Wichtig ist doch, ob jetzt die neuen passiven Endgeräte oder Geräte der Kategorien alter Art, wer die Geräte erstmalig in der EU in den Verkehr gebracht hat und ob dieser in den entsprechenden Ländern als Hersteller (zu denen per Definition auch die Importeure gelten, wenn Sie das Produkt erstmalig in die EU eingeführt haben) registriert ist, wo diese Produkte angeboten werden.
Wenn du die "Geräte" also bei einem deutschen Hersteller( bzw. Händler als Importeur) kaufst und dieser seinen Pflichten nach ElektroG nachkommt (was du ja in dem öffentlich einsehbaren Verzeichnis der Hersteller/Marken bei der Stiftung EAR überprüfen kannst), dann musst du die Geräte natürlich nicht erneut registrieren.
Kommt dieser aber nicht seinen Pflichten nach, dann wirst du plötzlich zum Hersteller mit allen Rechten und Pflichten. D.h. es kann enorm wichtig sein, die Registrierung seiner Lieferanten regelmäßig zu überprüfen, weil es sonst u.U. für dich teuer werden kann.
Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig
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Re: Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig
Hallo, ich biete gerade kleine Elektrogeräte an (kleiner als 50cm). Den Lieferant habe ich bei EAR gefunden. Da stehen aber keine einzelne Geräte vermeldet. Reicht es, dass der generell bei ear angemeldet ist?
Und muss ich in den AGB noch einen Hinwies schreiben wegen Rücknahme Altgeräte etc? Was?
VG
Miranda
Und muss ich in den AGB noch einen Hinwies schreiben wegen Rücknahme Altgeräte etc? Was?
VG
Miranda
Re: Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig
Nicht das einzelne Gerät, aber die Marke muß dort in der passenden Kategorie hinterlegt sein.
Re: Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig
OK, dann passt der Teil zumindest.
Fehlt mir nur noch Info, ob ICH in MEINE AGB noch einen Hinweis schreiben muss wegen Rücknahme Altgeräte etc. und was denn.
Weiss das hier auch jemand?
VG, Miranda
Fehlt mir nur noch Info, ob ICH in MEINE AGB noch einen Hinweis schreiben muss wegen Rücknahme Altgeräte etc. und was denn.
Weiss das hier auch jemand?
VG, Miranda
Re: Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig
Beim Verpackungsgesetz ist es ja auch so. Kartons die als Retoure wieder zurückkommen müssen trotzdem lizensiert werden. Auch wenn man den gebrauchten Karton selber entsorgt oder wiederverwendet. Geht am Ende wieder nur um Gebührenmaximierung.
Re: Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig
Wurde mir auf Nachfrage per eMail so mitgeteilt.
Re: Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig
Ich glaube nicht das ich einen Karton lizensieren muss wenn ich ihn zurückbekomme und selber entsorge bzw weiterverwende.
Denn eine Lizensierung ist nur nötig wenn der Karton erstmalig in den Verkehr gebracht wird.
Wenn er zurückkommt dann ist Essig mit Verkehr.
Kartonentsorgung ist bei uns Kostenfrei, deswegen keine Kosten. Auch Kartons die Exportiert werden, müssen in DE nicht lizensiert werden, ggf. im Ausland.
Denn eine Lizensierung ist nur nötig wenn der Karton erstmalig in den Verkehr gebracht wird.
Wenn er zurückkommt dann ist Essig mit Verkehr.
Kartonentsorgung ist bei uns Kostenfrei, deswegen keine Kosten. Auch Kartons die Exportiert werden, müssen in DE nicht lizensiert werden, ggf. im Ausland.
Re: Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig
Du hast doch selbst geschrieben "estmalig in Verkehr gebracht".fonprofi hat geschrieben: ↑11. Apr 2020 17:34 Ich glaube nicht das ich einen Karton lizensieren muss wenn ich ihn zurückbekomme und selber entsorge bzw weiterverwende.
Denn eine Lizensierung ist nur nötig wenn der Karton erstmalig in den Verkehr gebracht wird.
Wenn er zurückkommt dann ist Essig mit Verkehr.
Kartonentsorgung ist bei uns Kostenfrei, deswegen keine Kosten. Auch Kartons die Exportiert werden, müssen in DE nicht lizensiert werden, ggf. im Ausland.
Und das wird er doch in dem Moment, in dem du ihn an den (End-)Kunden sendenst.
Re: Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig
So wurde uns das auch mitgeteilt. Es geht nur darum, dass der Karton in Verkehr gebracht wird. Was der Kunde dann mit seinem Karton macht (Entsorgen, Zurückschicken, Basteln) ist dann Sache des Kunden. Lizensiert werden muss aber in dem Moment, wo der Verbraucher den Karton erhält. Dass wir bei Retouren dann am Ende selber die Entsorgung übernehmen müssen interessiert dabei nicht. Der Kunde könnte ja auch eine andere Verpackung genutzt haben. Bei uns mit >50% Retouren (Mode) macht das schon echt was aus. Aber: Pech gehabt.
Re: Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig
Wir haben zum Glück keine Rücksendungen, aber wenn zB. Z***ndo in seine Bunten Kartons zum Kunden sendet und der diese dann wieder zum Rücksenden nutzt (was ja mit den doppelten Klebebändern so vorgesehen ist) lizensiere ich doch nicht und entsorge die auch noch. Das ist doch humbug. Man bezahlt doch nicht doppelt für die Entsorgung in manchen Gegenden, Eifel zum Beispiel?
Re: Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig
@fonprofi Ja. Für mich ist das nicht Humbug sondern staatlich legitimierte Abzocke. Und bei uns kommen auch die individuell bedruckten Kartons mit Rücksendeverschluss wieder zurück. Ob man das bei seiner Anmeldung berücksichtigt ist warscheinlich eine andere Frage. Aber doppelt kassieren ist bei diesen Verordnungen halt eher Regel als Ausnahme. Wenn nicht eher dreifach, da sie indirekt ja auch wieder bei der Abholung kassieren.
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