ja, es gibt wa Neues: ich hab den Plagiator angerufen, und das war eine aufschlussreiche Erfahrung: die im Impressum angegebene Festnetz-Telefonnummer war die von seinen Eltern, und die sagten: neee, der wohnt schon lange nicht mehr hier, der wohnt jetzt in Abcstadt, aber seine Mobilnummer dürfen wir nicht rausgeben. Habe denen dann kurz erklärt, weshalb ich den Sohn sprechen möchte vor Einleitung größerer Maßnahmen.
Keine halbe Stunde später ruft der Sohnemann mich an und tut höchst verwundert, was denn da los sei.
Habs ihm freundlich erklärt und gesagt, ich habe ihm schon vor drei Wohen eine freundliche Mail zu den Urheberrechtsverletzungen geschrieben.
Er behauptet, diese nicht bekommen zu haben, ja, ist schon klar, die Mailadresse steht wie auch seine Telefonnummer im Impressum seines Ebayshops und die Mails landen so sicher auch nur bei Mama und Papa....
Ich werde am WE mal sehen, ob er die Löschungen meiner Texte umgesetzt hat wie versprochen, zugesagt hat ers mir jedenfalls reumütig.
Wenn es dann nicht so ist, warte ich gern noch auf eine qualifizierte Empfehlung zu einem Anwalt für Urheberrechtsfragen, der bei Kosten und Maßnahmen fair ist und Erfahrung auf dem Gebiet hat. Mein erprobte Anwalt lebt leider nicht mehr, und ich folge gern einer Empfehlung, anstatt einfach so einen unbekannten Anwalt zu beauftragen.
Im übrigen zielte meine Frage auch auf deine Lösung ab:
Genauso hab ichs fast immer gemacht, der RA schreibt einen Brief, droht weitere Maßnahmen an und in aller Regel ist es damit erledigt.Mozartkugel hat geschrieben: ↑17. Mär 2020 22:57 Ich würde wetten... ein Brief von deinem Anwalt an die Person und die Sache hat sich erledigt.
Wenn nicht, war es mir immer wichtig, einen Anwalt zu haben, der Augenmaß beweist und nicht gleich das große Verfahren wittert. Wobei ich da durchaus auch schon mal Geld versenkt habe, wenn die Gegner von Sozialhilfe leben und da gar nichts zu holen war, aber das juckt mich nicht, das ist schon ok.
Ich habe schon viele solcher Verfahren gehabt und gewonnen, einmal sogar recht spektakulär gegen einen großen Verlag, der ein teures Kunstbuch hätte einstampfen lassen müssen. Auf dem Titel war ein Foto, für das ich die Rechte besaß, und das der Autor des Buches mal von mir für eine Recheche bekommen hatte. Dumm gelaufen, die Sache hat den Verlag/Autor ca. 10.000 Euro gekostet, und mir ein sehr kommodes Bildhonorar eingebracht im Gegenzug für die Vergabe der Rechte an dem Bild, das Einstampfen der ganzen Auflage wäre sicher deutlich teurer geworden.