Hermes z.B. verwiest auf der EInagbeseite für den paketschein auf diesen Umstand (zumindest im Privatkundenbereich).
Als Käufer relebe ich es aber fast ständig, dass ich von DHL oder DPD eine entsprechende mail bekomme.
Aktuell ein gewerblicher Verkäufer, der sogar in seiner AGB schreibt:
Verstößt dieser Verkäufer nun gegen die DSGVO oder nicht? Für ein normales Paket ist meine email Adresse NICHT nötig. Es reicht, wenn ich die Tracking Nr. bekomme.Sofern Sie uns hierzu während oder nach Ihrer Bestellung Ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt haben, geben wir aufgrund dieser gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO Ihre E-Mail-Adresse an den ausgewählten Versanddienstleister weiter, damit dieser vor Zustellung zum Zwecke der Lieferungsankündigung bzw. -abstimmung Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann.
Oder habe ich irgend etwas verpasst?