nach vielen vielen tausenden Paketen habe ich es mal wieder geschafft 2 Paket Label zu vertauschen. Jetzt im Nachinein, muss ich zugeben, beide Namen sind sehr ähnlich, beide haben unmittelbar nacheinander bestellt. Dummer Zufall in Kombination mit menschlichen Versagen. Natürlich, wie üblich in unserer Gesellschaft, gleich volle Breitseite bekomme.
Das 2. Paket wurde noch nicht zugestellt. Der nette Mensch von oben ist also selber noch nicht direkt betroffen. Ich habe bei DPD in Auftrag gegeben, dass es dringendst nicht zugestellt werden soll. Ob das klappt.....fraglich. Gleichzeitig habe ich den Betroffen kontaktiert und gebeten, das Paket, falls zugestellt wird abzulehnen, falls es beim Nachbarn zugestellt wird, bitte ungeöffnet an mich zurück.Nicht nur, dass ich die xxxx dringend brauche, sondern wurde hier ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung begangen.
Der Lieferschein /Rechnung ist ausgestellt auf xxxx. Ich habe nun unerlaubter Weise seine Anschrift ,sowie E-Mail Adresse.
Ich gehe stark davon aus, dass er im Gegenzug mein Paket erhalten und ebenfalls genannte Daten von mir vorliegen hat.
Da ich selbst Datenschutzbeauftragter bin, möchte ich darauf hinweisen, dass ich Fachkundig im Umgang und Verlust mit Daten und deren Konsequenzen bin...
......Ich möchte dennoch darauf hinweisen, dass ein Datenverlust innerhalb von 72 Stunden an den Datenschutzbeauftragten des Landes gemeldet werden muss.
Desweiteren werden bei Anzeige pro Datensatz mindestens (!) 5000 Euro fällig...
Gleichzeitig habe ich Ihn über das Versehen/Datenpanne informiert und mitgeteilt, dass ein andere Kunden seine Daten und Mailadresse hat. Er hat mir schriftlich versichert, dass es für Ihn überhaupt kein Problem darstellt, Fehler passieren können etc.
Frage: (Sofern die Zustellung des 2. Paketes noch verhindert werden kann). Es gäbe dann nur einen Betroffen, für diesen ist dies überhaupt garkein Problem (liegt schriftlich vor). Der der sich aufregt, ist dann garnicht betroffen. Seine Daten sind nicht in Fremde Hände gelangt. Aber er hat halt die Daten vom anderen....der sich wiederum nicht daran stört. Muss ich dies der Datenschutzstelle des Landes melden und schlafende Hunde wecken? Problem ist, dass diese andere Person davon weiß und ich davon ausgehen muss, dass dieser dies melden kann.
PS: Mein Respekt an Händler mit mehreren Angestellten. Nicht auszudenken, wenn diese mal was falsches ins Paket legen, Aufkleber vertauschen etc und die Mindeststrafe bei 5.000 € pro Datensatz liegt. Da könne ja rein theoretisch täglich mehrfach teure Fehler passieren.