du deutlich unter normalen Ladenpreise bist, dann hat dich auch sicher schnell ein Mitbewerber auf dem Schirm. Das muss einem Bewusst sein und auf behördliche Post muss man sich eben einstellen.
Mir persönlich würde die ganze Haftungsgeschichte am meisten Sorgen bereiten. Wenn der Schrott in irgend einer Wohnung hochgeht, ein Kind die Schwermetalle ableckt oder daran erstickt, dann haftest erst einmal du dafür. Ich habe in meinem Bekanntenkreis einen Fall bei dem die Haftpflicht (oder war es Produkthaftpflicht?!) mal so richtig geglüht hat. Du kannst dir gar nicht vorstellen was eine Behandlung + angebliche Folgeschäden alles kosten können. Das ist nicht böse gemeint, nur ein guter Rat!
Wenn du deutlich unter normalen Ladenpreise bist, dann hat dich auch sicher schnell ein Mitbewerber auf dem Schirm. Das muss einem Bewusst sein und auf behördliche Post muss man sich eben einstellen.
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Re: Verkauf geschenkter Rücksendeware privat oder unternehmerisch?
fonprofi hat geschrieben: ↑26. Mai 2020 16:10 Man kann es sich auch schönreden.
Mache Wie du denkst und warte was passiert.
Ich verweise auf das Urteil.
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 60555.html
Da gibt es noch viele weitere Urteile von Verkäufern die ihre Plattensammlung auflösen oder Playmobilfiguren oder Sikuautos.
Wenn dich einer auf dem Kiecker hat dann wird’s teuer. Und wer 5x neuwertige Sachen bei EBay verkauft, die niche Haushaltsüblich sind, dann merkt das jemand.
Die Gerichtsurteile sind leider extrem Widerspruechlich zu dem was Wolke da beim "Amt für öffentliche Ordnung" in Erfahrung gebracht hat.Wolke7 hat geschrieben: ↑26. Mai 2020 16:13 Bei uns war das ähnlich.
Ich habe von meinem Chef, damals nach der Lagerbereinigung ,ein ganzen Haufen Material geschenkt bekommen.
Wir haben das dann auch angefangen auf Ebay zu verkaufen. Auf Nachfragen beim Amt für öffentliche Ordnung, haben wir dann ein Schreiben bekommen. Privater Besitz wie zum Beispiel eine Auflösung eines Kinderzimmers usw. ist kein gewerbliches Handeln.
Eine Gewinnerzielungsabsicht entsteht nur dann, wenn man Ware beschafft und diese zum Verkauf anbietet.
Wenn ich das Schreiben noch habe Scanne ich das ein und poste es dann.
Wir wollten aber weitermachen, und haben nach einer Woche ein Gewerbe daraus gemacht.
Das eine unternehmerischer Handel nur bei einer Beschaffung/Schaffung von Ware zum Zwecke des Verkaufs vorliegt, empfinde auch ich als alleinig sinnvolles und voellig ausreichendes Kriterium.
Was das Berliner Gericht im verlinkten Bericht hingegen argumentierte, wird in den Kommentaren dazu im Heise Forum schoen ausfuehrlich von den Beamtenbezahlern beurteilt. Gabe es zu diesem Urteil eine Revision?
Re: Verkauf geschenkter Rücksendeware privat oder unternehmerisch?
Das Amt stellt seine Sichtweise dar. Entscheidend ist das Gerichtsurteil. "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand." Du kannst Glück haben oder Pech. Pick dir gerne das raus, was dir passt, ignoriere den Rest und proboiere es. Über eine Rückmeldung, wie es in 5 Jahren ausgegangen ist, werde ich mich freuen.
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Re: Verkauf geschenkter Rücksendeware privat oder unternehmerisch?
Ganz einfach: Das ist gewerbliche (regelmäßige) Tätigkeit. Definitv.
Der Einkauf ist 0€, da geschenkt.
Der Verkauf ist der ebay Zuschlagspreis bzw. der SofortKaufpreis. Darin ist 7%/19% USt enthalten.
Der Einkauf ist 0€, da geschenkt.
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Re: Verkauf geschenkter Rücksendeware privat oder unternehmerisch?
Muss die Kleinunternehmerregelung vom Steuerpflichtigen beantragt werden?
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Re: Verkauf geschenkter Rücksendeware privat oder unternehmerisch?
Selbstverständlich.
War aber nicht Gegenstand der Diskussion. Ist aber völlig wurscht, USt ist im Preis immer enthalten. Auch bei der Kleinunternehmerregelung.
Nur wird sie in im Falle des §19 auf einer RG nicht ausgewiesen und vom FA nicht erhoben.
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