Hi,
so ein vermaledeiter Anwalt vom Außergerichtliche Streitbeilegungsstelle für Verbraucher und Unternehmer e.V.
hat mir eine Rechnung geschickt, nachdem ein Kunde einen Furz quer sitzen hatte.
Ich habe dem Anwalt in der Tat auf eine erste Anfrage geantwortet und schreibe auch in den AGB das ich bei dem Streitbeilegungskram mitmache.
Aber was mir (bis jetzt) nicht klar war, ist das der Anwalt MIR Eine Rechnung schickt....der Kunde hat hier eindeutig Mist gebaut und ich darf 100€ zahlen?
Ernsthaft? Wahrscheinlich kann ich die 100€ auch nicht vom Kunden einfordern oder?
Danke
Christian
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - Kosten?
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Re: Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - Kosten?
Ja, die Kosten bei der Streitbeilegung trägt immer der Unternehmer. Deshalb mach ich auch nicht mit. Was ist das für ein dämliches System wo jeder unzufriedene Kunde dem Händler noch eine reinwürgen kann selbst wenn er Unrecht hat oder es nur um geringwertige Sachen geht?
- fossi
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Re: Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - Kosten?
Warum macht man das?
Onlinehändler sind normalerweise nicht verpflichtet an der Streitbeilegung teilzunehmen, sie müssen nur darüber informieren.
Genau wegen deiner genannten Kosten macht es fast Niemand mit...
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- fossi
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Re: Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - Kosten?
Es gibt keine 10-Mitarbeiter-Regelung in der ODR-Verordnung, also dem OS-Link-Zeugs.
Die Teilnahme bei der OS-Plattform ist für Einzelhändler / Onlinehändler generell freiwillig, nicht verpflichtend.
Verpflichtend ist nur die Information über die Möglichkeit, auch wenn man garnicht daran teilnimmt.
Das VSBG-Zeugs kommt nochmal hinzu, aber auch da gibt es eine Teilnahmepflicht nur für Energieversorger, wenn man durch bestimmte Tarifverträge gebunden, oder gar Vereinsmitglied in einem Schlichtungsverein ist. Als Onlinehändler bist du also raus aus der Nummer, vorausgesetzt du gibst da nicht freiwillig solche Teilnahmen an.
Muss man nicht verstehen, ist aber so. Komplizierter Mist...
Die Teilnahme bei der OS-Plattform ist für Einzelhändler / Onlinehändler generell freiwillig, nicht verpflichtend.
Verpflichtend ist nur die Information über die Möglichkeit, auch wenn man garnicht daran teilnimmt.
Das VSBG-Zeugs kommt nochmal hinzu, aber auch da gibt es eine Teilnahmepflicht nur für Energieversorger, wenn man durch bestimmte Tarifverträge gebunden, oder gar Vereinsmitglied in einem Schlichtungsverein ist. Als Onlinehändler bist du also raus aus der Nummer, vorausgesetzt du gibst da nicht freiwillig solche Teilnahmen an.
Muss man nicht verstehen, ist aber so. Komplizierter Mist...
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Re: Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - Kosten?
Es sind auch grooooße Händler nicht dabei z.B. Mediamarkt Saturn... Warum auch?
https://www.mediamarkt.de/de/shop/Impre ... markt.html
https://www.mediamarkt.de/de/shop/Impre ... markt.html
Re: Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - Kosten?
vs.
ist, denke ich, das Hauptproblem!Aber was mir (bis jetzt) nicht klar war, ...
Keiner weiß, wie's geht, aber alle machen mit! Sei froh, dass es nur ein Hunni ist ...
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Wie war denn das? Empfiehlt nicht der HB die Teilnahme?
Re: Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - Kosten?
Auch wer Kundenorientierung wirklich groß schreibt, kann auf ODR echt verzichten. Mir ist auf Anhieb im Wirtschaftsleben keine Sache bekannt die dämlicher konzipiert wurde als ODR.
Ich glaube dass auch auf Kundenseite exakt niemand darauf wartet.
Egal ob Minihändler oder Konzern, es nehmen nur ganz wenige daran teil. Ich hab schon x-tausende Impressen gesehen, in den paar Fällen in denen eine Teilnahme angekündigt war, hatte ich immer den Verdacht dass das sicherlich ein Versehen des Verkäufers ist
Ich glaube dass auch auf Kundenseite exakt niemand darauf wartet.
Egal ob Minihändler oder Konzern, es nehmen nur ganz wenige daran teil. Ich hab schon x-tausende Impressen gesehen, in den paar Fällen in denen eine Teilnahme angekündigt war, hatte ich immer den Verdacht dass das sicherlich ein Versehen des Verkäufers ist
- fossi
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Re: Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - Kosten?
Nein, deine Vermutung ist falsch.
Habe gerade noch mit dem HB gesprochen und nein, das wäre denen neu. Der HB spricht diesbezüglich keine Empfehlungen aus.
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Re: Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - Kosten?
Danke für diese Infos, hab meine Erklärung gerade auch dahin geändert, dass ich nicht an dem Zirkus teilnehme.
Habe damals die Erklärung -wohl wie fast alle - unwissend, dass die Teinehme nicht verpflichtend ist, auf meiner Seite eingestellt.
Jetzt steht da: "Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen" und gut isses.
Habe damals die Erklärung -wohl wie fast alle - unwissend, dass die Teinehme nicht verpflichtend ist, auf meiner Seite eingestellt.
Jetzt steht da: "Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen" und gut isses.
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Re: Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - Kosten?
Ein einfaches "Wir nehmen an der Online-Streitbeilegung nicht teil." nach dem Pflichthinweis reicht ja schon.
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Re: Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - Kosten?
Muss der Hinweis überhaupt sein?
Oder nimmt man sonst automatisch teil?
Oder nimmt man sonst automatisch teil?
Re: Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - Kosten?
So wie ich es verstanden habe, muss der Shop auf diese Plattform hinweisen, aber nicht an dem Zirkus teilnehmen.
- fossi
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Re: Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - Kosten?
Ja! Hinweis + Info über Teilnahme (oder eben nicht) sind Pflicht.
Man beachte das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/vsbg/__36.html§ 36 VSBG hat geschrieben: (1) Ein Unternehmer, der eine Webseite unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, hat den Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich
1. in Kenntnis zu setzen davon, inwieweit er bereit ist oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen,
2...
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Re: Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - Kosten?
Hallo,
ich habe auch eine Email von "Außergerichtliche Streitbeilegungsstelle für Verbraucher und Unternehmer e.V." erhalten
und das obwohl in meinem Impressum und den AGB steht, dass ich dort nicht teilnehme.
Warum schreiben die mich dennoch an.
Die Forderung der Kundin ist nahweislich unbegründet.
Sehr gerne würde ich darauf antworten und eingehen. Ich befürchte aber, dass dann die Gebühr fällig wird.
Weil in deren Email steht "Wir weisen Sie darauf hin, dass nach dem VSBG/ODR-VO Unternehmen die Kosten des außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens zu tragen haben. Die Kosten des Verfahrens entstehen mit dem Sachvortrag und richten sich nach unserer Kostenordnung."
Wie seht Ihr das?
Was würdet Ihr machen?
A. nicht reagieren
B. darauf eingehen
C. Antwort: Wie Sie unseren AGB entnehmen können sind wir zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. Ich bitte Sie dies zu beachten.
ich habe auch eine Email von "Außergerichtliche Streitbeilegungsstelle für Verbraucher und Unternehmer e.V." erhalten
und das obwohl in meinem Impressum und den AGB steht, dass ich dort nicht teilnehme.
Warum schreiben die mich dennoch an.
Die Forderung der Kundin ist nahweislich unbegründet.
Sehr gerne würde ich darauf antworten und eingehen. Ich befürchte aber, dass dann die Gebühr fällig wird.
Weil in deren Email steht "Wir weisen Sie darauf hin, dass nach dem VSBG/ODR-VO Unternehmen die Kosten des außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens zu tragen haben. Die Kosten des Verfahrens entstehen mit dem Sachvortrag und richten sich nach unserer Kostenordnung."
Wie seht Ihr das?
Was würdet Ihr machen?
A. nicht reagieren
B. darauf eingehen
C. Antwort: Wie Sie unseren AGB entnehmen können sind wir zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. Ich bitte Sie dies zu beachten.
- martin_the_joiner
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Re: Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - Kosten?
Ich hatte das mal 2018.
Nachdem ich nicht darauf reagiert hatte, wurde die Beschwerde nach 1 Monat automatisch geschlossen.
Nachdem ich nicht darauf reagiert hatte, wurde die Beschwerde nach 1 Monat automatisch geschlossen.
- fossi
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Re: Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - Kosten?
Ich würde Option C nehmen. Kurze Antwortmail mit Hinweis auf Nichtteilnahme und das Thema ist erledigt.
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