Moin zusammen,
irgendwie finde ich nichts zu meiner Frage, deswegen muss ich das mal loswerden.
Wie verhalte ich mich richtig, bei Smartphones/Tablets oder sonstigen Geräten, die privat und geschäftlich genutzt werden.
Das ich die nicht voll absetzen kann ist klar, sonder hängt von der prozentualen Nutzung ab.
Wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer?
Kann ich die, egal wie viel ich das Gerät geschäftlich nutzt komplett zurück holen?
Danke und Gruß
Umsatzsteuer ziehen für privat genutzte Geräte
Re: Umsatzsteuer ziehen für privat genutzte Geräte
Meine Smartphones und Tablets werden ausschließlich geschäftlich benutzt.
- fossi
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Re: Umsatzsteuer ziehen für privat genutzte Geräte
Ich hatte bei der letzten Steuerprüfung ein wenig Ärger mit dem Thema.
Hatte Handyvertrag und Geräte privat / gewerblich getrennt und nicht Alles angesetzt.
Das Finanzamt hat trotzdem korrigiert und pauschal 30% von den angesetzten Sachen für private Nutzung abgezogen.
Seitdem kommt ALLES mit dem Pauschalabzug in die Buchhaltung, was unterm Strich kaum einen Unterschied ausmacht.
Hatte Handyvertrag und Geräte privat / gewerblich getrennt und nicht Alles angesetzt.
Das Finanzamt hat trotzdem korrigiert und pauschal 30% von den angesetzten Sachen für private Nutzung abgezogen.
Seitdem kommt ALLES mit dem Pauschalabzug in die Buchhaltung, was unterm Strich kaum einen Unterschied ausmacht.
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Re: Umsatzsteuer ziehen für privat genutzte Geräte
Ich habe den Kram seit 20 Jahren zu 100% in der Firma (damals Siemens S10 ) und bei 2 Betriebsprüfungen wurde das nicht bemängelt. Heutzutage kostet das ja auch nichts mehr... da gehts ja nur noch um kleinste Summen...
Re: Umsatzsteuer ziehen für privat genutzte Geräte
Es geht ja darum, dass so ein iPad über 1000€ kostet.
Ich nutze es unterwegs um z.B. Waren zu bestellen oder Emails zu beantworten.
Wenn ich davon die Umsatzsteuer ziehe sind das 200€. Darf ich das, auch wenn ich es mehr privat als geschäftlich nutze?
Ich nutze es unterwegs um z.B. Waren zu bestellen oder Emails zu beantworten.
Wenn ich davon die Umsatzsteuer ziehe sind das 200€. Darf ich das, auch wenn ich es mehr privat als geschäftlich nutze?
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Re: Umsatzsteuer ziehen für privat genutzte Geräte
Wenn du es voll dem Unternehmen zuordnest, da es notwendiges Betriebsvermögen ist, mußt Du den Eigenverbrauch dann hinterher versteuern....
Für den privaten Gebrauch kann es dann aber auch ein privates Tablet geben....
Für den privaten Gebrauch kann es dann aber auch ein privates Tablet geben....
Re: Umsatzsteuer ziehen für privat genutzte Geräte
Im Prinzip funktioniert das so. Du schaffst ein Ipad an für 1000 EUR netto, Abschreibungsdauer z.B. 4 Jahre (geht einfacher zu rechnen). Bei der Anschaffung ziehst du sofort die komplette Vorsteuer, das Gerät geht ins Anlagevermögen und wird über 4 Jahre abgeschrieben - d.h. pro Jahr 250 EUR.
Am Ende des Jahres stellst du fest du benutzt es aber zu 50% Privat. D.h. du buchst dann am Ende jedes Jahres (SKR04)
Wobei die 125 EUR auf Konto 4640 die 50% der 250 EUR Abschreibungssumme für das Jahr sind, die 23,75 die Umsatzsteuer darauf und die 148,75 EUR die Summe von Entnahme und Umsatzsteuer. Das machst du dann jedes Jahr so.
Wenn du dir jetzt z.B. im dritten Jahr ein privates Ipad kaufst und das betriebliche dann gar nicht mehr privat nutzt, dann buchst du eben ab dem dritten Jahr keine Nutzungsentnahme mehr.
Am Ende des Jahres stellst du fest du benutzt es aber zu 50% Privat. D.h. du buchst dann am Ende jedes Jahres (SKR04)
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2100 Privatentnahme 148,75 EUR
an
4640 Verwendung von Gegenständen f. Zwecke außerh. d. Unternehmens 19% USt 125 EUR
3806 Umsatzsteuer 23,75 EUR
Wobei die 125 EUR auf Konto 4640 die 50% der 250 EUR Abschreibungssumme für das Jahr sind, die 23,75 die Umsatzsteuer darauf und die 148,75 EUR die Summe von Entnahme und Umsatzsteuer. Das machst du dann jedes Jahr so.
Wenn du dir jetzt z.B. im dritten Jahr ein privates Ipad kaufst und das betriebliche dann gar nicht mehr privat nutzt, dann buchst du eben ab dem dritten Jahr keine Nutzungsentnahme mehr.
Re: Umsatzsteuer ziehen für privat genutzte Geräte
Spätestens seit der "neuen DSGVO" 100% Trennung zwischen Privat und Firma...
Re: Umsatzsteuer ziehen für privat genutzte Geräte
Inwiefern?
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Re: Umsatzsteuer ziehen für privat genutzte Geräte
Streichen geht später ja immernoch - bisher sagt mein Steuerberater auch "machen" - kommt aber auch immer aufs Verhältnis an (meine ich).
Wenn ich Kleinunternehmer bin wirds schwieriger zu sein es zu verargumentieren....bei einigen Mios Umsatz dürfte das "ok" sein
Wenn ich Kleinunternehmer bin wirds schwieriger zu sein es zu verargumentieren....bei einigen Mios Umsatz dürfte das "ok" sein
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