Der Kunde hat seinen teilweisen Widerruf fristgemäß erklärt und der Kunde hat die Sendung fristgemäß abgesendet. Das Hermes dann paar Monate zur Zustellung braucht, steht auf einem anderem Stern. Letzendlich wurde die Sendung aber versucht an deine korrekte Rücksendeadresse zuzustellen. Du hast die Annahme verweigert.
Das verlierst du mit ziemlicher Sicherheit vor jedem Gericht, da die Richter grundsätzlich tendenziell geneigt sind verbraucherfreundlich zu urteilen.
Ich verstehe dein Rumgekaspere sowieso nicht. Wenn bei einer wichtigen Lieferantenlieferung die Sendung im Paketshop landet weil ihr gerade außer Haus seid oder der Fall noch ähnlicher der Azubi beim Lieferanten versehentlich die nächstgelegene Paketshopadrese angibt, anstatt eurer Lieferadresse. In beiden Fällen würdet ihr die Lieferung sicherlich im Paketshop abholen. Bei einer Kundenrücksendung kaspert ihr aber so rum!?
So oder so ähnlich wird evtl. auch der Richter argumentieren. Richter sind selbst auch Verbraucher und keine Unternehmer, sogesehen ist einfach die Grundeinstellung tendenziell eher auf Verbraucherseite.
Solche "Probleme" (die eigentlich keine wirklichen Probleme sind) gehören im Onlinehandel einfach dazu, wenn du nicht bereit bist mit solchen Problemen umzugehen, dann bist du im Onlinehandel falsch.
Bei solchen Rumkasper-Vorgehensweisen wie deiner fühlen sich die EU-Bürokraten und Verbraucherschutzverbände nur bestätigt in ihrem Bestreben nach immer unternehmerfeindlichen Regelungen. Weil es eben doch die "schwarzen" Schafe wie euch gibt, die aus eigenem Ermessen keine kundenfreundliche Lösungen anbieten.
Gerade in dem Fall wo der Kunde selbst die Rücksendekosten trägt ist es doch ein Klacks die Sendung im Paketshop abzuholen, schließlich erwarten wir Onlinehändler das Gleiche auch von unseren Kunden, wenn die Sendungen im Paketshop landen. Egal ob der Kunde nun wirklich nicht zuhause war oder der Paketbote einfach zu faul war zu klingeln oder ohne Zustellversuch einfach im Paketshop abgeliefert hat.
Ich bin froh über jeden Kunden der seine direkt in den Paketshop fehlgeleitete Sendung abholt und dementsprechend sollten wir Versender uns bei Rücksendungen genauso verhalten.
Wenn jeder Kunde bei dem die Sendung ohne Zustellversuch direkt im Paketshop landet, die gleiche Rumkasperei starten würde wie ihr, von wegen Zustelladresse war unsere Privatadresse und nicht der Paketshop, dann gute Nacht.
Versandhandel funktioniert nur, wenn auf beiden Seiten Versender und Empfänger zu einem Großteil an unkomplizierten Lösungen interessiert sind.