Zum ersten Absatz: In der praktischen Konsequenz schon. Denn juristisch nicht angreifbare Abmahnung, die auch im eventuellen weiteren Verfahren Bestand haben, kann ein Laie nicht wirklich aussprechen.RA Peter Kraus hat geschrieben: ↑19. Mai 2019 09:52 Im Übrigen ist es aber nicht richtig, dass "sofort druff mit einstweiliger Verfügung" die logische Entwicklung wäre, wenn man nur die Kostenerstattungspflicht abschaffen würde.
Und wenn ich dem Rest Ihrer Argumentation richtigerweise eine Kritik am Institut "einstweilige Verfügung ohne Anhörung des Gegners" entnehme (?), dann bin ich da ebenfalls voll bei Ihnen.
Allerdings spricht man den bösen Juristen zu viel Macht zu, wenn man sie als treibende Kraft hinter allen Fehlentwicklungen sieht. Die Bemutterung durch den Gesetzgeber rührt aus merkwürdigen politischen Ansichten her. Und für Anwälte hat die Medaille auch zwei Seiten. Zunächst ärgert man sich über die kleinteiligen und meist schlecht gemachten Regelungen. Die Freude über den zusätzlichen Arbeitsanfall wird da oft nur als Trost mit einem resignierten Schulterzucken geäußert.
Zum zweiten Absatz: Das sehe ich so, ja. Allerdings sehe ich auch, dass diese Praxis auch ein notwendiges (und auch bequemes) Übel auf Seite der Richter ist um der Arbeitsbelastung Herr zu werden. Im übrigen habe ich durchaus die Erfahrung gemacht, dass es da solche und solche gibt - die einen winken durch, die anderen setzen sich auch ohne Verhandlung intensiv mit Anschuldigungen auseinander und zwingen den Abmahner durchaus zur intensiven Argumentation - mit dem Nebeneffekt, dass dieser auf seinem Kostenrisiko sitzen bleiben würde, wenn das Ganze nicht zur EV kommt.
Zum dritten Absatz: Jurist ist nicht als Synonym für Anwalt gemeint. Richter, die sich praxisfremde Urteile ausdenken sind genauso Juristen wie Ministerialbeamte, die praxisfremde Regelungen erstellen. Anwälte sind dann nur die letzten in der Nahrungskette, die am Schluss dran verdienen. Wer jetzt auf die Idee kommt, dass das Ganze ein schönes, in sich geschlossenes System ist, bei jeder der beteiligten Juristen Geld auf Kosten von Nicht-Juristen verdient, liegt unter Umständen gar nicht so falsch. Was ja aber nicht bedeutet, dass die Regelungen und Urteile per se falsch sind. Es ist nur inflationär.