Ein Kunde hat Kauf auf offene Rechnung angeblich fristgerecht widerrufen (erhalten habe ich allerdings auf keinem aller möglichen Kanäle was...) und die Sendung dann "freundlicherweise" nach weiteren 32 Tagen auch mal zurückgesendet (nachdem ich eine freundliche Zahlungserinnerung und die 1. Mahnung geschickt habe).
Es handelt sich dabei nebenbei bemerkt um ein Buch, welches einen Code enthält, mit dem man sich das komplette Buch als E-Book runterladen kann...
Warenwert beträgt 11,- Euro, reale physische Kosten hatte ich für ein Hermes-Päckchen + eine Kartonverpackung + Plattformgebühren. Irgendwie bin ich unentschlossen, was ich mit dem machen soll (weil er offensichtlich unehrlich ist, sich tot stellt usw).
Frage 1: Wenn ich so kulant wäre, den Widerruf zu akzeptieren, darf ich dann o.g. Kosten weiter mahnen? Also ich verzichte auf den Warenwert, möchte aber gern meine Kosten erstattet haben?
Frage 2: Findet ihr Kulanz angemessen?
Widerruf zu spät - Hinsendekosten erstatten?
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Re: Widerruf zu spät - Hinsendekosten erstatten?
Gutes Geld & Zeit schlechtem Geld hinterherzuwerfen lohnt sich insb. bei so Warenwerten idR nicht. Ärger Dich kurz und dann vergessen.
Re: Widerruf zu spät - Hinsendekosten erstatten?
Wenn, dann Widerruf *nicht* anerkennen, sondern *Kulanz*erstattung vom Warenwert.
Wenn Du das denn so machen möchtest.
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- Vio
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Re: Widerruf zu spät - Hinsendekosten erstatten?
@ Baam
Danke für Deine Meinung, ich schlafe nochmal drüber.
@ degraf
Ah, OK, erleuchtet. Ich hatte bei meiner Formulierung oben nicht auf Feinheiten geachtet, aber natürlich: Widerruf nicht anerkennen. Ich war mir in erster Linie unsicher, ob das mit den Hinsendekosten (noch) so OK wäre und ob man Mahngebühren auf diese erheben darf u.ä.
Aber ich glaube, ich lasse es. Wenn ich auf dem nicht erhaltenen Widerruf rumreite, wird er wahrscheinlich einen Brief erfinden o.ä. und dann bin ich eh gekniffen. Aber bis zu dem Punkt würde ich ihn dann evtl. gerne noch mental beschäftigen, dann hat er auch was davon, und nicht nur ich.
Danke für Deine Meinung, ich schlafe nochmal drüber.
@ degraf
Ah, OK, erleuchtet. Ich hatte bei meiner Formulierung oben nicht auf Feinheiten geachtet, aber natürlich: Widerruf nicht anerkennen. Ich war mir in erster Linie unsicher, ob das mit den Hinsendekosten (noch) so OK wäre und ob man Mahngebühren auf diese erheben darf u.ä.
Aber ich glaube, ich lasse es. Wenn ich auf dem nicht erhaltenen Widerruf rumreite, wird er wahrscheinlich einen Brief erfinden o.ä. und dann bin ich eh gekniffen. Aber bis zu dem Punkt würde ich ihn dann evtl. gerne noch mental beschäftigen, dann hat er auch was davon, und nicht nur ich.
- H.Bothur
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Re: Widerruf zu spät - Hinsendekosten erstatten?
Und ... nicht vergessen den Typen zu sperren - das versucht der wieder !!
Gruß
Hans
Gruß
Hans
Re: Widerruf zu spät - Hinsendekosten erstatten?
Ich habe mir das Wort "Kulanz" für die Fälle, bei denen es nicht zutrifft, abgewöhnt und formuliere ggf. "Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit (zeitlicher Aufwand für weitere "Diskussionen") haben wir uns - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, z. B.
auf Wiederholung dieser Vorgehensweise - entschlossen, ..."
Ist etwas mehr Text, dafür aber nicht scheinheilig.
Re: Widerruf zu spät - Hinsendekosten erstatten?
Bestätigt denjenigen aber auch in seinem Tun.aaha hat geschrieben: ↑6. Feb 2019 21:00Ich habe mir das Wort "Kulanz" für die Fälle, bei denen es nicht zutrifft, abgewöhnt und formuliere ggf. "Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit (zeitlicher Aufwand für weitere "Diskussionen") haben wir uns - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, z. B.
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Ist etwas mehr Text, dafür aber nicht scheinheilig.
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Re: Widerruf zu spät - Hinsendekosten erstatten?
Deswegen überlege ich ja so lange, was ich mit dem machen soll: Weil mich sowas grundsätzlich annervt. Die Codes für Ebooks zukünftig bis auf Anfrage unter Verschluß zu halten überlege ich mir, wenn sowas öfter vorkommen sollte.ReginaSF hat geschrieben: ↑7. Feb 2019 06:34Bestätigt denjenigen aber auch in seinem Tun.aaha hat geschrieben: ↑6. Feb 2019 21:00Ich habe mir das Wort "Kulanz" für die Fälle, bei denen es nicht zutrifft, abgewöhnt und formuliere ggf. "Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit (zeitlicher Aufwand für weitere "Diskussionen") haben wir uns - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, z. B.
auf Wiederholung dieser Vorgehensweise - entschlossen, ..."
Ist etwas mehr Text, dafür aber nicht scheinheilig.
@ hans
Den beliefere ich sicher nicht noch einmal.
Re: Widerruf zu spät - Hinsendekosten erstatten?
Als eBooks-Laie frage ich mich gerade ob man nicht die Codes zurückhalten kann bis das WR abgelaufen ist, oder den Code verschweißen und das WR erlischt bei Entsiegelung?
- Vio
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Re: Widerruf zu spät - Hinsendekosten erstatten?
Ja, so in die Richtung überlege ich momentan auch. Ist die Frage, wie das Zurückhalten rechtlich zu werten ist. (Edit: Ich hab noch nicht gegoogelt zur Frage, bin ja bestimmt nicht die erste, der das passiert)
Den Code verschweißen geht nicht, die sind meist vorne oder hinten eingedruckt. Versiegeln ginge.
Im Zweifelsfall ist der Vorteil beim Verkauf von gebrauchten Büchern, dass sie halt Spuren aufweisen: Wenn ich den Code schwärze und das in der Zustandsbeschreibung erwähne, dann ist das halt so: Die Leute schreiben ja auch ihre Namen oder Weihnachtsgrüße in die Bücher oder kleben bunte Aufkleberchen rein usw.
Aber damit bestraft man die ehrliche Mehrheit wegen ein paar Asozialer. Das ist eigentlich nicht meine Grundhaltung im Leben.
Den Code verschweißen geht nicht, die sind meist vorne oder hinten eingedruckt. Versiegeln ginge.
Im Zweifelsfall ist der Vorteil beim Verkauf von gebrauchten Büchern, dass sie halt Spuren aufweisen: Wenn ich den Code schwärze und das in der Zustandsbeschreibung erwähne, dann ist das halt so: Die Leute schreiben ja auch ihre Namen oder Weihnachtsgrüße in die Bücher oder kleben bunte Aufkleberchen rein usw.
Aber damit bestraft man die ehrliche Mehrheit wegen ein paar Asozialer. Das ist eigentlich nicht meine Grundhaltung im Leben.
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Re: Widerruf zu spät - Hinsendekosten erstatten?
Man kann Rubbelfelder kaufen? Wie cool ist das denn! Danke. Da hätt ich auch privat Spaß dran.^^
Re: Widerruf zu spät - Hinsendekosten erstatten?
Wir haben vor Jahren mal bei label-world.de Standard-Lagerware bestellt. Sind quasi durchsichtige Aufkleber, die mit der Rubbelfarbe versehen sind. Damals haben wir das für Gutscheinkarten etc. genutzt. Einfach über das Code-Feld geklebt.
- fossi
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Re: Widerruf zu spät - Hinsendekosten erstatten?
Ich habe in meinem Geschäftsleben 1x vor Gericht etwas komplett verloren und da ging es um quasi ähnlichen Fall.
Kunde (sogar gewerblich) bestellt diverses Zeug, sendet es nach ein paar Wochen zurück.
Ich war zu kulant, wollte es schnell erledigt haben, habe die Rücksendung also angenommen und den reinen Warenwert erstattet
> Kunde fordert daraufhin auch eine Erstattung seiner Versandkosten.
Meine Argumentation "Rücknahme aus Kulanz" war ihm egal, die Angelegenheit ging zum Anwalt und letztendlich vors Gericht.
Ein Amtsrichter an unserem Dorfgericht hat dann im schriftlichen Verfahren folgend geurteilt:
"Wenn eine Rücknahme akztiert wird, dann sind die vollen Kosten inkl. Nebengebühren zu erstatten!"
Berufung war nicht möglich (Streitwert <600€), ich durfte dem Kunden dann 6,90€ und dem Gericht irgendwas über 100€ Kosten überweisen.
Zum Glück mein bisher einziger Fall in diese Richtung, aber habe draus gelernt:
Kulanz ist bei mir seeehr selten geworden, bzw ich sende solche Sachen "zu meiner Entlastung" einfach zurück an den Kunden.
Kunde (sogar gewerblich) bestellt diverses Zeug, sendet es nach ein paar Wochen zurück.
Ich war zu kulant, wollte es schnell erledigt haben, habe die Rücksendung also angenommen und den reinen Warenwert erstattet
> Kunde fordert daraufhin auch eine Erstattung seiner Versandkosten.
Meine Argumentation "Rücknahme aus Kulanz" war ihm egal, die Angelegenheit ging zum Anwalt und letztendlich vors Gericht.
Ein Amtsrichter an unserem Dorfgericht hat dann im schriftlichen Verfahren folgend geurteilt:
"Wenn eine Rücknahme akztiert wird, dann sind die vollen Kosten inkl. Nebengebühren zu erstatten!"
Berufung war nicht möglich (Streitwert <600€), ich durfte dem Kunden dann 6,90€ und dem Gericht irgendwas über 100€ Kosten überweisen.
Zum Glück mein bisher einziger Fall in diese Richtung, aber habe draus gelernt:
Kulanz ist bei mir seeehr selten geworden, bzw ich sende solche Sachen "zu meiner Entlastung" einfach zurück an den Kunden.
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Re: Widerruf zu spät - Hinsendekosten erstatten?
Hast Du mal versucht herauszufinden, ob der Verlag Codes sperren kann?
mein Bastelshop: basteln-selbermachen.de
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Re: Widerruf zu spät - Hinsendekosten erstatten?
Aber das kostet dich doch auch wieder 6,90€ ...
Kommt doch aufs selbe raus?
- fossi
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Re: Widerruf zu spät - Hinsendekosten erstatten?
Erstens zahle ich keine 6,90€, zweitens "spare" ich bei abgelehntem Widerruf weiteres Geld ein und habe durch die Rücksendung an den Kunden keine ewige Diskussion was mit der Ware passieren oder wer den Rückversand bezahlen soll.
Solche Fälle sind zum Glück eh recht selten bei mir.
Kulanz und einfach Alles zurücknehmen, auch nach Widerrufsfrist, ist bei mir aber Geschichte.
Solche Fälle sind zum Glück eh recht selten bei mir.
Kulanz und einfach Alles zurücknehmen, auch nach Widerrufsfrist, ist bei mir aber Geschichte.
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- Vio
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Re: Widerruf zu spät - Hinsendekosten erstatten?
Ah , ich hatte mich nämlich schon gefragt, wie Fossi seine Kunden dazu bewegt, ihm das Porto im Voraus zu überweisen.
Und Danke für Deinen Bericht Fossi, ich find´s krass: Ich hatte natürlich ein bisschen rumgelesen, bevor ich den Thread hier erstellt habe und alles, was ich gefunden hatte (von vor 2014) deutete schon drauf hin, dass es rechtmäßig sei, die Hinsendekosten so zu behandeln.
Und Danke für Deinen Bericht Fossi, ich find´s krass: Ich hatte natürlich ein bisschen rumgelesen, bevor ich den Thread hier erstellt habe und alles, was ich gefunden hatte (von vor 2014) deutete schon drauf hin, dass es rechtmäßig sei, die Hinsendekosten so zu behandeln.
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