Hallo,
es gibt im BGB einen Paragraphen, der auch "Schikaneverbot" genannt wird (mir bekannt - danach frage ich nicht!)
Gibt es einen ähnlichen § in Bezug auf gewerbliche Tätigkeit? Ich meine mich erinnern zu können, daß so etwas existiert, in Richtung "Störung" o.ä. eines Gewerbebetriebes ... Weiß jemand, was ich meine?
Grüße
§ gesucht
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Re: § gesucht
Das Schikaneverbot gilt auch im gewerblichen Bereich würde ich mal denken.
Aber was du meinst ist das "Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb" das aus §823 BGB Abs 1. abgeleitet wird:
https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_ ... rbebetrieb
Aber was du meinst ist das "Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb" das aus §823 BGB Abs 1. abgeleitet wird:
https://dejure.org/gesetze/BGB/823.html
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_ ... rbebetrieb
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