Macht man so etwas nur um ein Jahr ein höheres Elterngeld zu bekommen ?
Interesse am Arbeitsplatz besteht offensichtlich nicht. Ich denke auch nicht, daß sie diesen je antreten wird. Da wird sie wohl eher mehrmals schwanger und trägt zur Rettung des Rentensystems bei
Mutterschutz
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Re: Mutterschutz
Mal ganz kätzerisch gefragt:Roemer hat geschrieben: ↑27. Aug 2019 11:27 Macht man so etwas nur um ein Jahr ein höheres Elterngeld zu bekommen ?
Interesse am Arbeitsplatz besteht offensichtlich nicht. Ich denke auch nicht, daß sie diesen je antreten wird. Da wird sie wohl eher mehrmals schwanger und trägt zur Rettung des Rentensystems bei
Wissen wir, dass sie kein Interesse am Arbeitsplatz hat?
Oder wollte sie sich einfach nur schon einen Arbeitsplatz für nach der Elternzeit reservieren?
Hätte sie keinen guten Eindruck gemacht, so hätte Wolkenspiel sie ja denke ich auch nicht angestellt.....
Re: Mutterschutz
Unfassbar ist für mich in erster Linie die Rechtslage bezogen auf die Probezeit, alles andere kann man ja noch akzeptieren.
Re: Mutterschutz
ja neee, is klaaar ..... die freut sich bestimmt schon riesig auf das tolle Arbeitsklima mit der ChefinMal ganz kätzerisch gefragt:
Wissen wir, dass sie kein Interesse am Arbeitsplatz hat?
Oder wollte sie sich einfach nur schon einen Arbeitsplatz für nach der Elternzeit reservieren?
Hätte sie keinen guten Eindruck gemacht, so hätte Wolkenspiel sie ja denke ich auch nicht angestellt.....
- H.Bothur
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Re: Mutterschutz
Die Probezeit kann im beiderseitigen Einverständnis einmalig verlängert werden - allerdings ist das natürlich gerade in solchen Fällen wie diesen fraglich ob ein AN das macht.
Einen Ansatz gäbe es wenn man ein Kleinbetrieb ist und der Kündigungsschutz ausserhalb der Schwangerschaft gar nicht gilt.
Hans
Einen Ansatz gäbe es wenn man ein Kleinbetrieb ist und der Kündigungsschutz ausserhalb der Schwangerschaft gar nicht gilt.
Hans
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Re: Mutterschutz
Deshalb (unter anderem, natürlich) gibt er hier bei neuen MA fast nur noch Zeitverträge. Da hat man wenn man es so nennen möchte eine etwas längere Probezeit und kann diejenigen etwas länger kennenlernen.
Unglaublich, aber wird natürlich von seiten des Staates noch unterstützt. Und dann gleichzeitig beschweren das es Arbeitgeber gibt die jüngeren Damen ggü. Vorbehalte haben.
Unglaublich, aber wird natürlich von seiten des Staates noch unterstützt. Und dann gleichzeitig beschweren das es Arbeitgeber gibt die jüngeren Damen ggü. Vorbehalte haben.
Re: Mutterschutz
Die Probezeit kann m.W. selbst bei Einvernehmen nur verlängert werden, wenn sie ursprünglich weniger als 6 Monate betragen sollte, und dann maximal auf 6 Monate. Eine Verlängerung über die maximale Dauer von 6 Monaten hinaus ist nicht möglich.
Filmtipp am Rande: Doku "American Factory" auf Netflix. Chinesen übernehmen in den USA eine Fabrik. US-Mitarbeiter machen auf Gewerkschaft, Chinesen verlangen motivierte Arbeit "rund um die Uhr" wie in China.
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Re: Mutterschutz
In der Praxis hilft hier nur bei solchen "Risikokandidatinnen" (gemein, aber es ist einfach so) den Bewerbungsprozess detaillierter / ausführlicher zu gestalten. Ggf. halt einfach auch mal 1-2 Probetage zu vereinbaren.Mir geht es jetzt nur darum, dass ich ihre Arbeitsqualität nicht mehr beurteilen darf, um daraus Schlüsse zu ziehen, ob sie überhaupt geeignet ist. DAS ist das, was mich an dieser Situation am meisten ärgert.
Ich halte die Regelung aus AG-Sicht zwar auch für hart, aber letztlich ist es, nach meiner Auffassung, das geringere Übel. Schwangere hätten in der Praxis sonst keine Chance, einen neuen Arbeitgeber zu finden. Und das kann aus gesellschaftlicher Sicht einfach nicht im Sinne des Erfinders sein. Da die meisten Arbeitgeber eine Schwangere im Zweifelsfall nicht einzustellen würden, "müssen" die "Betroffenen" hier taktieren - es bleibt Ihnen letztlich nichts anders übrig.
Die (einseitige) Verlängerung der Probezeit auf maximal sechs Monate ist grundsätzlich möglich. Wie sich das im Mutterschutz verhält: keine Ahnung. Letztlich kannst du aber spätestens dann nichts mehr machen, wenn deine Kandidatin nach dem Mutterschutz in Elternzeit geht- logischerweise mindestens für die dann noch fehlenden ca. 3 Monate. Danach wäre sie dann "sicher".
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Re: Mutterschutz
Der letzte Satz passt gut zu der Doku:
https://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets ... 84798.html
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- fossi
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Re: Mutterschutz
Ich sag nur "Fußmassage", dann isse schneller fertig!!
(Insider aus Düsseldorf...)
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Re: Mutterschutz
Ist da eigentlich irgendwas raus gekommen?Wolkenspiel hat geschrieben: ↑26. Aug 2019 22:21 Ich habe hier den Fall, dass sich jemand bei mir beworben hat, ich ihr einen Arbeitsvertrag gegeben habe und sie mir nun eröffnet, dass sie schon in der 21. SSW ist. Na gut, reingefallen. Das Arbeitsverhältnis beginnt am 1.9.
- Wolkenspiel
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Re: Mutterschutz
Was heißt rausgekommen. Die ist zu Hause und ist halt jetzt bei mir angestellt und kassiert das Gehalt, was ich zum Glück von der KK erstattet bekomme. Ich habe ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen und dann schaun wir mal, was im Februar passiert, wenn der Mutterschutz rum ist. Dann wird sie wohl Elterngeld beantragen. Ich glaube nicht, dass ich die in den nächsten Jahren zu sehen bekomme.
Re: Mutterschutz
Macht ihr keine Weihnachtsfeier... ?Wolkenspiel hat geschrieben: ↑16. Okt 2019 17:29 Ich glaube nicht, dass ich die in den nächsten Jahren zu sehen bekomme.
- H.Bothur
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Re: Mutterschutz
Grins --- ich bin ja nicht Wolkenspiel, aber ich glaube DAS würde ihr noch fehlenEhrengast hat geschrieben: ↑16. Okt 2019 23:13Macht ihr keine Weihnachtsfeier... ?Wolkenspiel hat geschrieben: ↑16. Okt 2019 17:29 Ich glaube nicht, dass ich die in den nächsten Jahren zu sehen bekomme.
Gruss
Hans
Re: Mutterschutz
Das Nicht-Einladen zur Weihnachtsfeuer würde wohl vermutlich eine Diskriminierung darstellen und zum Verlust der steuerlichen Abzugsfähigkeit führen....
- Wolkenspiel
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Re: Mutterschutz
In der Tat gibt es keine Weihnachtsfeier. Die MA konnten wählen zwischen Sommerfest oder Weihnachtsfeier. Und Sommerfest ist einfach cooler.
Zuletzt geändert von Wolkenspiel am 17. Okt 2019 09:09, insgesamt 1-mal geändert.
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