Im November erwarb ein Kunde 3 x 10liter Elektro Suppenkessel in unseren Shop.
Die Ware erhielt der Kunde mit etwas Verzug . Als der Kunde den Kaufvertrag nach Erhalt der Ware widerrufen wollte , widersprachen wir hier .
Hintergrund der Kunde ist am Lieferort gewerblich gemeldet und betreibt dort unter seinem Namen als Einzelhändler eine Gastronomie .In unserer Shop Widerrufsbelehrung weisen wir darauf hin, das gewerbliche Käufer kein Rücktrittsrecht gewährt wird .
Der Kunde widersprach und verwies auch Lieferverzug . Worauf wir hinwiesen, das ein Verzug kein Kaufvertrag aufhebt .
Der Kunde unternahm bisweilen keine Anstalten seine Rechnung zu zahlen ,noch die Ware zurück zugeben .
Stattdessen erhielten wir Post von einer Kanzlei , die auf eine private Bestellung hinweist und aufgrund Lieferverzögerungen der Kaufvertrag zu widerrufen wäre , natürlich sollen wir gleich noch kosten der Anwaltschaft übernehmen .
Da sich der Kunde sicherlich keine 3 Elektronischen Suppenkessel a 10 Liter privat zuhause bestellt und zufälligerweise an seiner Lieferadresse gewerblich gastronomisch tätig ist , ist diese Aussage also zu bezweifeln .
Auf Mahnungen zur nichts bezahlten Rechnung untersagt die Kanzlei uns nun den Kontakt zu ihrem Mandanten .
Ich weiß recht haben und recht bekommen sind zwei paar Schuhe , allerdings möchte ich aufgrund der Dreistigkeit des Kunden hier eigentlich nicht Entgegenkommen!
Sinnlos ist es allerdings einen Anwalt zu nehme , recht zu bekommen inkl. Eine Rechnung von 500 Euro für die Anwaltlichen Dienste .
Was denkt ihr ?
Widerruf Kunde blockiert
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Re: Widerruf Kunde blockiert
Du musst mit dem gegnerischen Anwalt nicht kommunizieren.
Mahnen und dann Inkasso oder Mahnbescheid. Wenn du magst.
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- fossi
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Re: Widerruf Kunde blockiert
Selbst wenn er direkt an seine Gewerbeadresse bestellt hätte, ist nicht automatisch das Widerrufsrecht verwirkt.
Unsere Rechtsprechung ist nunmal ziemlich bescheuert und behauptet er "das ist privat", dann ist es so.
Da er aber bislang Nichts zurückgesendet hat, würde ich so vorgehen, wie fussel es geschrieben hat.
Einfach so Ware behalten ist nunmal definitiv falsch, egal ob privat oder gewerblich.
Kommen die Pötte in den nächsten Tagen zurück, dann liegt es an dir.
Risiko eingehen, weiter auf "das ist gewerblich" pochen, oder nach Retoure erstatten und die Dinger dem nächsten Kunden andrehen.
Möglichkeit 2 ist auf jeden Fall weniger nervig...
Unsere Rechtsprechung ist nunmal ziemlich bescheuert und behauptet er "das ist privat", dann ist es so.
Da er aber bislang Nichts zurückgesendet hat, würde ich so vorgehen, wie fussel es geschrieben hat.
Einfach so Ware behalten ist nunmal definitiv falsch, egal ob privat oder gewerblich.
Kommen die Pötte in den nächsten Tagen zurück, dann liegt es an dir.
Risiko eingehen, weiter auf "das ist gewerblich" pochen, oder nach Retoure erstatten und die Dinger dem nächsten Kunden andrehen.
Möglichkeit 2 ist auf jeden Fall weniger nervig...
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Re: Widerruf Kunde blockiert
Fakt ist die Ware wird seid Anfang November einfach unbezahlt einbehalten .
Unabhängig ob ich nun einen Widerruf akzeptiere oder nicht hatte die retour schon lange passieren müssen .
Ansich ist somit der 14 Tägige Widerruf bereits verstrichen ohne Rücksendung ?
Werde also erstmal noch eine 2. Mahnung senden und entsprechend mahnbescheid einreichen , sollte sich hier nichts
Weiter tun .
Unabhängig ob ich nun einen Widerruf akzeptiere oder nicht hatte die retour schon lange passieren müssen .
Ansich ist somit der 14 Tägige Widerruf bereits verstrichen ohne Rücksendung ?
Werde also erstmal noch eine 2. Mahnung senden und entsprechend mahnbescheid einreichen , sollte sich hier nichts
Weiter tun .
Re: Widerruf Kunde blockiert
Da hast du (Unhold22) keine Chance. Wenn er nicht gerade mit offiziellem Firmennamen und möglichst noch USt-ID dazu bestellt hat und darauf besteht, dass es privat gekauft wurde, hast du das zu akzeptieren, da du für das Gegenteil keine Beweise hast, sondern nur Indizien. Da du auch nicht ausschließlich an Gewerbetreibende verkaufst und Verbraucher wirksam ausschließt, kannst du dir die Indizien im Prinzip sauer einkochen/ans Knie nageln/in den Hintern ... na, du weißt schon ...
Es handelt sich um sogenannte Dual-Use-Artikel (gewerbliche UND private Nutzung möglich und wahrscheinlich) und da könnte es also z. B. sein, dass er - eben weil er gut und gerne kocht - dies auch im Privaten tut und weil er so ein geiler Typ ist, hat er viele Freunde und kocht halt für die alle, z. B. im Sportverein. Dafür braucht er alleine zu Hause/im Berein schon zwei von den Pötten. Will er schließlich nicht jedes Mal von Arbeit mitnehmen, weil Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps. So, dann hat er auch noch einen Kumpel, der nicht nur eine große Familie hat, sondern außerdem auch gerne für mehrere Freunde kocht. Der fand den Pott auch super und hat ihn gebeten, gleich einen für ihn mitzubesorgen. Spart ja möglicherweise Versandkosten. Da er selbst tagsüber - als Gastronom, also naturgemäß - nicht zu Hause ist, denkt er also mit und lässt sich die Sachen auf die Arbeit schicken.
So, jetzt du (Unhold 22): Beweise, das es nicht so ist! Viel Spaß schon mal!
Re: Widerruf Kunde blockiert
Frage: Liegt den überhaupt ein korrekter Widerruf innerhalb der Frist vor?
Re: Widerruf Kunde blockiert
Es kommt beim Privatkauf nur auf das frist- und formgerechte Erklären des Widerrufs an, nicht auf das Zurücksenden. Das kann er im Zweifel noch nach vielen Monaten.
Nur wenn vollständige Indizien wie Firmendaten, Ust-ID, Mail-Adresse, Firmen-Paypal/-Kreditkarte/-etc. (Pech, dass das ein Rechnungskauf war) und möglichst noch ein "Verplapperer" im Kommunikationsverlauf vorliegen, wirst Du eine Chance haben.
Alleine die Skurrilität eines vom einem Hinterhof-Anwalt ausgesprochenen Kontaktverbotes . Ist halt ein Kneipenbruder dort, braucht jetzt ein paar Deckel nicht zahlen und verfasst dafür lustige Schreiben. Da wird schlicht eine Drohkulisse aufgebaut und das wird schon seinen Grund haben.
Aber vielleicht ist es für dich besser, wenn Du dich auf deine Hobbys besinnst und die Zeit damit verbringst statt mit solchen Menschen?
Nur wenn vollständige Indizien wie Firmendaten, Ust-ID, Mail-Adresse, Firmen-Paypal/-Kreditkarte/-etc. (Pech, dass das ein Rechnungskauf war) und möglichst noch ein "Verplapperer" im Kommunikationsverlauf vorliegen, wirst Du eine Chance haben.
Alleine die Skurrilität eines vom einem Hinterhof-Anwalt ausgesprochenen Kontaktverbotes . Ist halt ein Kneipenbruder dort, braucht jetzt ein paar Deckel nicht zahlen und verfasst dafür lustige Schreiben. Da wird schlicht eine Drohkulisse aufgebaut und das wird schon seinen Grund haben.
Aber vielleicht ist es für dich besser, wenn Du dich auf deine Hobbys besinnst und die Zeit damit verbringst statt mit solchen Menschen?
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Re: Widerruf Kunde blockiert
Das steht Alles:
BGB § 357 Absatz 1 ff https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__357.html
"(1) Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren. ..."
Solange Mr. Küchengewerbe also Nichts zurückgesendet hat, besteht überhaupt keine Erstattungspflicht.
Ganz im Gegenteil: ohne Rücksendung ist er in der Pflicht seine erhaltenen Waren zu bezahlen!
Sender er aber später zurück, dann muss man als Verkäufer dennoch erstatten.
Nur weil der Kunde gegen den obigen Paragraphen verstößt, hat er noch nicht sein Widerrufsrecht verwirkt.
Klingt doof, ist aber gängige Rechtsauffassung vieler Anwälte...
BGB § 357 Absatz 1 ff https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__357.html
"(1) Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren. ..."
Solange Mr. Küchengewerbe also Nichts zurückgesendet hat, besteht überhaupt keine Erstattungspflicht.
Ganz im Gegenteil: ohne Rücksendung ist er in der Pflicht seine erhaltenen Waren zu bezahlen!
Sender er aber später zurück, dann muss man als Verkäufer dennoch erstatten.
Nur weil der Kunde gegen den obigen Paragraphen verstößt, hat er noch nicht sein Widerrufsrecht verwirkt.
Klingt doof, ist aber gängige Rechtsauffassung vieler Anwälte...
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Re: Widerruf Kunde blockiert
Ok. Ich korrigiere mich. Zwar heißt es in der Musterwiderrufsbelehrung, dass der Kunde binnen 14 Tage nach Erklärung des Widerrufs zurücksenden muss.
Sendet er später zurück, kann der Verkäufer aber z.B. Wertverluste aufgrund der zeitlichen Preisentwicklung geltend machen.
(Dies war mir so bislang auch nicht bekannt)
Sendet er später zurück, kann der Verkäufer aber z.B. Wertverluste aufgrund der zeitlichen Preisentwicklung geltend machen.
(Dies war mir so bislang auch nicht bekannt)
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
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Re: Widerruf Kunde blockiert
Ja, eigentlich total bescheuert, aber in dem Punkt ist unser Widerrufsrecht leider nicht zuende gedacht.
Kurzfassung Richterspruch aus dem Gedächtnis: "es ist Niemanden verwehrt sich private Bestellungen in seine Firma liefern zu lassen"
Selbst dann wirds eine knappe Kiste. In Vergangenheit gab es schon mehrere Urteile dazu, wo ein Kunde ganz eindeutig mit Firmenadresse bestellt hat.
Kurzfassung Richterspruch aus dem Gedächtnis: "es ist Niemanden verwehrt sich private Bestellungen in seine Firma liefern zu lassen"
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Re: Widerruf Kunde blockiert
Warum eigentlich soll Mr. Küchengewerbe zurück senden? Der Verkäufer hat doch den Widerruf abgelehnt.
Also versucht er es eben jetzt mit seinem Saufkumpanen, der sich als Advokat über Wasser hält und in Zechkumpanenmanier eine einschüchternde Drohkulisse aufbaut.
Also versucht er es eben jetzt mit seinem Saufkumpanen, der sich als Advokat über Wasser hält und in Zechkumpanenmanier eine einschüchternde Drohkulisse aufbaut.
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Re: Widerruf Kunde blockiert
Der Typ stinkt mir zwar gewaltig aber bevor ich mehr lebensmühe in so einen Mist stecke , nehme ich die Ware lieber zurück ... davon verhunger ich nicht .
@hkhk
Das wäre nun die Frage ... allerdings ist einhalten auch keine Lösung !
Wenn er die Ware doch privat bestellte und seiner Meinung nach einen Widerruf geltend machen kann , bedarf es keiner Genehmigung durch mich. Da reicht schon die Rücksendung ....
Insbesondere da die Ware bis zu vollständigen Bezahlung mein Eigentum ist !
@hkhk
Das wäre nun die Frage ... allerdings ist einhalten auch keine Lösung !
Wenn er die Ware doch privat bestellte und seiner Meinung nach einen Widerruf geltend machen kann , bedarf es keiner Genehmigung durch mich. Da reicht schon die Rücksendung ....
Insbesondere da die Ware bis zu vollständigen Bezahlung mein Eigentum ist !
Zuletzt geändert von Unhold22 am 24. Jan 2019 23:26, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Widerruf Kunde blockiert
Hier gibt's nichts zu erstatten. Mr. Küchengewerbe hat Ware und Geld. Komfortable Situation.
Und recht wahrscheinlich machen die beiden Kneipenbrüder das nicht zum ersten mal. Da kommt ein Rechnungsversender gerade recht.
Re: Widerruf Kunde blockiert
Eine fristgerechte Erklärung durch den Käufer braucht's schon, alleine eine Rücksendung reicht nicht mehr. Diese Erklärung kann aber auch schriftlich im Paket sein (gut, in diesem Fall eher nicht relevant). Daher ist die weiter oben gestellte Frage danach, ob die Erklärung überhaupt fristgerecht war, schon relevant.
Ich glaube ja nicht, dass Du mit der zurückgeschickten Ware noch Freude haben wirst. Nur so eine Vermutung, aber das dürften eher drei Fälle für den Gebrauchtwarenhandel sein.
Re: Widerruf Kunde blockiert
Komisch, dass da noch keiner drauf eingegangen ist..Die Ware erhielt der Kunde mit etwas Verzug
...wie lange ist denn "kurz"?
Lieferzeiten sind sehr wohl bindend und Teil des Vertrags.Der Kunde widersprach und verwies auch Lieferverzug . Worauf wir hinwiesen, das ein Verzug kein Kaufvertrag aufhebt .
Wenn er sich darauf verlassen hat und woanders die Teile besorgen musste, kann ich seine Reaktion sehr wohl verstehen.
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