Hallo zusammen,
wir bauen gerade einen Online-Shop für Brillen & Kontaktlinsen auf und würden gerne einmal ein paar Meinungen zu einem bestimmten Fall einholen.
Angenommen ein Kunde bestellt 4 Brillengestelle und schickt alle zurück, was in unserem Geschäftsfeld keine Seltenheit ist, da man die Brillen beim Onlinekauf ja vorher nicht anprobieren kann. Dadurch zahlen wir pro Bestellung ca. 10-15 € je nach Warenwert und mit kostenlosem Versand und Rückversand für den Kunden, ohne etwas einzunehmen.
Unsere Frage ist daher, ob es rechtens und vor allem sinnvoll ist eine Bearbeitungsgebühr von nehmen wir mal an 5,00 € pro Artikel zu nehmen, die aber entfallen würden, wenn der Kunde mindestens einen Artikel kauft?
Wie würdet ihr das machen? Gebühr, in den sauren Apfel beißen und die Kosten hinnehmen oder etwas ganz anderes? Über Vorschläge würden wir uns sehr freuen.
Bearbeitungsgebühr bei Retoure?
- Diskussionsforum -
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- Wolkenspiel
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- fossi
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Re: Bearbeitungsgebühr bei Retoure?
Eine Bearbeitungsgebühr für deinen geschildertem Widerruf ist gegenüber Verbrauchern rein rechtlich nicht erlaubt.
Das Einzige, was man dem Verbraucher nach vorheriger Information auferlegen kann, ist eine Übernahme der Rücksendekosten.
Selbst die schlucken aber einige Händler, nennen es Service und kalkulieren die Mehrkosten entsprechend ein.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hat geschrieben: § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(3) Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren.
Neben dem Warenwert sind also alle Leistungen, ebenso die Hinsendekosten zu erstatten.Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hat geschrieben:§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen
(1) Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren.
(2) Der Unternehmer muss auch etwaige Zahlungen des Verbrauchers für die Lieferung zurückgewähren
Das Einzige, was man dem Verbraucher nach vorheriger Information auferlegen kann, ist eine Übernahme der Rücksendekosten.
Selbst die schlucken aber einige Händler, nennen es Service und kalkulieren die Mehrkosten entsprechend ein.
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- H.Bothur
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Re: Bearbeitungsgebühr bei Retoure?
Wieso - es wäre ja kein Kauf von vier Gestellen sondern erst einmal eine kostenlose Mustersendung.
Ich glaube schon das man das rechtlich machen kann - ob das im Konkurrenzumfeld sinnvoll ist sei mal dahingestellt
Gruss
Hans
Ich glaube schon das man das rechtlich machen kann - ob das im Konkurrenzumfeld sinnvoll ist sei mal dahingestellt
Gruss
Hans
- online-beobachter
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Re: Bearbeitungsgebühr bei Retoure?
Das spielt absolut keine Rolle.
Bei Dir sind es Brillengestelle, der ander schickt 4 Laptop Muster zur Ansicht usw.
Die Rechtslage ist hier eindeutig, ausnahmen Waren die extra angefertigt werden - aber wirklich nur für diesen einen Kunden und praktisch danach unverkäuflich wären.
Bei Dir sind es Brillengestelle, der ander schickt 4 Laptop Muster zur Ansicht usw.
Die Rechtslage ist hier eindeutig, ausnahmen Waren die extra angefertigt werden - aber wirklich nur für diesen einen Kunden und praktisch danach unverkäuflich wären.
Re: Bearbeitungsgebühr bei Retoure?
Könnte man es nicht als Dienstleistung verkaufen? Aber dies müsste man bereits vor der Bestellung so ausweisen.
Z.b.
4 Brillen 80 Euro
Dienstleistung Brillenausleihe (irgendwas halt) 20 Euro
Rechnungsbetrag 100 Euro.
Z.b.
4 Brillen 80 Euro
Dienstleistung Brillenausleihe (irgendwas halt) 20 Euro
Rechnungsbetrag 100 Euro.
- fossi
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Re: Bearbeitungsgebühr bei Retoure?
Eine Warenbestellung, wo man bei Nichtgefallen etwas zurücksendet, ist bei bestem Willen keine Dienstleistung oder Sonstwas, sondern ganz normaler Warenhandel mit entsprechendem Widerrufsrecht und weiteren Regeln.
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Re: Bearbeitungsgebühr bei Retoure?
Deswegen muss man die Dienstleistung auch bei der Bestellübersicht vor dem Kauf angeben.
Man könnte ja den Einkauf selbst als Dienstleistung verkaufen.^^
Also möglich wäre es bestimmt.
Ob man dann was verkauft...
-
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Re: Bearbeitungsgebühr bei Retoure?
Das Einzige was man machen könnte wäre, dass man alle Brillengestelle als "gefertigte Gestelle gem. § 312d Absatz 4 BGB als Sonderanfertigung" deklariert, die der Kunde bestellt - dann könnten eine Rücksendung Gegeben falls ausschließen. Allerdings ist dann wieder das Problem, dass bei der Masse an Gestellen das wiederum ein Gericht bei einem Ärgernis als Massenware sieht und mit Euch der Paragraph auch nix nützen wird.
Re: Bearbeitungsgebühr bei Retoure?
Solange man keinen Namen eingraviert (auf's Gestell und Glas ), geht auch das nicht.
Re: Bearbeitungsgebühr bei Retoure?
mMn sollte auf dem Gestell völlig ausreichen, da die Gläser ja passend für das Gestell und auch den Kunden (PD + Position) eingeschliffen werden und somit nicht mehr für andere Kunden nutzbar sind, solange wir von korrigierenden Glasstärken reden.
- fossi
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Re: Bearbeitungsgebühr bei Retoure?
Das Geschäftsmodell wird lustig.
Kunde bestellt 4 Brillengestelle, Verkäufer graviert alle mit Namen des Kunden, schickt sie hin, Kunde rastet aus "wie sieht das denn aus?!", schickt Alles zurück, Verkäufer sagt "nö, geht nicht", Gestelle landen unverkäuflich im Müll, Kunde rennt zum Anwalt...
Im Ernst: egal wie ihr es dreht und wendet, da wird es keine Lösung geben, außer eben Widerrufe zu akzeptieren und die Mehrkosten entsprechend einzupreisen.
Kunde bestellt 4 Brillengestelle, Verkäufer graviert alle mit Namen des Kunden, schickt sie hin, Kunde rastet aus "wie sieht das denn aus?!", schickt Alles zurück, Verkäufer sagt "nö, geht nicht", Gestelle landen unverkäuflich im Müll, Kunde rennt zum Anwalt...
Im Ernst: egal wie ihr es dreht und wendet, da wird es keine Lösung geben, außer eben Widerrufe zu akzeptieren und die Mehrkosten entsprechend einzupreisen.
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Re: Bearbeitungsgebühr bei Retoure?
Und: Warum sollte ich bei euch bestellen, wenn ich für eine Auswahl was zahlen müsste - und bei allen anderen nicht? Ist sicherlich auch ein Alleinstellungsmerkmal...aber ob das so gut ankommt?
- dance
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- Wohnort: Augsburg
Re: Bearbeitungsgebühr bei Retoure?
Quatsch.
Es gibt keine Bearbeitungsgebühr beim Kauf von 1,2,3 Gestellen (oder keins) von 4 Stück und einer daraus folgenden Retoure ( = Widerruf).
Auf den Prozess freut sich jeder Kunden-Anwalt. Leicht verdientes Geld. Braucht nur das Widerrufsrecht zitieren. Durch alle Instanzen.
Es gibt keine Bearbeitungsgebühr beim Kauf von 1,2,3 Gestellen (oder keins) von 4 Stück und einer daraus folgenden Retoure ( = Widerruf).
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2001 - 2021 Onlinehändler u. Unternehmensberater - jetzt Privatier u. begeisterter RC-Regatta Segler
Re: Bearbeitungsgebühr bei Retoure?
Sieh es mal vom Standpunkt des Kunden.
Ich würde es auch einfach einpreisen -> Transparenz bei den Kosten.
Eventuell den Kunden, die dann wirklich kaufen, ein wenig entgegenkommen mit einem kleinen Rabatt.
Ich würde es auch einfach einpreisen -> Transparenz bei den Kosten.
Eventuell den Kunden, die dann wirklich kaufen, ein wenig entgegenkommen mit einem kleinen Rabatt.
Re: Bearbeitungsgebühr bei Retoure?
So ist das im Fashion Bereich. Rücksendungen gehören dazu. Hör auf zu heulen und akzeptier die Fakten.
- H.Bothur
- Beiträge: 541
- Registriert: 13. Nov 2018 17:16
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Re: Bearbeitungsgebühr bei Retoure?
Ich glaube das es hier einfach darum geht das wir in bestimmten Dingen einfach den Blick verloren haben - oder das Gefühl für die Wertigkeit einer Dienstleistung.
Der eine bestellt sich einfach 4 Brillen und sagt "Dann gebe ich den Scheiss zurück der nicht passt". (Und das ist das was die gesetzlcihe Regelung auch so unterstützt).
Der andere sagt: "Ich biete dir eine Mustersendung an, für diese Dienstleistung (!!) möchte ich aber entlohnt werden".
Die Variante 2 war früher absolut normal und wurde auch von jedem akzeptiert. Heutzutage müssen Dienstleistungen aber leider immer kostenlos sein - warum eigentlich ? Wie gesagt, ich weiß auch wie es rechtlich aussieht und ich kenne auch die "dann preise es einfach ein"-Antworten, aber ich finde die Variante 2 eigentlich richtiger.
Gruß
Hans
Der eine bestellt sich einfach 4 Brillen und sagt "Dann gebe ich den Scheiss zurück der nicht passt". (Und das ist das was die gesetzlcihe Regelung auch so unterstützt).
Der andere sagt: "Ich biete dir eine Mustersendung an, für diese Dienstleistung (!!) möchte ich aber entlohnt werden".
Die Variante 2 war früher absolut normal und wurde auch von jedem akzeptiert. Heutzutage müssen Dienstleistungen aber leider immer kostenlos sein - warum eigentlich ? Wie gesagt, ich weiß auch wie es rechtlich aussieht und ich kenne auch die "dann preise es einfach ein"-Antworten, aber ich finde die Variante 2 eigentlich richtiger.
Gruß
Hans
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