Hallo liebe Community,
ich habe eine Kundin, die eine Ware (Meterware zugeschnitten auf Kundenbestellung) einfach mit einem Widerrufsformular an uns zurückgeschickt hat.
Bei uns im Shop + in jeder Artikelbeschreibung steht, dass zugeschnittenen Ware von der Rücknahme ausgeschlossen ist, andere Ware, die als Stück verkauft wird ist es jedoch nicht. Auch hat sie unsere AGB/ Widerrufsbelehrung erhalten, diese werden immer automatisch mit jeder Bestellung an den Kunden geschickt. Dort steht auch, dass zugeschnittene Ware vom Widerruf ausgeschlossen ist.
So nun hat sie uns eben die Ware zurückgeschickt, die wir aber nicht akzeptieren.
Gibt es hier etwas, was wir beachten müssen?
Wie läuft es mit der Rückabwicklung ab. Müssen wir jetzt die Versandkosten übernehmen oder muss ich der Kundin eine Email schreiben, dass diese Ware von der Rücknahme ausgeschlossen ist und sobald sie die Versandkosten an uns überwiesen hat, geht diese wieder an sie raus?
Würde mich über eine Rückmeldung sehr freuen.
Danke
Kunde schickt Ware zurück, die vom Widerruf ausgeschlossen ist
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Re: Kunde schickt Ware zurück, die vom Widerruf ausgeschlossen ist
Jenachdem was genau ihr verkauft, dass ihr das Widerrufsrecht überhaupt nicht ausschließen dürft. Nur weil ihr es 5 mal schreibt wird es nicht legal.Gibt es hier etwas, was wir beachten müssen?
Versuchen kannst du es natürlich, aber gerate da mal an den Kunden der sich auskennt. Grundsätzlich hast du recht: sagen das Ware vom Widerruf ausgeschlossen ist, Ware wird zurück versendet sobald Versandkosten dafür auf dem Konto ist oder Ware abgeholt wird, bis dahin einlagern.
Re: Kunde schickt Ware zurück, die vom Widerruf ausgeschlossen ist
wir verkaufen Stoffe, die auf Kundenbestellung zugeschnitten werden
Widerruf schließen wir komplett nicht aus. Sollte die Ware falsch geliefert worden oder beschädigt sein, darf der Kunde natürlich widerrufen
Nur wegen Nichtgefallen schließen wir den Widerruf bei zugeschnittenen Stoffen/ Borten eben aus.
Widerruf schließen wir komplett nicht aus. Sollte die Ware falsch geliefert worden oder beschädigt sein, darf der Kunde natürlich widerrufen
Nur wegen Nichtgefallen schließen wir den Widerruf bei zugeschnittenen Stoffen/ Borten eben aus.
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Re: Kunde schickt Ware zurück, die vom Widerruf ausgeschlossen ist
Und da ist dann halt die Frage ob das Schnitte sind die sehr außergewöhnlich sind oder die du öfter verkaufst. Bei ersterem kannst du es ggf ausschließen - bei zweiterem nicht.
edit:
https://www.it-recht-kanzlei.de/ausnahm ... schnitt_28
Hier wird das ganze mehr oder weniger erklärt mit Beispielen.
Re: Kunde schickt Ware zurück, die vom Widerruf ausgeschlossen ist
Mal rein Interessehalber. Wenn eine Bestellung widerrufen wird über 2m x 1m Stoff, ist normalerweise ausgeschlossen, oder müsste man zurücknehmen, weil man könnte ja noch kleinere Stücke draus schneiden?miezekatze hat geschrieben: ↑7. Mai 2019 13:14
Und da ist dann halt die Frage ob das Schnitte sind die sehr außergewöhnlich sind oder die du öfter verkaufst. Bei ersterem kannst du es ggf ausschließen - bei zweiterem nicht.
- fossi
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Re: Kunde schickt Ware zurück, die vom Widerruf ausgeschlossen ist
Das Widerrufsrecht ist bei Zuschnittware nicht pauschal ausschließbar!
Nur weil es auf eine gewisse Länge abgeschnitten wurde, besteht noch lange kein Recht auf Rücknahmeverweigerung.
Dazu gibt es bereits diverse Rechtsprechungen.
Insofern also keine wirkliche Anfertigung nach Kundenspezfikation gab, z.B. durch Bestickung / Einfärben / spezielle Umbauten etc., hat der Kunde Recht und darf die Sachen im Zuge eines Widerrufes zurückgeben.
In dem Fall sind regulär der Kaufpreis (inkl. Hinversand) und je nach verwendeter WRB die Rückversandkosten zu erstatten.
Nur weil es auf eine gewisse Länge abgeschnitten wurde, besteht noch lange kein Recht auf Rücknahmeverweigerung.
Dazu gibt es bereits diverse Rechtsprechungen.
Insofern also keine wirkliche Anfertigung nach Kundenspezfikation gab, z.B. durch Bestickung / Einfärben / spezielle Umbauten etc., hat der Kunde Recht und darf die Sachen im Zuge eines Widerrufes zurückgeben.
In dem Fall sind regulär der Kaufpreis (inkl. Hinversand) und je nach verwendeter WRB die Rückversandkosten zu erstatten.
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Re: Kunde schickt Ware zurück, die vom Widerruf ausgeschlossen ist
Ohh, das ist nett
Viele Grüße,
Christian
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Re: Kunde schickt Ware zurück, die vom Widerruf ausgeschlossen ist
siehe mein edit: Die Frage ist ob du es noch verkaufen kannst ohne Einbußen (wirtschaftliche Nachteile) oder noch benutzen kannst. Bei so einfachen Schnitten sollte das gegeben sein. Deshalb kann die Frage nur der TE, ein Anwalt oder ggf ein Gericht entscheiden.
Aber bei einem 2x1m Stoff sehe ich keine Chance den effektiv auszuschließen
Re: Kunde schickt Ware zurück, die vom Widerruf ausgeschlossen ist
wenn die Stoffe nicht in vollen Metern verkauft werden sondern z.b. in 10cm angeboten werden, sehe ich es persönlich schon als "kundenspezifisch" an. Ich kenne es selber aus allen Stoffländen/ Onlineshops dass zugeschnittene Ware (egal ob Stoff, Metal, Kunststoff, Holz etc.) von der Rücknahme ausgeschlossen ist.
Also wenn der Kunde 1,2m bestellt ist es meiner Meinung nach Kundenspezifisch oder verstehe ich es falsch?
Ich wäre auch über eine konstruktive Kritik/ Hilfestellung ohne Ironie @Investor sehr dankbar. Jeder stand mal am Anfang auch du! Ich sehe dieses Forum als einen Ort wo es etwas "gehobener" zugeht, als in jedem sonstigen Forum. Ich hoffe ich täusche mich jetzt nicht in meiner Annahme.
Also wenn der Kunde 1,2m bestellt ist es meiner Meinung nach Kundenspezifisch oder verstehe ich es falsch?
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Re: Kunde schickt Ware zurück, die vom Widerruf ausgeschlossen ist
Ich kann verstehen, dass Du nicht diese Art Antwort haben wolltest, sondern eine andere, die Du Dir erwartet hast. Aber hänge nicht die Überbringer der schlechten Nachrichten. Nur etwas von einer Meterware abschneiden, ist keine kundenspezifische Bearbeitung eines Artikels. Es ist nicht vom Widerrufsrecht ausschliessbar.
- fossi
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Re: Kunde schickt Ware zurück, die vom Widerruf ausgeschlossen ist
Das kann man nicht vergleichen.
Ein Stoffladen ist kein Versandhandel. Die müssen generell keine Artikel zurücknehmen und haben mit dem Widerrufsrecht nichts zu tun.
Ein Abschneiden von Meterware ist ebenso keine individuelle Kundenanfertigung und der Artikel, wenn es nicht gerade 10cm sind, wieder verkaufbar.
Entsprechende Rechtssprechung findest du auf mehreren Netzquellen.
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Re: Kunde schickt Ware zurück, die vom Widerruf ausgeschlossen ist
Und grundsätzlich gilt natürlich immer wo kein Kläger da kein Richter. Ich glaube fast jeder arbeitet nicht komplett 100% legal in allen Bereichen. Man sollte aber das Risiko kennen und ggf die Konsequenzen.
Auch "aber alle machen es so" macht Dinge nicht rechtskonformer.
Wir teilen dir die Rechtslage mit - was du daraus machst und/oder wie du handelst ist deine eigene unternehmerische Entscheidung.
Wie gesagt du kannst den Widerruf ablehnen und Versandkosten für die Ware fordern oder einlagern. Wenn der Kunde die Rechtslage nicht kennt (was wahrscheinlich ist) kommst du damit durch. Wenn doch dann solltest du dir überlegen nachzugeben weil wenn der Kunde es will gewinnt er.
Auch "aber alle machen es so" macht Dinge nicht rechtskonformer.
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Wie gesagt du kannst den Widerruf ablehnen und Versandkosten für die Ware fordern oder einlagern. Wenn der Kunde die Rechtslage nicht kennt (was wahrscheinlich ist) kommst du damit durch. Wenn doch dann solltest du dir überlegen nachzugeben weil wenn der Kunde es will gewinnt er.
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Re: Kunde schickt Ware zurück, die vom Widerruf ausgeschlossen ist
Also ich würde sagen, erstatten, Augen zu und durch, und weiterarbeiten.
Eins geht noch, Wenn er die Rücknahmefrist von 14 Tagen oder 1 Monat
(entsprechend deiner AGB) überschritten hat, kann man sich doch weigern.
Eins geht noch, Wenn er die Rücknahmefrist von 14 Tagen oder 1 Monat
(entsprechend deiner AGB) überschritten hat, kann man sich doch weigern.
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