Flatrate-Vertrag für Google Adwords anfechten nach § 263 StGB (arglistige Täuschung)

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HelmutW
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Flatrate-Vertrag für Google Adwords anfechten nach § 263 StGB (arglistige Täuschung)

Eine Agentur hat mich angerufen und mir eine günstige Google Adwords Kampagne angeboten für unter 100 Euro.
Zunächst hatte ich den Eindruck, dass ich direkt mit Google telefoniere.
Da ich meine Seite demnächst bekannt machen will, dachte ich mir das wäre ein gutes Angebot, um sich in das Thema Google Adwords einzuarbeiten. Ein Bekannter hatte mir mal mitgeteilt, man müsse einen 5-stelligen Betrag für eine erfolgreiche Adwords-Kampagne investieren.
Ich muss gestehen, dass ich vorher keinerlei Hintergrundwissen zu Google Adwords hatte.
Es wurde mit Top3-Platzierungen geworben und auf Rückfrage hieß es, die Kampagne würde für den einmaligen Betrag 3 Monate laufen.
Ich sagte zu und erhielt am nächsten Tag einen weiteren Anruf von einem anderen Mitarbeiter, um die Details zu vereinbaren.

Zunächst hieß es dann plötzlich, der Betrag gilt für einen Monat.
Ich habe mich schließlich trotzdem zu folgenden Konditionen überreden lassen, weil ich dachte insgesamt wäre das ein günstiges Angebot:

Bestellung:
Google Adwords Marketing plus Optimierung mit allen Klickkosten
Werbeanzeigen auf der 1. Suchergebnisseite bei Google mit 150 km Durchmesser (Umkreis)
2 Keywords Durchschnittlich auf Seite 1 (Position 1-7)
Laufzeit:
6 Monate, mit automatischen Laufzeitende
250,- Euro netto/Monat

Den Start wollte ich offen lassen, da ich mich erst einarbeiten bzw. die Seite vorbereiten muss.
"Das wäre kein Problem: Aber ein Starttermin muss trotzdem eingetragen werden"
Später hat sich herausgestellt, dass ich ab diesem eingetragen Starttermin zahlen muss, auch wenn ich nicht soweit mit den Vorbereitungen bin.
Bedeutet ich müsste im schlimmsten Fall komplett im Voraus bezahlen.

Ich habe mich dann genauer mit der Thematik Adwords-Flatrate beschäftigt und auch festgestellt, dass die Firma sehr schlechte Bewertungen hat, genau wegen diesem Thema.
Daraufhin habe ich den Vertrag wegen arglistiger Täuschung nach § 263 StGB angefechtet und hilfsweise mit sofortiger Wirkung gekündigt.

Antwort von der Firma:
Als Unternehmer bin ich kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB und mir stünde kein Widerrufsrecht zu.
Sie können meine Probleme nicht nachvollziehen und bestehen auf den Vertrag.

Ich nehme an, sie werden zu dem eingetragenen Startdatum die erste Rechnung schicken.
Was passiert, wenn ich mich auf meine Anfechtung/Kündigung beziehe und die Rechnungen nicht bezahle?
Wie sind die Aussichten?
Greift der § 263 StGB hier und/oder gilt dieser nur für private Verbraucher?
(Ich habe keine Lust für einen Golf zu bezahlen und dann nur ein Fahrrad geliefert zu bekommen)


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degraf
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Re: Flatrate-Vertrag für Google Adwords anfechten nach § 263 StGB (arglistige Täuschung)

Worin besteht denn deiner Meinung nach genau die "arglistige Täuschung"?
HelmutW
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Re: Flatrate-Vertrag für Google Adwords anfechten nach § 263 StGB (arglistige Täuschung)

degraf hat geschrieben: 12. Sep 2018 14:16 Worin besteht denn deiner Meinung nach genau die "arglistige Täuschung"?
Indem eine Leistung verkauft wird, die nicht erbracht werden kann!?

https://www.internet-marketing-inside.d ... trate.html

https://www.hms-bg.de/aktuelles/webrank ... new-media/

Zitat:
"Bereits die Kaltakquise am Telefon ist nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb nicht zulässig. Hat der Kunde erst einmal den Vertrag unterschrieben ist es jedoch trotz des unzulässigen Anrufes schwierig aus dem geschlossenen Vertrag wieder auszutreten. Zumal sich die Verträge oft automatisch verlängern, oder es wird trotz Eingang der Kündigung behauptet es sei keine Kündigung eingegangen. Die Verträge können allerdings wegen arglistiger Täuschung angefochten werden."
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lallekalle
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Re: Flatrate-Vertrag für Google Adwords anfechten nach § 263 StGB (arglistige Täuschung)

Dadurch, dass die Leistung ja durch DEIN Verschulden nicht erbracht werden kann, hast du meiner Meinung nach keine Möglichkeit aus dem Vertrag zu kommen. Dazu kann der Dienstleister ja nichts dazu. Dann musst du halt schneller sein. Deine "arglistige Täuschung" müsstest du mal zuerst beweisen. Wenn im Vertrag ein Datum drin steht, dann steht es drin - und ist gültig.
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hkhk
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Re: Flatrate-Vertrag für Google Adwords anfechten nach § 263 StGB (arglistige Täuschung)

Wer immer noch nicht verstanden hat, dass seriöse Unternehmen keine Cold Akquise betreiben...
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fossi
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Re: Flatrate-Vertrag für Google Adwords anfechten nach § 263 StGB (arglistige Täuschung)

Wurde der Vertrag komplett am Telefon geschlossen, oder danach noch schriftlich / per Mail festgehalten?
Am Telefon hattest du ja nur um ein Angebot gebeten! ;)

Ansonsten wirds tatsächlich problematisch.
Am Telefon versprechen die das Blaue vom Himmel, im Vertrag steht oftmals was ganz Anderes und wenn man das einfach so bestätigt, hat man den Mist eben erstmal an der Backe.
Widerrufsrecht ansich gibt es tatsächlich nur für Verbraucher, aber nicht bei Verträgen zwischen Gewerbetreibenden.
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fonprofi
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Re: Flatrate-Vertrag für Google Adwords anfechten nach § 263 StGB (arglistige Täuschung)

Ich würde mich an den RA in dem link wenden der so hochtrabend von Täuschung spricht. Vlt. kann der was dazu sagen.
HelmutW
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Re: Flatrate-Vertrag für Google Adwords anfechten nach § 263 StGB (arglistige Täuschung)

fonprofi hat geschrieben: 12. Sep 2018 20:06 Ich würde mich an den RA in dem link wenden der so hochtrabend von Täuschung spricht. Vlt. kann der was dazu sagen.
Er hat mir dazu geraten, den Vertrag anzufechten. Er meint das es eine arglistige Täuschung sei und somit das BGB nicht greift.
Ist halt auch wieder so ein zweischneidiges Schwert: Er könnte ja auch an der Sache verdienen.

Somit hat man in so einem Fall offensichtlich zwei Möglichkeiten:
1. Den Vertrag einhalten. Irgendwas müssen sie ja liefern. Wenn es keinen Nutzen(Kunden) bringt, dann hat man zumindest gelernt, wie das mit Adwords funktioniert. Wäre dann halt eine recht kostspielige "Praxisschulung" gewesen.

oder

2. Nicht zahlen. Dann stellt sich die Frage was passieren wird bzw. welche Kosten noch entstehen.
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fossi
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Re: Flatrate-Vertrag für Google Adwords anfechten nach § 263 StGB (arglistige Täuschung)

Dann würde ich eber zu Option 1 greifen.

Zum Anwalt: der gewinnt immer, zumindest was seine Rechnung angeht.
Wie die Chancen überhaupt aussehen, kann man bei aktueller Informationslage nur mutmaßen.
Hier kennt ja Niemand den Vertrag und exakten Ablauf, wie es dazu gekommen ist.
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