Ein Kumpel aus nem anderen Forum hat privat Konzertkarten verkauft und diese per Einschreiben an den Käufer geschickt.
Jetzt kamen sie an und der Käufer meldet sich mit folgender Mail:
Zwar wurde in der eBay Auktion angegeben es werde per DHL Paket versendet aber der Käufer hat drum gebeten das per Einschreiben verschickt wird (und das ohne Preisnachlass!). Gesagt getan und jetzt steht halt dieser Vorwurf im Raum.Hallo,
ich weiß nicht ob Sie ein Betrüger sind, aber der Umschlag kam leer an.
Bitte schicken Sie mir die Karten, oder ich öffne einen Fall.
Und unabhängig davon ob der Kerl den Verkäufer betrügen will (wovon ich ausgehe nach der Bitte um unversicherten versand), bringt ja eh nix - was passiert nun?
Ich persönlich denke das http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html eintritt, heißt der Käufer bat um eine andere Art der Versendung der der Verkäufer nachkam, dementsprechend ist also der Käufer trotz "schlechterem" Versand in Haftung, richtig?
Nach einigem hin und her (man musste aus ihm alle Details rauskratzen ) hat er jetzt nen Text aufgesetzt:
Ist das so okay? zuviel? zuwenig?Ich habe die Tickets mit versichertem DHL-Versand angeboten, Sie haben mich allerdings am XX.XX darum gebeten davon abzuweichen und die Tickets per Einschreiben zu versenden. Dieser Bitte bin ich nachgekommen. Laut § 447 des BGB stehen Sie somit in Haftung für den Versand. Es gibt Zeugen, die beim Verpacken der Tickets anwesend waren. Ich bin gerne bereit Diese Ebay oder der Polizei zu nennen.
Ich habe geschrieben dem Käufer evtl eine Diebstahlanzeige zu empfehlen da es sicher vorkommen kann das die Tickets weg sind. Auch wenn ich das für die unwahrscheinlichere Variante halte nach bitte um den billigen Versand (ohne Preisnachlass, sonst wäre es verständlich gewesen).