Da hat es mal wieder einen scheinbar privaten eBay-Verkäufer erwischt.
Scheinbar war der Keller ziemlich voll...
https://www.bild.de/news/leserreporter/ ... .bild.html
Auflösung einer privaten Whiskysammlung = gewerblicher Handel = Abmahnkosten 1358.-€
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Re: Auflösung einer privaten Whiskysammlung = gewerblicher Handel = Abmahnkosten 1358.-€
Ist für mich weiterhin nicht nachvollziebar bei "echten" privaten angesammelten Sachen.fossi hat geschrieben: ↑19. Aug 2019 12:22 Da hat es mal wieder einen scheinbar privaten eBay-Verkäufer erwischt.
Scheinbar war der Keller ziemlich voll...
https://www.bild.de/news/leserreporter/ ... .bild.html
Hätte er seine Sammlung als Posten verkauft hätte er wohl keine Abmahnung bekommen?
Wenn ich die private Eisenbahnmodellsammlung als Konvolut verkaufe ist es "privat", wenn ich aber alle Waggons und Locks einzeln einstelle dann ist es "gewerblich"?
Verstehe ich echt nicht.
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Re: Auflösung einer privaten Whiskysammlung = gewerblicher Handel = Abmahnkosten 1358.-€
Die Frage ist halt, ob hier eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Bei den Whiskeys kann ich mir gut vorstellen, dass da einige teurer verkauft werden, als sie gekauft wurden. Bei Modelleisenbahnen wird das eher selten der Fall sein.
Euer Gärtner Michael
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Re: Auflösung einer privaten Whiskysammlung = gewerblicher Handel = Abmahnkosten 1358.-€
Das Problem ist die "Gewinnerzielungsabsicht".
Wer massenhaft Neuware einstellt, zudem mehrfach hintereinander gleichartige Artikel, der möchte ja soviel wie möglich da rausschlagen.
Hier waren es bisher 300 Verkäufe und gerade mit Dingen wie seltenen Whiskys, wo der Wert über Jahre gestiegen ist, kommt man schnell auf die gewerbliche Schiene.
Irgendwo muss der Gesetzgeber schließlich Grenzen ziehen.
Wenn ich mir "privat" 100 Tannenbäume in den Garten stelle und die Jahre später teurer als Weihnachtsbaum verkaufe, dann fallen dafür ebenso Steuern etc. an.
Wie immer kommt es aber auf den Einzelfall an.
Die Gerichte haben bei Sammlungsauflösungen ja schon mehrfach geurteilt: mal für und mal gegen den "Privatverkäufer".
Wer massenhaft Neuware einstellt, zudem mehrfach hintereinander gleichartige Artikel, der möchte ja soviel wie möglich da rausschlagen.
Hier waren es bisher 300 Verkäufe und gerade mit Dingen wie seltenen Whiskys, wo der Wert über Jahre gestiegen ist, kommt man schnell auf die gewerbliche Schiene.
Irgendwo muss der Gesetzgeber schließlich Grenzen ziehen.
Wenn ich mir "privat" 100 Tannenbäume in den Garten stelle und die Jahre später teurer als Weihnachtsbaum verkaufe, dann fallen dafür ebenso Steuern etc. an.
Wie immer kommt es aber auf den Einzelfall an.
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Re: Auflösung einer privaten Whiskysammlung = gewerblicher Handel = Abmahnkosten 1358.-€
Gewinnerziehlungsabsicht beim Kauf oder beim Verkauf?
Ich denke mal, dass jeder egal ob 1 Stück "privat" oder 100 Stück beim VERKAUF eine Gewinnerziehlungsabsicht hat, was aber für mich auch bei "privat" vollkommen ok ist.
Wäre dann aber halt ja definitiv nicht privat gewesen. Jemanden mit "Tannenbaumsammlung" habe ich jedenfalls nocht nicht kennengelernt.
Halte ich für kein gutes Beispiel.
Und das ist halt sch.... wenn man es immer mal so und mal so gesehen wird.
Re: Auflösung einer privaten Whiskysammlung = gewerblicher Handel = Abmahnkosten 1358.-€
Ich denke schon, dass es darauf ankommt... denn ich verkaufe auch was privat und möchte so viel wie möglich dafür haben, ABER es ist doch zu 99% Wertverlust, man gewinnt eigentlich nie, ausser ich habe etwas kostenlos erhalten und verkaufe es dann, egal zu welchem Preis. Ich sehe da auch einen kleinen Unterschied.
Wenn der damit so viel Geld erwirtschaftet und dann auch keine Steuern zahlt, dann muss man eben 1350 Euro für 'ne Abmahnung zahlen, ist vielleicht echt blöd, aber ich kaufe privat etwas Gold, verkaufe es dann später mit Gewinn und muss doch da auch für zahlen, oder sehe ich das falsch? Nur weil das dann geregel, sofort an den Fiskus geht, ist es nicht mehr so schlimm?!
Wenn der Abmahnen das rechtens macht, gewinnt der ja auch nichts damit, vor allem wenn es ein Privat Verkäufer ist, da die Unterlassungserklärung ja nicht viel bringt und die 1350 Euro bekommt der Anwalt. Also eigentlich nur Aufwand.
Re: Auflösung einer privaten Whiskysammlung = gewerblicher Handel = Abmahnkosten 1358.-€
Wenn ich mir jetzt ein Haus kaufe, dieses nach Ablauf der Spekulationsfrist verkaufe, brauch ich die Wertsteigerung auch nicht versteuern, richtig?
Sehe daher also nicht unbedingt ein Problem bei der Whiskysammlung. Wie man aber sieht: Heute muss man immer aufpassen, was man so macht.
Sehe daher also nicht unbedingt ein Problem bei der Whiskysammlung. Wie man aber sieht: Heute muss man immer aufpassen, was man so macht.
Re: Auflösung einer privaten Whiskysammlung = gewerblicher Handel = Abmahnkosten 1358.-€
Ich frage mich nur, ob der überhaupt einen wirklichen Gewinn erzielt hat?! Denn richtig gute Whiskys zum sammeln können da eigentlich nicht dabei gewesen sein, bzw. vllcht nur ein paar wenige.
Re: Auflösung einer privaten Whiskysammlung = gewerblicher Handel = Abmahnkosten 1358.-€
Es kommt auf die Regelmäßigkeit drauf an. Im obigen Beispiel mit dem Haus wäre der Verkauf wieder steuerpflichtig, wenn mehrere Häuser zeitnah verkauft werden. Dann wird der Verkauf als gewerbliches Handeln gewertet, weswegen es die Steuerfreiheit dann sowieso nicht mehr gibt. Das Finanzamt sieht bei Immobilien gewerbliches Handeln, wenn innerhalb von 5 Jahren mehr als 3 Immobilien verkauft werden, egal wie lange die im Besitz waren.
Man kann z.B. relativ leicht beim Immobilienverkauf in die Steuerpflicht rutschen. Beispielsweise wenn man bei einer Scheidung mehr als 3 Eigentumswohnungen verkaufen muss oder die Bank die Auflösung von Kreditsicherheiten fordert.
Man kann z.B. relativ leicht beim Immobilienverkauf in die Steuerpflicht rutschen. Beispielsweise wenn man bei einer Scheidung mehr als 3 Eigentumswohnungen verkaufen muss oder die Bank die Auflösung von Kreditsicherheiten fordert.
Re: Auflösung einer privaten Whiskysammlung = gewerblicher Handel = Abmahnkosten 1358.-€
jetzt wirds spannend, ich hab nämlich vor, meine private vodka sammlung aufzulösen.
gewinnerzielung kann ich mal ausschliessen. die dinger sind ziemlich stabil im preis.
aber jetzt die frage: wenn ich mit dem verkauf insgesamt einen verlust erziele, darf ich das ja auch nicht von meiner bemessungsgrundlage der einkommensteuer abziehen?
weil: wenn dem herrn walter schon gewerbliches handeln unterstellt wird, dann darf er ja alles an kosten (ek, ebay, usw...) ja abziehen.
auf jeden fall werd ich meine sammlung stück für stück auflösen, schön im kleinen rahmen.
gewinnerzielung kann ich mal ausschliessen. die dinger sind ziemlich stabil im preis.
aber jetzt die frage: wenn ich mit dem verkauf insgesamt einen verlust erziele, darf ich das ja auch nicht von meiner bemessungsgrundlage der einkommensteuer abziehen?
weil: wenn dem herrn walter schon gewerbliches handeln unterstellt wird, dann darf er ja alles an kosten (ek, ebay, usw...) ja abziehen.
auf jeden fall werd ich meine sammlung stück für stück auflösen, schön im kleinen rahmen.
Re: Auflösung einer privaten Whiskysammlung = gewerblicher Handel = Abmahnkosten 1358.-€
Muss aber auch nicht unterschieden werden:
- "steuerrechtliche Gewerblichkeit" also ob das Finanzamt was bekommt oder nicht
- "wettbewerbsrechtliche Gewerblichkeit": also ob man Impressum, Widerrufsrecht, etc haben muss
- "steuerrechtliche Gewerblichkeit" also ob das Finanzamt was bekommt oder nicht
- "wettbewerbsrechtliche Gewerblichkeit": also ob man Impressum, Widerrufsrecht, etc haben muss
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